Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6518
BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00 (https://dejure.org/2001,6518)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2001 - 2 AZR 668/00 (https://dejure.org/2001,6518)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 668/00 (https://dejure.org/2001,6518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsstillegung - Soziale Rechtfertigung - Überprüfbarkeit von Unternehmerentscheidungen - Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs - Betriebsübergang - Entbehrlichkeit der Sozialauswahl - Ordnungsgemäße Anhörung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BetrVG § 102; BGB § 613a
    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung; Gemeinschaftsbetrieb; Betriebsübergang; Darlegungslast; Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkts; soziale Auswahl; Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zB BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).

    Eine solche Unternehmerentscheidung ist nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. zB BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).

    Erforderlich ist der ernstliche und endgültige Entschluß des Unternehmers, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (vgl. BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

    Die unternehmerische Entscheidung hatte im Kündigungszeitpunkt im Protokoll über die Beschlußfassung vom 5. Juni 1998, in der dem Beschluß entsprechenden Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG und in der Massenentlassungsanzeige vom 24. Juni 1998 auch bereits greifbare Formen angenommen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - aaO).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Insoweit handelt es sich nicht um ein Nachschieben wesentlicher Informationen zu den Kündigungsgründen, sondern allenfalls um eine auch nach Abschluß des Anhörungsverfahrens zulässige Erläuterung (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Einem Unternehmer steht es grundsätzlich auch frei, statt Arbeiten selbst mit eigenen Arbeitnehmern zu erledigen, die Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln erst einen Betrieb oder einen Betriebsteil gründet (vgl. zB BAG 26. August 1999 - 8 AZR 718/98 - AP BGB § 613 a Nr. 196 = EzA BGB § 613 a Nr. 185 mwN).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Die Annahme einer solchen Führungsvereinbarung ist allerdings nicht schon dann gerechtfertigt, wenn mehrere Unternehmen etwa auf der Grundlage von Organ- oder Beherrschungsverträgen lediglich unternehmerisch zusammenarbeiten (vgl. zuletzt Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen mwN).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. März 1997 (- Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259) setzt ein Betriebsübergang iSv. § 613 a BGB die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00
    Der Annahme eines Gemeinschaftsbetriebs der Beklagten und der inzwischen in die Firma Sch. integrierten Firma K. steht bereits der rechtskräftige Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Mai 1998 - 5 TaBV 3/97 - entgegen (vgl. BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Die Stadtkirchenkanzlei hatte, wie letztlich auch die Revision einräumt, bloß die Funktion eines "Serviceunternehmens" (vgl. dazu BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 668/00 - nv., zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

    b) Soweit die Beklagte zur Begründung anführt, das Landesarbeitsgericht sei von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2001 (- 2 AZR 668/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111) abgewichen, hat die Beschwerde zwar zum Teil Widersprüche dargelegt.

    Dem stellt sie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2001 (- 2 AZR 668/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111) gegenüber, in der folgende Rechtssätze aufgestellt seien:.

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag,

    Der Weiterbeschäftigungsantrag sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (v. 30.08.2011 - 2 AZR 668/00 - v. 29.04.2015 - 7 AZR 13/13 -) als uneigentlicher Hilfsantrag auszulegen und nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

    Zudem müssen weder planwidrige Verzögerungen das Stilllegungskonzept des Arbeitgebers in Frage stellen, noch stehen Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Unternehmens (i.c. außerhalb der Beklagten zu 1) der Betriebsbedingtheit der Kündigung entgegen (vgl. BAG 18.01.2001 - 2 AZR 668/00 - Juris Rn. 22 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05

    Betriebsbedingten Kündigung durch den Insolvenzverwalter - Gemeinschaftsbetrieb -

    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige BAG-Rspr., vgl. etwa Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 668/00, m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 14 Sa 76/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige BAG-Rspr., vgl. etwa Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 668/00, m. w. N.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.09.2002 - 19 Ca 3425/02
    Ein Betriebsübergang oder ein Teilbetriebsübergang i. S. v. § 613a BGB setzt die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus (Urteil des BAG vom 18 Januar 2001 - 2 AZR 668/00 - EZA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht