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   BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83   

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BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83 (https://dejure.org/1984,295)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1984 - 2 AZR 67/83 (https://dejure.org/1984,295)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1984 - 2 AZR 67/83 (https://dejure.org/1984,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 298
  • NJW 1984, 2488 (Ls.)
  • MDR 1984, 876
  • NZA 1984, 123
  • DB 1984, 1835
  • JR 1986, 44
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 438/81

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83
    Daher darf ein Beschluß über die nachträgliche Zulassung bzw. Nichtzulassung auch nur ergehen, wenn nach Auffassung des Gerichts die Klage verspätet ist (Senatsurteil vom 28.4.1983, MDR 1984, 83 ).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Es kann daher dahinstehen, inwieweit die Entscheidung des Berufungsgerichts über die nachträgliche Klagezulassung überhaupt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. dazu z. B. BAGE 42, 294; 45, 298 = AP Nr. 4 und 6 zu § 5 KSchG 1969).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Diesen Grundgedanken hat der Gesetzgeber aber für den Fall durchbrochen, daß der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Dreiwochenfrist einzuhalten (vgl. dazu BAG Urteil vom 5. April 1984, BAGE 45, 298, 304 f = AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969, zu B II 2 der Gründe), wobei allerdings die nachträgliche Zulassung ihrerseits nur innerhalb bestimmter Fristen zulässig ist: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muß innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses, das zur Nichteinhaltung der Frist geführt hat, gestellt werden, jedenfalls aber binnen 6 Monaten nach Ende der versäumten Frist, § 5 Abs. 1 und 3 KSchG (vgl. auch Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 83 f, 7 Rz 1; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 5 KSchG Rz 154, § 7 KSchG Rz 6; KR-Rost, § 7 KSchG Rz 2, 4, 8).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Der Senat hatte bereits zur alten Fassung des § 5 KSchG, die ein zwingendes Vorabentscheidungsverfahren vorsah, entschieden, dass das Gericht nur über einen nachträglichen Klagezulassungsantrag entscheiden kann, wenn nach seiner Auffassung die Klage verspätet erhoben worden ist (28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - BAGE 42, 294; 5. April 1984 - 2 AZR 67/83 - BAGE 45, 298).

    Für dieses Verständnis der Norm spricht neben deren Wortlaut, der die Verspätung der Klage zur Antragsvoraussetzung macht, auch der Umstand, dass eine "Verfristung" für den Kündigungsschutzantrag präjudizielle Bindungswirkung hat (Senat 28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - aaO.; 5. April 1984 - 2 AZR 67/83 - aaO.; MünchKommBGB/Hergenröder § 5 KSchG Rn. 27; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 129; Stahlhacke/Vossen Rn. 1871; Schwab FA 2008, 135; aA: LAG Köln 30. Mai 2007 - 9 Ta 51/07 - NZA-RR 2007, 521; LAG Sachsen-Anhalt 22. Oktober 1997 - 5 Ta 229/97 - LAGE KSchG § 5 Nr. 92; DFL/Bröhl 2. Aufl. § 5 KSchG Rn. 14; HWK/Quecke § 5 KSchG Rn. 14 und 19; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 5 Rn. 83).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht eine Bindungswirkung für das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung des § 318 ZPO für der formellen Rechtskraft fähige, also unabänderbare Beschlüsse angenommen (5. April 1984 - 2 AZR 67/83 - BAGE 45, 298; 28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - BAGE 42, 294).
  • LAG Hessen, 26.02.2003 - 15 Ta 598/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Dabei ist davon auszugehen, dass die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG auf die Frage beschränkt ist, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären (LAG Hamburg Beschluss vom 11. April 1989 - 3 Ta 3/89 - LAGE § 5 KSchG Nr. 47; LAG Köln Beschluss vom 20. November 1987 - 9 Ta 238/87 - LAGE § 5 KSchG Nr. 39; LAG Berlin Beschluss vom 19. Januar 1987 - - LAGE § 5 KSchG Nr. 27; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 5 KSchG Rz. 134 und 156 a mit weit. Nachw. zum Meinungsstand; ähnlich etwa APS-Ascheid, § 5 KSchG Rz. 104 [wohl anders indes Rz. 104]; a.A. BAG Urteil vom 28. April 1983 - 2 AZR 438/81 - AP Nr. 4 zu § 5 KSchG 1969 mit abl. Anm. Grunsky = EzA § 5 KSchG Nr. 20 mit krit. Anm. Otto; BAG Urteil vom 05. April 1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969 = EzA § 5 KSchG Nr. 21).

    Zwar ist es mittlerweile zu Recht weitgehend anerkannt, dass der Antrag auf nachträgliche Zulassung gem. § 5 KSchG stets nur als Hilfsantrag für den Fall zu sehen ist, dass die Kündigungsschutzklage verspätet erhoben ist (BAG Urteile vom 28. April 1983 und vom 05. April 1984, a.a.O.; LAG Hamm Beschluss vom 24. März 1988 - 8 Ta 35/88 - LAGE § 5 KSchG Nr. 32; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24. Januar 1995 - 2 Ta 172/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 69, APS-Ascheid, § 5 KSchG Rz. 97 mit weit. Nachw.; Wenzel, in: Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 23 mit weit. Nachw.; a.A. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. August 1992 - 8 Ta 80/92 - LAGE § 5 KSchG Nr. 58; zweifelnd für bestimmte Konstellationen aus prozessökonomischen Gründen LAG Hamburg Beschluss vom 11. April 1989 - 3 Ta 3/89 - LAGE § 5 KSchG Nr. 47).

    Das bedeutet hingegen nicht, dass die Frage danach, ob die Klage verspätet erhoben worden ist, Teil des Verfahrens gemäß § 5 KSchG wäre und dass das Beschwerdegericht über diese Frage mit zu entscheiden hätte (ebenso LAG Berlin Beschluss vom 19. Januar 1987, a.a.O; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 5 KSchG Rz. 158; a.A. BAG Urteil vom 28. April 1983 und vom 05. April 1984, a.a.O.; Wenzel, in: Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 195).

  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    Gleichwohl ist § 318 ZPO auf Beschlüsse entsprechend anwendbar, die unabänderbar sind (BAGE 45, 298, 301 ff. [BAG 05.04.1984 - 2 AZR 67/83] = AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969; BAGE 42, 294, 300 [BAG 28.04.1983 - 2 AZR 438/81] = AP Nr. 4 zu § 5 KSchG 1969; BAGE 23, 276, 279 [BAG 29.03.1971 - 4 AZB 34/70] = AP Nr. 7 zu § 519 b ZPO; BAG Urteil vom 18. Mai 1972 - 3 AZR 27/72 - AP Nr. 1 zu § 238 ZPO; BPatG Beschluß vom 17. September 1985 - 3 ZA (pat) 11/85 - GRUR 1986, 54 f.; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 318 Anm. C I; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 329 Anm. 3 B "§ 318"; Zöller/Vollkommer, aaO, § 318 Rz 9).

    Unabänderbar sind Beschlüsse, die der formellen Rechtskraft fähig sind (BAG Urteil vom 18. Mai 1972; BAGE 42, 294, 300 [BAG 28.04.1983 - 2 AZR 438/81]; 45, 298, 302 f. [BAG 05.04.1984 - 2 AZR 67/83] jeweils AP, aa0).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08

    Rubrumsberichtigung und nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 05.04.1984 -2 AZR 67/83- EzA § 5 KSchG Nr. 21; 28.04.1983 -2 AZR 438/81- EzA § 5 KSchG Nr. 20) ist davon ausgegangen, dass der Rechtskraft fähiger Inhalt eines Beschlusses im Verfahren nach § 5 KSchG a.F. auch die Frage ist, ob überhaupt eine verspätete Klageerhebung vorlag.

    4. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist regelmäßig als Hilfsantrag für den Fall zu verstehen, dass die Klage verspätet ist (BAG 05.04.1984, aaO.; LAG Rheinland-Pfalz 24.02.2000, aaO.).

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    Letzteres steht schon deshalb fest, weil der Antrag des Klägers auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen wurde und dieser Beschluß die für die Kündigungsschutzklage präjudizielle Feststellung trifft, die Klage sei verfristet und es lägen keine Gründe für eine nachträgliche Zulassung vor (BAGE 45, 298 = AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969; BAGE 42, 294 = AP Nr. 4, aaO).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei

    Das Verfahren über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage dient allein der Klärung der Frage, ob die verspätete Klageerhebung verschuldet ist (BAG vom 05.04.1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969), wobei für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin den Zulassungsgrund aus § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG geltend macht, die bloße Feststellung genügt, dass sie schwanger is t - so dass es auf die hier streitige Frage, ab wann genau der Eintritt der Schwangerschaft anzunehmen ist, im Rahmen des nachträglichen Zulassungsverfahren nicht ankommt und diesbezügliche Feststellungen auch nicht der inneren Rechtskraft fähig wären, anderenfalls die Hauptsachefrage nach einer eventuell gegebenen Rechtsunwirksamkeit der Kündigung gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG ins Vorverfahren verlegt würde.
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2002 - 15 Ta 291/02

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prüfungsumfang, Verspätungsfrage,

    Prüfungsgegenstand des Verfahrens über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG ist nur die Frage des Verschuldens - nicht auch die der Verspätung ( entgegen BAG v. 28.04.1983 - 2 AZR 436/81 - und BAG v.05.04.1984 - 2 AZR 67/83 ).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 28.04.1983 2 AZR 438/81 AP Nr. 4 zu § 5 KSchG 1969; Urteil vom 05.04.1984 2 AZR 67/83 AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969) vertritt in diesem Punkt allerdings eine abweichende Ansicht: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage sei stets ein Hilfsantrag für den Fall, dass die Klage verspätet ist.

  • LAG Nürnberg, 08.10.2001 - 7 Ta 163/01

    Unrichtige Parteibezeichnung - Zustellung "demnächst" - Feststellung der

  • LAG Baden-Württemberg, 04.04.1989 - 8 Ta 4/89

    Kündigungsschutzverfahren: Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage -

  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 Ta 8/88

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Rechtzeitigkeit der

  • LAG Hessen, 28.06.1985 - 14 Ta 46/85

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Parteibezeichnung; Wahrung der Frist einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2007 - 8 Ta 122/07

    Zur Auslegung einer neben einer Kündigungsschutzklage erhobenen allgemeinen

  • LAG Köln, 30.05.2007 - 9 Ta 51/07

    Kündigungsschutzklage; nachträgliche Zulassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04

    Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01

    GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG

  • LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04

    Nachträgliche Klagezulassung

  • LAG Berlin, 04.11.2004 - 6 Ta 1733/04

    Stoffbeschränkung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.10.1997 - 5 Ta 229/97

    Voraussetzungen der Zulassung der nachträglichen Kündigungsschutzklage

  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.1992 - 8 Ta 80/92

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Antragstellung nach Behebung

  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

  • LAG Hessen, 24.08.1998 - 15 Ta 307/98

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Objektive eventuelle

  • LAG Hamm, 24.11.1997 - 17 Sa 404/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige ordentliche

  • LAG Hessen, 22.12.1993 - 2 Ta 137/93

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • LAG Hessen, 27.03.1987 - 13 Ta 74/87

    Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.1995 - 2 Ta 173/94

    Entscheidung über Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • LAG Nürnberg, 03.01.1994 - 7 Ta 130/93

    Arbeitnehmervortrag zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes; Schlüssigkeit

  • LAG Hessen, 13.02.1987 - 13 Ta 170/86

    Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • LAG Köln, 06.03.1985 - 5 Ta 22/85

    Statthaftigkeit; Zulassungsverfahren; Kündigungsschutzklage; Zulassung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 3 Ta 3/00

    Ordnungsgemäße Klageerhebung im Fall der Unterzeichnung eines der Klageschrift

  • LAG Hamburg, 11.04.1989 - 3 Ta 3/89

    Prüfung im Zulassungsverfahren; Verspätete Klageerhebung; Beschwerdeinstanz;

  • LAG Hessen, 07.02.1985 - 12 Ta 369/84

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

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