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   BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84   

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https://dejure.org/1985,1102
BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84 (https://dejure.org/1985,1102)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 AZR 67/84 (https://dejure.org/1985,1102)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 67/84 (https://dejure.org/1985,1102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung - Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 28
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84
    Auch die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers setzt gemäß § 626 Abs. 1 BGB das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (Senatsurteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB , zu 2 der Gründe).

    Der Senat hat zwar in dem Urteil vom 13. April 1972 (aaO., unter 4 der Gründe) bei Vorliegen einer unwirksamen fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dagegen Bedenken erhoben, einen Auflösungsvertrag unter dem Gesichtspunkt der Umdeutung der Kündigung in ein dahingehendes Vertragsangebot und dessen Annahme durch den Arbeitgeber ohne das Vorliegen weiterer subjektiver Voraussetzungen bei beiden Vertragsparteien anzunehmen.

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Senatsurteil vom 19. August 1982 - 2 AZR 230/80 - (BAG 40, 56 = AP Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969) für ihre Ansicht, die Kündigung werde stets bereits mit ihrem Zugang wirksam.
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84
    Nach dem Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) besteht ein Beschäftigungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits, wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam ist.
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag eines Begriffs, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, dann ist davon auszugehen, daß sie diesen Begriff auch ihrerseits in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet wissen wollen (st. Rechtspr. des BAG; vgl. die Urteile des Vierten Senats vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZP 512/81 - jeweils m.w.N.).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Das tarifliche Widerrufsrecht gilt für Verträge, durch die ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Willenseinigung der Parteien endet (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 67/84 - zu A II 2 der Gründe) , und damit auch für den Vertrag der Parteien vom 27. Dezember 2012.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    b) So liegen die Dinge hier: Zwar führt der Kläger unter zutreffender Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, daß § 626 BGB mit seinen Anforderungen in derselben Weise auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelte, so daß auch hierfür ein wichtiger Grund vorliegen müsse (Senatsurteile vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB und vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 67/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, mit Anm. von Herschel).

    Schließlich kann unerörtert bleiben, ob eine eventuell unwirksame außerordentliche Kündigung in ein Angebot des Klägers zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgedeutet werden kann, welches die Beklagte angenommen haben könnte und ob insoweit an der bisherigen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB und vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 67/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel mit Anm. von Herschel) in vollem Umfang (siehe auch die Kritik von H. P. Westermann, Anm. zu AP Nr. 64 zu § 626 BGB) festzuhalten ist.

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Die notwendige Klarheit wird aber auch durch die Verweisung auf andere schriftliche Bestimmungen erreicht, gleichgültig ob es sich dabei um einen anderen Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts handelt (BAGE 34, 42, 46 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; BAGE 39, 138, 143 = AP, aaO; BAGE 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form, m.w.N.; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - AP Nr. 28 zu Art. 2 GG, zu III 1 b und 2 der Gründe).
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