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   BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93   

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BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93 (https://dejure.org/1994,29800)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1994 - 2 AZR 673/93 (https://dejure.org/1994,29800)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 673/93 (https://dejure.org/1994,29800)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    a) Wie der Senat bereits im Zulassungsbeschluß vom 29. Juli 1993 begründet hat, hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 18. August 1977 ( BAGE 29, 270, 276 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 b cc der Gründe) und vom 29. November 1984 (2 AZR 581/83 - n.v.) den Rechtsstandpunkt vertreten, das Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG sei eine gegenüber dem Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG weitergehende Form der Beteiligung des Betriebsrats bei einer Kündigung; demgemäß seien die für das Anhörungsverfahren geltenden Grundsätze bezüglich der Mitteilungspflichten des Arbeitgebers entsprechend auch auf das Zustimmungsverfahren anzuwenden.

    Der Senat hat in der Grundsatzentscheidung vom 18. August 1977 ( BAGE 29, 270, 276 = AP, aaO) ausführlich begründet, warum das Beteiligungsverfahren nach § 103 BetrVG mit dem Zustimmungsbedürfnis - entsprechendes gilt für § 47 BPersVG - nicht völlig selbständig neben § 102 BetrVG - hier § 79 BPersVG - stehe, sondern eine qualifizierte Form des Anhörungsverfahrens darstelle, für das daher die gleichen Voraussetzungen gälten wie für die Ausgangsnorm der §§ 102 BetrVG, 79 BPersVG.

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Tatsächlich hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81 = AP Nr. 1 zu Art. 1 Nato-Truppenstatut) bei der Frage, ob der Betriebsvertretung auch bezüglich sogenannter Service Dependants ein Mitbestimmungsrecht bei deren Einstellung zustehe, entschieden ( BAGE 48, 81, 91 = AP, aaO, zu B III 2 der Gründe), die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum zivilen Gefolge besage nichts für die dienst- oder arbeitsrechtliche Rechtsstellung der bei der Truppe beschäftigten Zivilpersonen; das bei der Truppe beschäftigte und diese begleitende Zivilpersonal könne zur Truppe bzw. zum Entsendestaat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder in einem schlichten Arbeitsverhältnis stehen, das sich zwar regelmäßig nach dem Recht des Entsendestaates bestimmen werde, aber nicht notwendig müsse.
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die Möglichkeit, wenn nicht sogar Wahrscheinlickeit, daß der Betriebsvertretung der entsprechende Sachverhalt anderweit - nicht zuletzt durch den Kläger selbst, der Mitglied der Betriebsvertretung war - bekannt war, so daß es eventuell einer weitergehenden Information nicht mehr bedurfte (vgl. u. a. Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 09.07.1975 - 2 Sa 612/75
    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Dies entspricht auch der Auffassung verschiedener Landesarbeitsgerichte ( LAG Hamm Urteil vom 9. Juli 1975 - 2 Sa 612/75 - DB 1975, 1851 und LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 8. Oktober 1975 - 5 TaBV 44/74 - ArbuR 1975, 349) und der im Schrifttum herrschenden Meinung (vgl. u. a. Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 47 Rz 16; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 103 Rz 21; GK-Kraft, 4. Aufl., § 103 BetrVG Rz 32; Hueck/ v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 15 Rz 157; KR-Etzel, 3. Aufl., § 103 BetrVG Rz 66; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 1002).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    b) Eine etwaige unzureichende Unterrichtung wird im übrigen nicht durch die vorliegende Zustimmung der Betriebsvertretung vom 27. Juli 1991 zur außerordentlichen Kündigung des Klägers geheilt, weil es sich insoweit um unverzichtbare, zwingende Verfahrensvorschriften handelt (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 1 c der Gründe und die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Mängeln des Anhörungsverfahrens bei § 102 BetrVG und der Zustimmung des Betriebsrats, u. a. BAGE 26, 27; 27, 273 = AP Nr. 2 und 6 zu § 102 zu BetrVG 1972).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    b) Eine etwaige unzureichende Unterrichtung wird im übrigen nicht durch die vorliegende Zustimmung der Betriebsvertretung vom 27. Juli 1991 zur außerordentlichen Kündigung des Klägers geheilt, weil es sich insoweit um unverzichtbare, zwingende Verfahrensvorschriften handelt (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 1 c der Gründe und die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Mängeln des Anhörungsverfahrens bei § 102 BetrVG und der Zustimmung des Betriebsrats, u. a. BAGE 26, 27; 27, 273 = AP Nr. 2 und 6 zu § 102 zu BetrVG 1972).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Die pauschale Angabe von Kündigungsgründen reiche nicht aus; vielmehr müsse der Arbeitgeber die die Kündigung begründenden Umstände so genau und umfassend darlegen, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage sei, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden ( BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; siehe ferner BAGE 33, 94, 99 = AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969, zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Die pauschale Angabe von Kündigungsgründen reiche nicht aus; vielmehr müsse der Arbeitgeber die die Kündigung begründenden Umstände so genau und umfassend darlegen, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage sei, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden ( BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; siehe ferner BAGE 33, 94, 99 = AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969, zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    b) Eine etwaige unzureichende Unterrichtung wird im übrigen nicht durch die vorliegende Zustimmung der Betriebsvertretung vom 27. Juli 1991 zur außerordentlichen Kündigung des Klägers geheilt, weil es sich insoweit um unverzichtbare, zwingende Verfahrensvorschriften handelt (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 1 c der Gründe und die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Mängeln des Anhörungsverfahrens bei § 102 BetrVG und der Zustimmung des Betriebsrats, u. a. BAGE 26, 27; 27, 273 = AP Nr. 2 und 6 zu § 102 zu BetrVG 1972).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Es wäre auch ein Wertungswiderspruch, für die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nach § 15 Abs. 4 KSchG wegen des dann einschlägigen § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die gehörige Information gegenüber dem Betriebsrat zu postulieren (vgl. dazu BAGE 41, 72, 80 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a und b der Gründe), im Falle einer außerordentlichen Kündigung - trotz Verstärkung des Kündigungsschutzes in Form des Zustimmungserfordernisses nach § 103 BetrVG - davon jedoch, wie das LAG meint, abzusehen.
  • BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 08.10.1974 - 5 TaBV 44/74
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 2 Sa 27/17

    Betriebsratsmitglied - Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher

    Dabei wird eine etwaige unzureichende Unterrichtung nicht durch eine Zustimmung des Betriebsrats geheilt ( BAG 17. Februar 1994 - 2 AZR 673/93 - Rn. 17 und 18, juris ).
  • LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07

    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - Unterrichtung

    Da es sich bei dem Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG um eine gegenüber dem Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG weitergehende Form des Beteiligungsrechts handelt (BAG v. 17.2. 1994 - 2 AZR 673/93 - juris, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; APS-Linck 3. Aufl., § 103 Rz. 14; KR-Etzel, § 103 BetrVG, Rz. 66), hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsverfahrens die Kündigungsabsicht und die maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen, welche den wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung darstellen.

    Insofern ist dem Betriebsrat der für die Kündigung maßgebliche Sachverhalt so genau und umfassend mitzuteilen, dass dieser ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (für § 103 BetrVG: BAG: v. 17.2. 1994 - 2 AZR 673/93 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris; für § 102 BetrVG: BAG v. 26.1.95 - 2 AZR 974/94 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 89, v. 22.9.1994 - 2 AZR 31/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 68).

  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung

    Für eine diesbezügliche Mitteilungspflicht spricht schließlich, dass der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Inhalt von Gegendarstellungen des Arbeitnehmers zu einschlägigen Abmahnungen auch dann mitteilen muss, wenn er subjektiv der Meinung ist, das sie nicht der Wahrheit entsprechen (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 673/93 -, juris, Rdnr. 20).
  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07

    Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz

    Die für das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG geltenden Grundsätze sind insoweit auch für § 103 Abs. 1 BetrVG entsprechend anzuwenden (BAG v. 18.8.1977 - 2 ABR 19/77, AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972; v. 17.2.1994 -2 AZR 673/93).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 2 Sa 10/06

    Betriebsratsanhörung - Mitteilung von Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten;

    Weiterhin hat das Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang Entscheidungen getroffen, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Betriebsrat beim Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung auch vom zu kündigenden Arbeitnehmer verfasste Gegendarstellungen zu erteilten Abmahnungen des Arbeitgebers mitzuteilen sind (BAG 31.08.1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG SchleswigHolstein; 17.02.1994 - 2 AZR 673/93- nv, recherchiert nach Juris).
  • ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08

    §§ 626 BGB, 103 BetrVG; außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglied;

    Vielmehr muss der Arbeitgeber die die Kündigung begründenden Umstände so genau und umfassend darlegen, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG in AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; bestätigend: BAG, Urteil v. 17.02.1994, AZ: 2 AZR 673/93 in RzK II 2 Nr. 7; hierauf bezugnehmend hinsichtlich der Mitteilungspflichten: BAG, Urteil v. 17.03.2005, AZ: 2 AZR 275/04 in AP Nr. 6 zu § 27 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2008 - 9 Sa 806/07

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    So ist etwa anerkannt, dass im Anhörungsverfahren ggf. auch eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers zu einer Abmahnung mitzuteilen ist (BAG 17.02.1994 - 2 AZR 673/93 - RzK II 2 Nr. 7; KR-KschG, a. a. O., RZ. 64), da dies für eine Beschlussfassung des Betriebsrats von Bedeutung sein kann.
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2005 - 7 Sa 230/05

    Rechtsunwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers wegen fehlender

    Ohne diese Information kann nämlich bei der Mitarbeitervertretung ein falsches Bild entstanden sein, welches zumindest potentiell ursächlich für deren Beschlussfassung geworden sein kann (vgl. BAG, Urteile vom 17.02.1994, 2 AZR 673/93, n.v., vom 31.08.1989, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig Holstein, unter Bezugnahme auf den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit).
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