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   BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79   

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https://dejure.org/1981,20318
BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79 (https://dejure.org/1981,20318)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1981 - 2 AZR 674/79 (https://dejure.org/1981,20318)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1981 - 2 AZR 674/79 (https://dejure.org/1981,20318)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79
    wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommen den Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung: vgl. statt vieler BAG vom 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe]).

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch bekannte Kündigungsgründe dann nachgeschoben werden, wenn hierdurch nicht die Anhörungsrechte des Betriebsrats verletzt werden (vgl. BAG vom 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - aaO ) .

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79
    Daraus folgt, daß der Kündigungsgrund durch die für die Kündigung objektiv maßgebenden Tatsachen bestimmt wird, die geeignet sind, einen wichtigen Grund zu bilden (BAG vom 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79
    Eine Vernehmung darf nicht deshalb unter bleiben, weil die Behauptung durch das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme widerlegt ist, sondern nur dann, wenn jede Möglichkeit, daß die Beweisaufnahme Sachdienliches er geben werde, ausgeschlossen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. November 1958 - 2 AZR 277/58 - BAG 7, 51 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79
    der von ihm behaupteten Arbeitsunfähigkeit nicht auf ein ärztliches Attest verweisen kann, substantiiert darlegen, woran er erkrankt war und weshalb er deswegen nicht zur Arbeit erscheinen konnte (BAG vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79
    forderlich (vgl. BAG vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und BAG vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 674/79
    forderlich (vgl. BAG vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und BAG vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt

    Denn erst die notwendige, substantiierte Einlassung des Arbeitnehmers ermöglicht dem Arbeitgeber die Überprüfung dieser tatsächlichen Angaben und im Falle, dass er sie für unrichtig hält, auch einen erforderlichen Beweisantritt (BAG, Urteil vom 05.08.1987, Az. 2 AZR 226/87, juris; BAG, Urteil vom 26.11.1981, Az. 2 AZR 674/79, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2012, Az. 3 Sa 595/11, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.1988 - 14 Sa 95/87

    Unteilbarkeit des Änderungsangebots beiÄnderungskündigung

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