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   BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98   

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BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 (https://dejure.org/1999,262)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 (https://dejure.org/1999,262)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 (https://dejure.org/1999,262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufsausbildungsverhältnis - Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Schwerwiegende Pflichtverletzungen - Rassistisches Verhalten - Protokollierung der Beweisaufnahme - Revision

  • Judicialis

    BBiG § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; BBiG... § 15 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 15 Abs. 3; ; BBiG § 15 Abs. 4; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § 161 Abs. 1 Nr. 1; ; MTV für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 i.d.F. vom 17. Juli 1996 § 23 Abs. 3; ; MTV für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 i.d.F. vom 17. Juli 1996 § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländerfeindliche Äußerungen eines Auszubildenden können fristlose Kündigung rechtfertigen - Vorherige Abmahnung aufgrund Schwere der Pflichtverletzung grundsätzlich entbehrlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1270
  • BB 1999, 1555
  • BB 1999, 2302
  • DB 1999, 1456
  • DB 1999, 2216
  • JR 2000, 439
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Zutreffend hat das Berufungsgericht den Vertragsverstoß entsprechend der von ihm getroffenen Feststellung, wonach der Kläger keine gefestigte rechtsradikale Gesinnung aufweist, die u.U. seine persönliche Eignung für die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigen könnte, nicht der personenbedingten Sphäre zugeordnet, sondern dem verhaltensbedingten Bereich (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - AuR 1993, 124, zu II 3 b der Gründe).

    Damit wird kein besonderer Kündigungsgrund der "Ausländerfeindlichkeit" begründet (dagegen mit Recht Korinth, AuR 1993, 105), vielmehr störte der Kläger die innerbetriebliche Verbundenheit unter den Auszubildenden (zu einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Senatsurteil vom 5. November 1992, aaO, unter II 2 b der Gründe) und gefährdete - da nicht auszuschließen war, daß die anderen Jugendlichen den Vorfall an die Öffentlichkeit tragen würden - konkret das Ansehen und die Außenbeziehungen der Beklagten.

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auszubildende mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Ausbildenden nicht als ein erhebliches, den Bestand des Ausbildungsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. die Senatsurteile vom 5. November 1992, aaO, zu II 3 c der Gründe und vom 14. Februar 1996, aaO, zu II 5 der Gründe).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Dem Berufungsgericht ist ferner zuzugeben, daß eine Abmahnung auch bei Handlungsweisen, die den sog. Vertrauensbereich berühren, nicht stets entbehrlich, vielmehr erforderlich ist, wenn ein steuerbares Verhalten des Auszubildenden in Rede steht und es erwartet werden kann, daß das Vertrauen wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB, zu II 1 d der Gründe).

    Der Senat hat jedoch mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1997 (aaO) nur verdeutlicht, daß die früher vorgenommene Differenzierung nach verschiedenen Störbereichen von bloß eingeschränkten Wert war.

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Diese ist als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, die Jugendliche ausbildet, gehalten, der mit ausländerfeindlichen Verhaltensweisen einhergehenden Mißachtung energisch entgegenzutreten, und braucht sie nicht hinzunehmen (vgl. BVerfG Beschluß vom 2. Februar 1995 - 1 BvR 320/94 - AP Nr. 53 zu Art. 103 GG, zu C I der Gründe; Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434, zu 2 der Gründe).

    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO, zu 2 der Gründe, m.w.N.), weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, daß das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat.

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Dieses Grundrecht findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auszubildende mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Ausbildenden nicht als ein erhebliches, den Bestand des Ausbildungsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. die Senatsurteile vom 5. November 1992, aaO, zu II 3 c der Gründe und vom 14. Februar 1996, aaO, zu II 5 der Gründe).

  • LAG Berlin, 30.01.1998 - 16 Sa 128/97
    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 16 Sa 128/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Januar 1998 - 16 Sa 128/97 - aufgehoben.

  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84

    "Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil;

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Die gesetzwidrig unterlassene Protokollierung der Beweisaufnahme führt deshalb notwendig zur Zurückverweisung der Sache gemäß § 565 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH Urteil vom 18. September 1986 - I ZR 179/84 - NJW 1987, 1200 f.; Zöller-Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 161 Rz 9).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Dabei wird es auch zu beachten haben, daß dann, wenn einzelne an sich als wichtiger Grund geeignete Pflichtverletzungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht oder jedenfalls nicht ohne vorherige Abmahnung für eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ausreichen, noch eine Gesamtabwägung vorzunehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c aa der Gründe, m.w.N.; Busemann/Schäfer, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz 128; KR-Fischermeier, 5. Aufl., § 626 BGB Rz 246 f.; Gräfl, Außerordentliche Kündigung, LzK 240 Rz 57).
  • BAG, 10.05.1973 - 2 AZR 328/72

    Berufsausbildungsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zweckbestimmung des Vertrages

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Zuzustimmen ist dem Landesarbeitsgericht allerdings darin, beiden Hauptvorwürfen lägen Vertragsverstöße zugrunde, die jeweils objektiv geeignet seien, den besonderen Voraussetzungen (Senatsurteil vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - AP Nr. 3 zu § 15 BBiG; LAG Köln Urteil vom 11. August 1995 - 12 Sa 426/95 - NZA-RR 1996, 128, 129, zu I 1 der Gründe) des wichtigen Grundes i.S. des § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG und des inhaltsgleichen § 23 Abs. 3 Buchstabe a des Manteltarifvertrags für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 in der Fassung vom 17. Juli 1996 (MTV) zu genügen.
  • ArbG Bremen, 29.06.1994 - 7 Ca 7160/94
    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    Zudem mußte sie Herrn D wegen der mindestens mittelbaren Drittwirkung des Diskriminierungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vor einer Benachteiligung aufgrund seiner Abstammung und Heimat schützen (Arbeitsgericht Bremen Urteil vom 29. Juni 1994 - 7 Ca 7160/94 - BB 1994, 1568 zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
    a) Die Prüfung, ob nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine vorrangige Abmahnung erforderlich ist, fällt zwar weitgehend in den Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanzen und unterliegt lediglich eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 10. Februar 1999 - 2 AZB 31/98 - DB 1999, 1121, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • LAG Köln, 11.08.1995 - 12 Sa 426/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

  • LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94

    Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17

    Kündigung - Präsentieren eines Hakenkreuzes während der Arbeitszeit - Mitarbeiter

    Ein Arbeitnehmer kann nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ein auch nur einmaliges Verhalten hinnimmt, wenn die Handlung des Arbeitnehmers zumindest wesentliche Teile eines Straftatbestandes erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98).
  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Entspricht demgegenüber der vom Kläger behauptete Sachverhalt den Tatsachen, nachdem es weder zu einem solchen Fehlverhalten bezüglich der Mitarbeiterinnen W und K noch zu entsprechenden Abmahnungen gekommen ist, dann bedurfte es auch nach den neueren Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 8.6.2000, NZA 2000 S. 1282 ff; Urteil vom 12.8.1999, NZA 2000 S. 421 ff; Urteil vom 1.7.1999, NZA 1999 S. 1270 ff), durch die lediglich die Abmahnungserfordernisse im Vertrauensbereich denselben Grundsätzen unterworfen wurden, die bereits für Störungen im Leistungsbereich galten, keiner Abmahnung.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Dabei ist die strafrechtliche Beurteilung kündigungsrechtlich nicht ausschlaggebend (vgl. Senat 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13).
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