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   BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95   

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BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 (https://dejure.org/1996,508)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 (https://dejure.org/1996,508)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 (https://dejure.org/1996,508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kündigungsgrund - Personenbedingte Kündigung - Verlust der Fluglizenz - Flugzeugführer - Beweislast - Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; BGB §§ 133, 157; LuftVG § 4; LuftBO §§ 40, 42 Abs. 3; LuftPersV § 17
    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz wegen Nichtbestehens von Erneuerungschecks - Prüfung anderweitiger Einsatzmöglichkeiten des Piloten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 139
  • NJW 1996, 3366 (Ls.)
  • NZA 1996, 819
  • BB 1996, 1336
  • DB 1996, 1629
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Indes wird allein der Verlust oder der Entzug der Fluglizenz die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen können; vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u. a. auch zu berücksichtigen, inwieweit für den Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit Erteilung einer Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist (BAG Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung) und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 525/90 - RzK I 6 a Nr. 70).

    Ob dies einfach-rechtlich neben § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG auch aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 6 der Gründe) oder aus § 242 BGB (vgl. dazu BAG Urteile vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB und vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C VI der Gründe) herzuleiten ist, braucht nicht vertieft zu werden.

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Indes wird allein der Verlust oder der Entzug der Fluglizenz die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen können; vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u. a. auch zu berücksichtigen, inwieweit für den Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit Erteilung einer Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist (BAG Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung) und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 525/90 - RzK I 6 a Nr. 70).

    Ob dies einfach-rechtlich neben § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG auch aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 6 der Gründe) oder aus § 242 BGB (vgl. dazu BAG Urteile vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB und vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C VI der Gründe) herzuleiten ist, braucht nicht vertieft zu werden.

  • BGH, 09.07.1984 - II ZR 231/83

    Fortführung einer Firma nach Ausscheiden des Namensträgers

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zwar anerkannt, daß die Verletzung einer bestehenden Dokumentationspflicht zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten gehen kann (vgl. u.a. BGH Urteil vom 9. November 1982 - VI ZR 23/81 - MedR 1983, 67 - Dokumentationspflicht des Arztes - BGH Urteil vom 15. November 1984, NJW 1985, 59, 61 - Dokumentationspflicht eines Zwangsverwalters -).

    Sie tritt vielmehr nur ein, wenn es unzumutbar erscheint, daß der Kläger mit der Beweisführung belastet wird (vgl. BGH Urteil vom 15. November 1984, aaO).

  • BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Verwaltungsaktes zu überprüfen ist (vgl. zu Prüfungsbescheiden im Staatsexamen u. a. BVerwG Beschluß vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 - NVwZ 1990, 65 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49/87 - BVerwGE 78, 367), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Insoweit müssen die maßgeblichen Gründe, die die Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlaßt haben, zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein (BVerfG Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - BVerfGE 84, 34, 46 f. sowie - 1 BvR 1529/84 u. a. - BVerfGE 84, 59, 72 f.; BVerwG Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262, 265).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Ob dies einfach-rechtlich neben § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG auch aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 6 der Gründe) oder aus § 242 BGB (vgl. dazu BAG Urteile vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB und vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C VI der Gründe) herzuleiten ist, braucht nicht vertieft zu werden.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Insoweit müssen die maßgeblichen Gründe, die die Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlaßt haben, zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein (BVerfG Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - BVerfGE 84, 34, 46 f. sowie - 1 BvR 1529/84 u. a. - BVerfGE 84, 59, 72 f.; BVerwG Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262, 265).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Verwaltungsaktes zu überprüfen ist (vgl. zu Prüfungsbescheiden im Staatsexamen u. a. BVerwG Beschluß vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 - NVwZ 1990, 65 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49/87 - BVerwGE 78, 367), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 06.03.1974 - 5 AZR 313/73

    Vertragsverletzung - Angestellter Arzt - Approbation - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Ob dies einfach-rechtlich neben § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG auch aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 6 der Gründe) oder aus § 242 BGB (vgl. dazu BAG Urteile vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB und vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C VI der Gründe) herzuleiten ist, braucht nicht vertieft zu werden.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
    Insoweit müssen die maßgeblichen Gründe, die die Prüfer zu der abschließenden Bewertung veranlaßt haben, zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein (BVerfG Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - BVerfGE 84, 34, 46 f. sowie - 1 BvR 1529/84 u. a. - BVerfGE 84, 59, 72 f.; BVerwG Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262, 265).
  • BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 15/77

    Träger der Sozialversicherung - Lohnfortzahlungsanspruch - Kurbewilligung -

  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 52/68

    Sachverständiger - Sachkunde - Gewerbsmäßige Lagerung - Mietvertrag

  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

  • BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88

    Anspruchsumfang und Rügepflicht bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 23/81

    Darlegungslast bei Beweislasterleichterung des Patienten bei

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 525/90

    Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

  • BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55

    Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    So kann es beispielsweise im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Kündigungen liegen (vgl. BAG 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - EEU II/213; 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - EEK II/244) oder bei wehrdienstbedingtem Ausfall eines türkischen Arbeitnehmers (20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32), bei durch Gewissensnot verursachter Unfähigkeit zur Arbeit (24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59), ferner bei Sicherheitsbedenken (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256) oder bei unverschuldet fehlender Arbeitserlaubnis (7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - BAGE 82, 139).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Grundsätzlich ist daher auch beim Fehlen der Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen in Betracht kommt (BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 139) .
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Auch der Verlust oder der Entzug der Fluglizenz kann die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen nicht allein rechtfertigen; vielmehr ist auch zu berücksichtigen, ob bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 82, 139) .
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Dementsprechend kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein, wenn für den Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot besteht (BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139: Verlust der Fluglizenz; 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 14 Personenbedingte Kündigung = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 8: Fehlen der Arbeitserlaubnis; 26. Januar 1989 - 2 AZR 318/88 - RzK I 5h Nr. 8: luftfahrtrechtliches Beschäftigungsverbot; 11. Dezember 1987 - 7 AZR 709/85 - RzK I 5h Nr. 4: Fehlen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung; ArbG Kaiserslautern 22. November 1984 - 5 Ca 139/84 - ARST 1986, 170: seuchenrechtliches Beschäftigungsverbot; Stahlhacke/Vossen/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1207; HaKo-Gallner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 467; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 290 - 293; APS-Dörner Kündigungsrecht 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 245 ff; allgem.
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Insoweit geht es um die Auslegung eines Individualvertrags, die grundsätzlich dem Tatsachengericht obliegt und revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie mit Denkgesetzen oder mit dem Wortlaut vereinbar ist und ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

    Diese kann der Pilot anrufen, wenn ihm das Luftfahrtbundesamt die Verlängerung bzw. Erneuerung seiner Erlaubnis wegen des Ergebnisses der Überprüfung versagt (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139).

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dem Kläger damit das Erbringen seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung rechtlich unmöglich geworden war und daß dieser personenbedingte Umstand an sich geeignet war, eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung weder mit einer Erneuerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen noch eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich war (vgl. BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139, 148 f.).

    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG 31. Januar 1996 aaO, 150; VG Braunschweig 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr LuftVG § 4 Rn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87).

    Soweit der Senat im Urteil vom 31. Januar 1996 (aaO, 154 f.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, gibt er sie auf, wobei offen bleiben kann, wie die Rechtslage bei den gemäß § 42 Abs. 3 LuftBO durchzuführenden, nicht zugleich der Verlängerung bzw. Erneuerung der Lizenz dienenden Überprüfungsflügen wäre.

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt aber, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff nicht vollständig verwertet wurde oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (ständige Rechtssprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139 = AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Zwar ist anerkannt, daß bei einem Kraftfahrer der Verlust der Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; zum Verlust der Fluglizenz eines Piloten vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Beruht der Wegfall einer für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erforderlichen Fahrerlaubnis auf einer Prüfungsentscheidung, so erfordert die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die Überprüfung dieser Entscheidung durch die Arbeitsgerichte im Falle erheblicher Einwendungen des geprüften Arbeitnehmers (vgl. zur Fluglizenz eingehend Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - aaO).

    Abgesehen davon kann allein der Verlust der Fahrerlaubnis regelmäßig die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen; es ist vielmehr zu berücksichtigen, inwieweit im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung einer neuen Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (Senatsurteil vom 31. Januar 1996, aaO, m.w.N.).

  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1414/96

    Personenbedingte Kündigung wegen fehlender Erlaubnis zum Führen eines

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  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99

    Kündigung eines Flugkapitäns wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge -

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

  • LAG München, 05.04.2006 - 10 Sa 1000/05

    Altersversorgung, betriebliche - Anforderungen für Zusage einer beamtenähnlichen

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 697/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 742/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07

    Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger

  • LAG Hamburg, 01.09.2016 - 7 Sa 24/16
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen -

  • LAG Hamm, 05.10.2006 - 15 Sa 1070/06

    Auslegung des Arbeitsvertrages; Unklarheitenregelung

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 164/99

    Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene

  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 1531/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen auflösender Bedingung; Wegfall der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11

    Außerordentliche Kündigung - Vermögensdelikte - abgestufte Darlegungslast bei

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 496/97

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender

  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 807/96

    Auslegung eines Individualvertrages in Zusammenhang mit einem Sozialplan -

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2007 - 3 Sa 912/07

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus personenbedingten Gründen;

  • LAG Hamm, 05.09.1997 - 10 Sa 636/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung;

  • ArbG Cottbus, 24.01.2007 - 7 Ca 1594/06

    Personenbedingte Kündigung nach nicht bestandener innerbetrieblicher

  • ArbG Cottbus, 09.12.2008 - 6 Ca 1607/07
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