Rechtsprechung
   BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,468
BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87 (https://dejure.org/1988,468)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1988 - 2 AZR 682/87 (https://dejure.org/1988,468)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 (https://dejure.org/1988,468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung - Einberufung eines Arbeitnehmers jugoslawischer Staatsangehörigkeit zum Wehrdienst in Jugoslawien - Bindung des Revisionsgerichtes an Feststellungen des Berufungsgerichts - Umfang der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Ableistung ausländischen Wehrdienstes

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes im ausländischen Heimatstaat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG 1969 § 1; BGB §§ 242, 273, 323, 616; ArbPISchG § 1; EWG-Vertrag Art. 177
    Kündigung wegen ausländischen Wehrdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 32
  • NJW 1989, 1694 (Ls.)
  • MDR 1989, 669
  • NZA 1989, 464
  • BB 1988, 1119
  • BB 1989, 852
  • BB 1990, 207
  • DB 1988, 1170
  • DB 1989, 985
  • JR 1989, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Berührt eine Kündigung mehrere Bereiche, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 191, 196, 197 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe) ein Mischtatbestand vor, bei dem sich die Abgrenzung in erster Linie danach richtet, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt.

    Zwar fehlt es an einem Kündigungsgrund, unabhängig von seiner Art, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann (BAGE 46, 191, 200 = AP, aaO, zu C I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).

    Dagegen ist das Gesetz aber hinsichtlich der - zum Kündigungsgrund gehörenden - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers unternehmensbezogen (BAGE 46, 191, 203 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C III 3 der Gründe).

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Ein Arbeitnehmer, auf den wegen seiner fremdstaatlichen Staatsangehörigkeit das ArbPlSchG nicht anzuwenden ist, kann sich hinsichtlich seiner Arbeitspflicht nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er in seinem Heimatstaat eine Wehrpflicht von mehr als zwei Monaten abzuleisten hat (im Anschluß an BAG Urteil vom 22.12.1982, 2 AZR 282/82 = BAGE 41, 229 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB).

    Eine Gleichstellung ausländischer Arbeitnehmer mit den Schutzvorschriften dieses Gesetzes ist nur bei Arbeitnehmern geboten, die Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft und im Geltungsbereich des Arbeitsplatzschutzgesetzes beschäftigt sind (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 240 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B II 2 a aa der Gründe, m.w.N.; BAGE 52, 305, 309 = AP Nr. 22 zu § 13 BUrlG, zu I 3 a der Gründe).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 22. Dezember 1982 (aaO) ausgesprochen hat, hat ein zum Wehrdienst in seinem Heimatstaat eingezogener ausländischer Arbeitnehmer keine andere Wahl, als den Wehrdienst anzutreten und damit zugleich der Arbeit fernzubleiben, wenn er sich nicht den in seinem Heimatstaat für die Nichterfüllung der Wehrpflicht vorgesehenen Strafen und sonstigen Rechtsnachteilen aussetzen will.

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Berührt eine Kündigung mehrere Bereiche, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 191, 196, 197 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe) ein Mischtatbestand vor, bei dem sich die Abgrenzung in erster Linie danach richtet, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt.

    Er muß in größeren Unternehmen zwar keine konkreten Arbeitsplätze, zumindest jedoch den Betrieb und die Art der Beschäftigung bezeichnen (BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Berührt eine Kündigung mehrere Bereiche, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 191, 196, 197 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe) ein Mischtatbestand vor, bei dem sich die Abgrenzung in erster Linie danach richtet, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt.

    Dagegen ist das Gesetz aber hinsichtlich der - zum Kündigungsgrund gehörenden - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers unternehmensbezogen (BAGE 46, 191, 203 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C III 3 der Gründe).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Sie wird in Rechtslehre und Rechtsprechung als Rechtsverhältnis oder Status qualifiziert (vgl. BVerfGE 37, 217, 239: Bedeutsamer Status; BVerfGE 54, 53, 70: Umfassendes Rechtsverhältnis; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Komm. zum GG, Stand September 1983, Art. 16 Abs. 1 Rz 8, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Sie wird in Rechtslehre und Rechtsprechung als Rechtsverhältnis oder Status qualifiziert (vgl. BVerfGE 37, 217, 239: Bedeutsamer Status; BVerfGE 54, 53, 70: Umfassendes Rechtsverhältnis; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Komm. zum GG, Stand September 1983, Art. 16 Abs. 1 Rz 8, m.w.N.).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Er muß in größeren Unternehmen zwar keine konkreten Arbeitsplätze, zumindest jedoch den Betrieb und die Art der Beschäftigung bezeichnen (BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85

    Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Berührt eine Kündigung mehrere Bereiche, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 46, 191, 196, 197 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe) ein Mischtatbestand vor, bei dem sich die Abgrenzung in erster Linie danach richtet, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Zwar fehlt es an einem Kündigungsgrund, unabhängig von seiner Art, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann (BAGE 46, 191, 200 = AP, aaO, zu C I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
    Zwar beschränkt sich die soziale Auswahl bei der betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf dem Beschäftigungsbetrieb (Senatsurteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 5 b bb der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 433/82

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines türkischen Arbeitnehmers, der

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

  • BGH, 29.10.1979 - VIII ZR 293/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Wertung eines Vorbringens als Geständnis

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    So kann es beispielsweise im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Kündigungen liegen (vgl. BAG 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - EEU II/213; 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - EEK II/244) oder bei wehrdienstbedingtem Ausfall eines türkischen Arbeitnehmers (20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32), bei durch Gewissensnot verursachter Unfähigkeit zur Arbeit (24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59), ferner bei Sicherheitsbedenken (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256) oder bei unverschuldet fehlender Arbeitserlaubnis (7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - BAGE 82, 139).
  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. zum Fachschrifttum anschaulich Wolfhard Kohte , II. Anm. BAG [20.5.1988 - 2 AZR 682/87] AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 [I.]".

    Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. zum Fachschrifttum anschaulich Wolfhard Kohte , II. Anm. BAG [20.5.1988 - 2 AZR 682/87] AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 [I.]".

    Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. zum Fachschrifttum anschaulich Wolfhard Kohte , II. Anm. BAG [20.5.1988 - 2 AZR 682/87] AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 [I.]".

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Der in einem Berufungsurteil festgestellte Sachverhalt bindet das Revisionsgericht, gleichgültig ob die tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen getroffen sind (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 497/95 - RzK I 5 g Nr. 64; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32 = AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 3) , soweit sie nicht mit einer wirksamen Rüge angegriffen sind.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - insoweit nicht veröffentlicht; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 976/06

    Personenbedingte Kündigung - studentische Hilfskraft

    a) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44).
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05

    Personenbedingte Kündigung

    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1189; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 266; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 176; ErfK/Ascheid/Oetker 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 117).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    An diese in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils aufgenommene Feststellung (vgl. BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32) ist das Revisionsgericht gebunden.

    b) Nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und damit gemäß § 561 Abs. 2 ZPO bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts in den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils (vgl. BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32) ist der Arbeitsplatz des Klägers als Projektierungsingenieur für Niederspannung infolge der unternehmerischen Entscheidung der Beklagten, die Projektierungsarbeiten im Bereich der Niederspannung aus dem Geschäftsbereich der EV herauszulösen, dem Bereich ASI anzugliedern und in Leipzig und Erlangen zu konzentrieren, in der Zweigniederlassung Rostock weggefallen.

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) i. S. des § 275 Abs. 2 BGB vorliegt (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Dezember 1982, BAGE 41, 229, 244 f. = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B II 2 f der Gründe; siehe auch Esser/Schmidt, Schuldrecht Bd. I, Allgemeiner Teil, 6. Aufl., § 22 II 1; Medicus, Bürgerliches Recht, 14. Aufl., Rz 156 f.) oder ob die Klägerin sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Pflichtenkollision (vgl. dazu BAGE 59, 32, 41 [BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87] = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu B III 1 b und c der Gründe; siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 228 Rz 1 und § 276 Rz 8) berufen könnte, denn die Klägerin hat eine etwaige Unmöglichkeit bzw. die angeblich vorliegende Pflichtenkollision selbst verschuldet.
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des

    § 616 BGB führt ohne weitere gestaltende Erklärung des Arbeitgebers bei bestehen des Leistungshindernisses zu einer Suspendierung der Arbeitspflicht für den Hinderungszeitraum (BAG, Urteil vom 20.05.1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Unter diesem Gesichtspunkt kommt ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn schwere Verfehlungen, insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers außerhalb des dienstlichen Bereichs bei objektiver Betrachtung die Prognose rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde seine Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr zuverlässig oder ordnungsgemäß erfüllen (vgl. zur ordentlichen Kündigung Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32, 34; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 595; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 741).
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

  • LAG Hamburg, 28.11.1991 - 2 Sa 49/91

    Heuerverhältnis; Kündigung; Kündigungsfrist; Rücknahme; Wirksamkeit; Beendigung;

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

  • ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

  • ArbG Berlin, 01.02.2013 - 28 Ca 18456/12

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Interessenkollision -

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 220/01

    Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgung; Höhe der Betriebsrente;

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 497/95

    Kündigung: Kündigung wegen Krankheit - Beschäftigung auf einem anderen

  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

  • LAG Hamm, 11.07.2013 - 16 Sa 1679/12
  • ArbG Hamburg, 13.04.2010 - 19 Ca 433/09

    Betriebsbedingte Kündigung - innerbetriebliche Gründe - Sozialauswahl

  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 7 Ca 7251/10

    Das Gericht gibt der Klage eines 19-jährigen Auszubildenden im Verfahren über

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98

    Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen fristlosen Kündigung -

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
  • LAG Berlin, 12.08.1996 - 9 Sa 47/96

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

  • LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91

    Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung

  • ArbG Hamburg, 12.12.2008 - 27 Ca 344/08
  • ArbG Hamburg, 07.11.2008 - 27 Ca 253/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht