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   BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85   

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BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85 (https://dejure.org/1986,117)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1986 - 2 AZR 696/85 (https://dejure.org/1986,117)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 (https://dejure.org/1986,117)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 267
  • ZIP 1987, 734
  • MDR 1987, 610
  • NZA 1987, 382
  • BB 1987, 970
  • DB 1987, 992
  • JR 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    a) Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des Betriebes (BAGE 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe, m. w. N.).

    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAGE 41, 72, 78 f., aaO; Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).

    Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).

    In diesem Fall muß jedoch im Kündigungszeitpunkt die auf unbestimmte Zeit angelegte Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, 1525; Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO, zu B III 3 a der Gründe).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    a) Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des Betriebes (BAGE 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe, m. w. N.).

    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAGE 41, 72, 78 f., aaO; Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO).

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    In diesem Fall muß jedoch im Kündigungszeitpunkt die auf unbestimmte Zeit angelegte Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, 1525; Senatsurteil vom 27. September 1984, aaO, zu B III 3 a der Gründe).

    Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die Entlassung der Belegschaft nur in Verbindung mit weiteren Stillegungsakten von Bedeutung ist, weil sie allein noch kein ausreichendes Indiz für die Betriebsstillegung ist (BAG Urteil vom 23. März 1984, aaO; Hillebrecht, ZIP 1985, 257, 262).

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Das ist der Fall, wenn eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten oder die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 6, 1, 3 f. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - n. v.).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Der Dritte Senat hatte in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1982 (BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB) einen Betriebsübergang eines Möbelgeschäftes angenommen, weil eine Gesamtwürdigung ergab, daß die Übernahme der Betriebsräume sowie der dazugehörigen Teile des Zentrallagers, der Mietvertrag, das Wettbewerbsverbot, der Eintritt in die laufenden Geschäftsbeziehungen und die firmenrechtliche Regelung insgesamt dahin zielten, den Möbelhandel als Einheit zu erhalten und auf die Beklagte zu übertragen.
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Entscheidend ist somit zunächst die auf einem ernstlichen Willensentschluß des Arbeitgebers beruhende Aufgabe des Betriebszwecks, die nach außen in der Auflösung der Betriebsorganisation zum Ausdruck kommt (Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376 = EzA § 613 a BGB Nr. 46, zu B III 1 a der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der

    Auszug aus BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85
    Das ist der Fall, wenn eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten oder die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 6, 1, 3 f. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - n. v.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.1984 - 12 Sa 39/84
  • LAG Hamburg, 21.01.1986 - 6 Sa 77/85

    Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung einer Buchhalterin; Vorliegen der

  • LAG Hessen, 02.03.1984 - 13 Sa 975/83
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung

    Zu den immateriellen Betriebsmitteln gehören insbesondere der Kundenstamm, Kundenlisten, Firmennamen, Waren- und Gütezeichen, Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden., der Good - will, also die tatsächlichen Verhältnisse zwischen Unternehmen und Kunden einschließlich der Position des Unternehmens auf dem Markt, und das Know-how, also das Wissen um nachahmbare, vornehmlich technische Fertigkeiten (vgl. BAG vom 25.06.1985, AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG Bl. 3; BAG vom 30.10.1986, BB 1987, 970, 971; BAG vom 29.09.1988, AP Nr. 76 zu § 613 a BGB Bl. 3, 4; BAG vom 16.02.1993, NZA 1993, 643, 644; BAG vom 09.02.1994, NZA 1994, 612, 613; BAG vom 14.07.1994, NZA 1995, 27 f.).

    Durch ihre Übernahme muss der Betriebserwerber in die Lage versetzt werden, den Betriebszweck - also dieselben oder ähnliche Geschäfte - kraft eigener Organisations- und Leitungsmacht fortzusetzen (BAG vom 30.10.1986, BB 1987, 970 ; BAG vom 26.02.1987, NZA 1987, 589, 590 f.; BAG vom 09.02.1994, NZA 1994, 686, 688; Erman/Hanau, BGB 9. Aufl. 1993, § 613 a Rdn. 14).

    Diese sind gerade für einen auf Publikumsverkehr ausgerichteten Betrieb von besonderer Bedeutung (vgl. BAG vom 25.02.1981, AP Nr. 24 zu § 613 a BGB Bl. 1 m. dahingehend zust. Anm. Lüke Bl. 3; BAG vom 30.10.1986, BB 1987, 970 f.; LAG Hamburg vom 21.01.1986, DB 1986, 1576 f.).

    Denn sie ermöglichen es dem jeweiligen Inhaber, ob dinglich oder schuldrechtlich berechtigt, die bisherigen Kunden an gleicher Stelle anzusprechen (vgl. BAG vom 30.10.1986, BB 1987, 970, 971).

    Zwar liegt die Annahme eines Betriebsübergangs nahe, wenn der Erwerber von Geschäftsräume durch die Übernahme des Warenbestands in die Lage versetzt wird, den Betrieb ohne eine Unterbrechung fortzusetzen (vgl. BAG vom 30.10.1986, BB 1987, 970, 971; LAG Baden-Württemberg vom 19.06.1984, BB 1985, 123).

    Darüber hinaus hat das BAG bereits in seinem Urteil vom 30.10.1986 (BB 1987, 970, 971) ausgeführt, dass der Übernahme eines Warensortiments kein besonderes Gewicht zukommt, wenn es ohnehin für den kurzfristigen Verkauf bestimmt ist und durch den Erwerber kurzfristig selbst beschafft werden kann (vgl. BAG vom 22.09.1994, AuR 1995, 30 (LS)).

    Obgleich die Vergleichbarkeit der unternehmerischen Tätigkeit vor und nach Rückgang der Pachtsache ebenso von Bedeutung für das Vorliegen eines Betriebsübergangs ist (so BAG vom 14.7.1994, NZA 1995, 27, 28) wie die Fortführung der früheren Betriebsform (so BAG vom 30.10.1986, BB 1987, 970, 971), führt der Umbau der Gaststätte und die damit verbundene Änderung ihres Charakters nicht zur Annahme einer Stillegung durch Frau M. zum 31.08.1992.

    Wenn das BAG in seiner Entscheidung vom 30.10.1986 (BB 1987, 970 f.) die Feststellung trifft, dass die Veränderung des Warenangebots in einem auf Publikumsverkehr ausgerichteten Betrieb gegen das Vorliegen eines Betriebsübergangs spreche, so lässt sich das auf die hier in Rede stehende Konstellation nicht übertragen.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liege vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen könne (BAGE 48, 345, 348 f.; BAGE 48, 365, 371; BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 41, 42 und 58 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

    Die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel machen dann einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 48, 365, 371; BAGE 48, 345, 348 f.; BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO).

    Die Trennung eines Teils vom Betrieb darf dessen Charakter aber nicht in der Weise verändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAGE 53, 267, 273 f. = AP, aaO).

    Unerheblich ist, ob der Betriebsinhaberwechsel auch zu einem Wechsel des Eigentums führt; es genügt, wenn der Erwerber eine Nutzungsberechtigung auf Zeit erlangt (BAGE 48, 376, 387; BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu C I 1 der Gründe).

    Es ist vielmehr auf den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebes abzustellen (vgl. BAGE 53, 267, 275 = AP, aaO; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; von Hoyningen-Huene, aaO).

    Dies stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. etwa Senatsurteile BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO und vom 21. Januar 1988, aaO).

  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit

    Entscheidend für den Betriebsübergang eines Ladengeschäftes ist stets, ob der Kundenkreis erhalten bleibt, was von folgenden Faktoren abhängt ( BAG v. 30.10.1986 - 2 AZR 696/85, BB 1987, 970 = DB 1987, 992 = MDR 1987, 610): Der Einzelhandelskaufmann schafft sich durch die Anmietung der Betriebsräume in einer bestimmten Geschäftslage, durch die von ihm gewählte Betriebsform (Warenhaus, Fachgeschäft, Spezialgeschäft, Supermarkt, Selbstbedienungsladen usw.) sowie durch ein bestimmtes Warensortiment einen Kundenkreis.

    So ändert sich der Kundenkreis eines Textilgeschäftes, wenn vor der "Betriebsübernahme" Markenware wie Lacoste, Boss usw. geführt wird, danach aber billige Massenwaren verkauft werden ( BAG v. 30.10.1986 - 2 AZR 696/85, BB 1987, 970 = DB 1987, 992 = MDR 1987, 610).

    Ebenso dürfte die bisher bei einem Lebensmittel-Discounter beschäftigte Verkäuferin Schwierigkeiten haben, die Kunden eines Delikateß-Fachgeschäftes zu beraten ( BAG v. 30.10.1986 - 2 AZR 696/85, BB 1987, 970 = DB 1987, 992 = MDR 1987, 610).

    Während der Erwerber eines Betriebes in bestehende Dauerverträge (z.B. Lieferantenverträge) des Vorbesitzers ohne weiteres eintreten kann, ist das bei den einzelnen Rechtsgeschäften mit den Kunden eines Ladengeschäftes nicht möglich ( BAG v. 30.10.1986 - 2 AZR 696/85, BB 1987, 970 = DB 1987, 992 = MDR 1987, 610).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88

    Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen -

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liege vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen könne (BAGE 48, 345, 348 f.; BAGE 48, 365, 371; BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 41, 42 und 58 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

    Die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel machen dann einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAGE 48, 365, 371; BAGE 48, 345, 348 f.; BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO).

    Die Trennung eines Teils vom Betrieb darf dessen Charakter aber nicht in der Weise verändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAGE 53, 267, 273 f. = AP, aaO).

    Unerheblich ist, ob der Betriebsinhaberwechsel auch zu einem Wechsel des Eigentums führt; es genügt, wenn der Erwerber eine Nutzungsberechtigung auf Zeit erlangt (BAGE 48, 376, 387; BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu C I 1 der Gründe).

    Es ist vielmehr auf den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebes abzustellen (vgl. BAGE 53, 267, 275 = AP, aaO; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; von Hoyningen-Huene, aaO).

    Dies stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. etwa Senatsurteile BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO; vom 21. Januar 1988, aaO).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Danach gelten die in der früheren Rechtsprechung zum Betriebsübergang bei einem Einzelhandelsgeschäft herausgestellten Gesichtspunkte (vgl. BAG 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - BAGE 53, 267, 273 ff.; BAG 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP BGB § 613 a Nr. 63, zu B II 4 b, c der Gründe; BAG 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613 a Nr. 82, zu II 1 b der Gründe; BAG 18. Mai 1995 - 8 AZR 741/94 - EzA BGB § 613 a Nr. 139, zu B I 1 b, 2 der Gründe) auch nach der neuen Begriffsbestimmung des Betriebsübergangs aufgrund der oben zitierten geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Die Übertragung eines Betriebes setzt nicht die Übernahme aller, sondern nur der für die Erfüllung der arbeitstechnischen Zwecke wesentlichen Betriebsmittel voraus (vgl. BAGE 48, 365, 371, 374, 375 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 und 3 c, bb der Gründe; BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es dagegen in erster Linie die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know how" und der "good will", also die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 a der Gründe; kritisch dazu Willemsen, ZiP 1986, 477, 482; Loritz, RdA 1987, 65, 70), Warenzeichen(Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), gegebenenfalls, anders als bei Produktionsbetrieben, auch Geschäftsräume und Geschäftslage sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu halten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (so bei Einzelhandelsgeschäften, vgl. BAGE 53, 267, 276 = AP, aaO, zu B II 3 b, dd der Gründe; vgl. ferner Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch, 6. Aufl., § 118 II, S. 781; von Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, unter II 2; Reiff, SAE 1988, 55, 56; Schwerdtner, Festschrift für Gerhard Müller, S. 557, 567; Birk, Anm. zu EzA § 613 a BGB Nr. 43, unter II).

    Es ist insoweit an die Rechtsprechung des Senates zum Betriebsübergang bei Ladengeschäften (BAGE 53, 267 = AP, aaO) und einem Konditorei-Cafe(Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB) anzuknüpfen, in der die Bedeutung der Erhaltung des Kundenkreises für den Erwerber sächlicher Betriebsmittel betont und eingehend begründet worden ist.

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung

    Die vom Senat in dem Urteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 aufgestellten Grundsätze über den Betriebsübergang bei einem Einzelhandelsgeschäft nach § 613 a Abs. 1 BGB gelten auch für den Betriebsübergang bei einem Konditorei-Cafe.

    Der Senat hat in dem auch zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - entschieden, welche materiellen und immateriellen Betriebsmittel eines Einzelhandelsgeschäftes auf den Erwerber übergehen müssen, um noch einen funktionsfähigen Betrieb annehmen zu können.

    Unerheblich ist, ob die Streithelferin Inventar der Beklagten übernommen hat, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 -).

  • BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88

    Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils

    Danach machen die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe und BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).

    Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liegt vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAGE 48, 345, 348; 48, 365, 371; 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

    Die Trennung eines Teils vom Betrieb darf dessen Charakter aber nicht in der Weise verändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO).

    Es ist vielmehr auf den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebes abzustellen (vgl. BAGE 53, 267, 275 = AP, aaO; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; von Hoyningen/Huene, aa0).

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Danach machen die sachlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb dann aus, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (vgl. BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348 f. = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 -, n.v.).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Entscheidend für die Anwendung des § 613 a BGB ist allein, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb mit den notwendigen sachlichen Betriebsmitteln weiterführen und die vom Betriebsvorgänger geschaffenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen für sich verwerten kann (Senatsurteile vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - EzA § 613 a BGB Nr. 57, vom 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP Nr. 57 zu § 613 a BGB und vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - EzA § 613 a BGB Nr. 58).
  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 346/90
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94

    Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 134/86

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 839/03

    Betriebsbedingte Kündigung im Zuge der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 581/89

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Nachwirkender Kündigungsschutz für

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 529/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Grundsätze des nachwirkenden

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 204/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang sächlicher und immaterieller

  • LAG Köln, 12.01.1988 - 4 Sa 697/87

    Betirebsinhalberwechsel

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 303/86

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 581/89

    Arbeitsverhältnis: Überleitung auf einen neuen Arbeitgeber - Änderungskündigung:

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 205/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Erfordernis des Übergangs materieller und

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 207/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang eines Betriebs oder eines

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 238/86
  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 202/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang materieller und immaterieller

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 208/88
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99

    Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs;

  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

  • LAG Hamm, 22.08.1996 - 4 Sa 322/96

    Betriebsübergang: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungstermin

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92

    Ablehnung einer Betriebsübernahme bei Abwicklung durch öffentliche Hand -

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87

    Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 702/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (6) Sa 99/95

    Betriebsübergang bei einem Gaststättenbetrieb

  • LAG Hamburg, 07.03.1995 - 6 Sa 53/94

    Heuerverhältnis; Betriebsübergang; Seeschifffahrt; Betriebliche Altersvorsorge;

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 452/90

    EDV-Anlagen-Leasing - Konkurs - Betriebsübergang; Erwerb verleaster

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Hamm, 09.10.1995 - 17 Sa 1946/94

    Betriebsübergang: Wechsel des Aufgabenträgers bei privatem Verein

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (5) Sa 98/95

    Betriebsübergang: Gaststättenbetrieb

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 395/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 396/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 38/95

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung trotz späterer Weiterbeschäftigung -

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 934/94

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Auswirkungen eines

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (16) Sa 323/95

    Betriebsübergang bei einem Gaststättenbetrieb

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (10) Sa 372/95

    Betriebsübergang bei einem Gaststättenbetrieb

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 374/92

    Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnises

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90

    Berücksichtigung von Sozialdaten durch den Betriebsrat bei Kündigung aller

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 353/90

    Feststellung des genauen Beendigungstermins einer Kündigung und Anforderungen an

  • LAG Bremen, 15.12.1995 - 4 Sa 91/95

    Weiterbeschäftigung trotz Betriebsübernahme während eines

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87

    Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang -

  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 232/90

    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln als "unendlich lange"

  • BAG, 08.10.1990 - 2 AZR 29/90
  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 13/90

    Beendigung des Rechtstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen -

  • LAG Berlin, 18.02.1999 - 10 Sa 81/97

    Betriebsübergang eines Erholungsheimes des FDGB der ehemaligen DDR

  • LAG Hamm, 20.10.1987 - 7 Sa 706/87

    Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Rechtsgeschäftlicher Übergang; Betriebsübernahme;

  • LAG Hessen, 17.10.1988 - 10 Sa 326/88

    Anspruch gegen Wirksamkeit einer Kündigung wegen angeblicher Betriebsstilllegung;

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