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   BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00   

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BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00 (https://dejure.org/2002,989)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 2 AZR 706/00 (https://dejure.org/2002,989)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 (https://dejure.org/2002,989)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Sozialwidrigkeit - Leistungsträger - Kündigungsschutz - Fehlerhafte Interessenabwägung - Soziale Rechtfertigung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Interessenabwägung bei Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 S. 2 KSchG)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 5 Satz 2 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 S. 2 (a.F.)
    Kündigungsschutz; Sozialauswahl - Betriebsbedingte Kündigung; Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl; Interessenausgleich mit Namensliste; Mitteilungspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KSchG; grobe Fehlerhaftigkeit nach § 1 Abs. 5 ...

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 S. 2 (a.F.)
    Kündigungsschutz; Sozialauswahl - Betriebsbedingte Kündigung; Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl; Interessenausgleich mit Namensliste; Mitteilungspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KSchG ; grobe Fehlerhaftigkeit nach § 1 Abs. 5 ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 a. F.
    Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl - Abwägung der beiderseitigen Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialauswahl bei Kündigungen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigung und Sozialauswahl: Punktesysteme und Auswahlrichtlinien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3797
  • NZA 2003, 42
  • BB 2002, 2612
  • DB 2002, 2277
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
    aa) Bei der Frage, ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

    Die sich ergebende Gewichtung der sozialen Belange einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits läßt im vorliegenden Fall jede Ausgewogenheit vermissen (vgl. zu diesem Maßstab die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 13/4612 S 8, 9; BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (st. Rspr. des Senats vgl. nur 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

    aa) Bei der Frage, ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
    Ebenfalls zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß auf Grund § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG aF das Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG zu vermuten ist (vgl. BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363).

    Der Senat hat diese Frage bisher offengelassen (7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363).

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
    Die sich ergebende Gewichtung der sozialen Belange einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits läßt im vorliegenden Fall jede Ausgewogenheit vermissen (vgl. zu diesem Maßstab die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 13/4612 S 8, 9; BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
    Diese Verpflichtung des Arbeitgebers bezieht sich auch auf die Gründe für die Ausklammerung einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG aF (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38).
  • LAG Hessen, 30.05.2000 - 15 Sa 2396/98
    Auszug aus BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2000 - 15 Sa 2396/98 - aufgehoben.
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des "Leistungsträgers" sein (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Vor allem ist nicht erkennbar, dass die für § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG notwendige Abwägung stattgefunden hat, wie sie von der Rechtsprechung des Senats ggf. gefordert wird (12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48; 31. Mai 2007 - 2 AZR 306/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 93 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 76).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Dies ist fehlerhaft, weil nach der Rechtsprechung des Senats (12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48) das Landesarbeitsgericht das Interesse der sozial schwächeren Klägerin gegen das - berechtigte - betriebliche Interesse der Beklagten an der Herausnahme der Arbeitnehmerin N hätte abwägen müssen (siehe auch ErfK/Ascheid/Oetker 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 501).

    Die Interessen müssen berechtigt im Kontext mit der Sozialauswahl sein (vgl. Senat 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - aaO mwN).

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    An dieser Ansicht, die er zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in seiner vom 1. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1998 geltenden Fassung vertreten hat (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - zu II 4 b bb (1) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48) , hält der Senat für die seit dem 1. Januar 2004 geltende - identische - Fassung der Bestimmung fest .
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    b) Sollte es darauf ankommen, ob einzelne Arbeitnehmer zu Recht aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG herausgenommen worden sind, wird das Landesarbeitsgericht zu beachten haben, dass auch insoweit der Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit anzuwenden ist (noch offen gelassen Senat 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48 zu der von 1996 bis 1998 in Kraft gewesenen Fassung des KSchG).

    Schon in der Entscheidung vom 12. April 2002 (aaO) hat der Senat ausgesprochen, dass bei der Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl eine Abwägung mit den sozialen Belangen des zu kündigenden Arbeitnehmers stattzufinden hat.

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    § 125 InsO knüpft ebenso wie § 1 Abs. 5 KSchG aF an eine konkrete Namensliste an, auch erstreckt sich die - korrespondierende - Auskunftspflicht des Arbeitgebers auf § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung eines Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl sein (zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung des Arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung [Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz] vom 25. September 1996 BGBl. I S. 1476): Senat 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 56 = EzA KSchG Soziale Auswahl § 1 Nr. 48 mwN; zu § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG aF: Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138; vgl. auch APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 743; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 674; Linck Die Soziale Auswahl S. 122; HK-Dorndorf 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 1102, 1107; von Hoyningen-Huene NZA 1994, 1009, 1016; aA: Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1120).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

    Bei der Frage, ob die soziale Auswahl den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder grob fehlerhaft bzw. nicht ausreichend ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 KSchG), handelt es sich zwar um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Abwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48 mwN).

    Es kommt damit auf einen Vergleich zwischen den Sozialdaten des gekündigten Arbeitnehmers und der Arbeitnehmer an, hinsichtlich derer der gekündigte Arbeitnehmer Fehler bei der Sozialauswahl rügt (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 48).

  • LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05

    Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei der Prüfung nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG, ob Leistungsträger nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des Leistungsträgers abzuwägen ist: Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - 18 Sa 77/10

    Kündigung - Zulässigkeit von Altersgruppen bei der Sozialauswahl - Herausnahme

    Eine grobe Fehlerhaftigkeit liegt vor, wenn ein evidenter ins Auge springender Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09 - NZA 2010, 1352; BAG 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 56), d.h., wenn einzelne Sozialdaten überhaupt nicht, eindeutig unzureichend oder mit eindeutig überhöhter Bedeutung berücksichtigt wurden (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 179).

    Je schwerer das soziale Interesse des zu kündigenden Arbeitnehmers wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (BAG 5. Juni 2008 aaO; BAG 12. April 2002 aaO).

  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

  • LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1874/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2006 - 10 Sa 1816/05

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • LAG Hamm, 09.11.2010 - 14 Sa 1068/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Altersgruppenbildung im

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 Sa 911/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Interessenausgfleich bei

  • ArbG Stuttgart, 24.07.2012 - 16 Ca 2422/12

    Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz; Sozialauswahl;

  • ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer

  • LAG Berlin, 09.05.2003 - 6 Sa 42/03

    Sozialauswahl; Vergleichbarkeit; berechtigte betriebliche Bedürfnisse

  • LAG Hamm, 19.01.2005 - 2 Sa 1156/04

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung in der Insolvenz aufgrund

  • LAG Hamm, 06.12.2006 - 2 Sa 867/06

    Zur Frage der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Vorliegen eines

  • LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08

    Interessenausgleich mit Namensliste

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 11 Sa 181/12

    Anhörung des Betriebsrats bei einer betriebsbedingten Kündigung bei Vorliegen

  • LAG München, 15.11.2007 - 3 Sa 303/07

    Unkündbarkeit

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2006 - 10 (8) Sa 40/06

    Bedeutung der Möglichkeit der Ersetzung eines anderen Arbeitnehmers nach einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2011 - 7 Sa 432/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Darlegungslast des

  • LAG Hessen, 18.12.2003 - 14 Sa 1102/03

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Erstellen

  • ArbG Köln, 03.12.2009 - 10 Ca 6717/09

    Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Sozialplans; Fehlende

  • ArbG Cottbus, 19.09.2012 - 2 Ca 498/12

    Interessenausgleich mit Namensliste - grobe Fehlerhaftigkeit - Sozialauswahl

  • ArbG Cottbus, 19.09.2012 - 2 Ca 564/12

    Interessenausgleich mit Namensliste - grobe Fehlerhaftigkeit - Sozialauswahl

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