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   BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06   

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https://dejure.org/2007,703
BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06 (https://dejure.org/2007,703)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2007 - 2 AZR 715/06 (https://dejure.org/2007,703)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2007 - 2 AZR 715/06 (https://dejure.org/2007,703)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der durch § 1 Abs. 5 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ausgelösten Vermutung im Hinblick auf die fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für einen von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer; Folgen einer namentlichen Bezeichnung der von einer ...

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • Betriebs-Berater

    Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung nach § 1 Abs. 5 KSchG

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 5; ; GG Art. 12; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 5; GG Art. 12, Art. 20 Abs. 3
    Kündigungsrecht - Ordentliche Kündigung; Vermutung der Betriebsbedingtheit; Verfassungsgemäßheit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermutungswirkung der Betriebsbedingtheit der Kündigung nach § 1 Abs. 5 KSchG verfassungsgemäß ? Reichweite erstreckt sich auch auf andere Betriebe des Unternehmens ? Jedoch Möglichkeit des Arbeitnehmers, Reichweite durch konkreten Vortrag anzuzweifeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 48
  • MDR 2008, 633
  • NZA 2008, 633
  • BB 2008, 727
  • DB 2008, 640
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
    b) Der objektive Gehalt der Grundrechte kann auch im Verfahrensrecht Bedeutung erlangen (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 3 b cc der Gründe).

    Dieses Grundrecht ist erst dann verletzt, wenn der Gesetzgeber seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitgeberkündigung nicht hinreichend nachgekommen ist (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 2 der Gründe).

    Die somit gegenläufigen Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 3 a der Gründe; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - und - 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214, zu B II 2 b der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
    Die somit gegenläufigen Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 3 a der Gründe; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - und - 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214, zu B II 2 b der Gründe).

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (so etwa BVerfG 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242, 255; 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - und - 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06
    b) Der Senat hat die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 1 aF KSchG bisher nur auf die fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf freien Arbeitsplätzen im Beschäftigungsbetrieb bezogen angewandt (vgl. Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363; 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11).

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber die Voraussetzungen einer Betriebsänderung darlegen muss, dass ferner die Kündigung aus Anlass der Betriebsänderung erfolgt sein und der gekündigte Arbeitnehmer im Interessenausgleich namentlich aufgeführt sein muss (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11, zu C II der Gründe; 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 355, zu II 1 a der Gründe; jeweils noch zu § 1 Abs. 5 aF KSchG).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH 3. Mai 2002 - V ZR 115/01 - NJW-RR 2002, 1280 mwN; Senat 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 170 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 14).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 671/06

    Handelsvertreter

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 6. September 2007 - 2 AZR 698/06 - - 2 AZR 715/06 - (führend); - 2 AZR 1042/06 -.
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des fraglichen Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen besitzt, kann den Arbeitgeber eine (sekundäre) Darlegungslast treffen und die des Arbeitnehmers sich entsprechend mindern (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 97 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 17; 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - Rn. 38 mwN, BAGE 124, 48) .

    (1) Die Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG erstreckt sich nicht nur auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im bisherigen Arbeitsbereich des Arbeitnehmers, sondern auch auf das Fehlen der Möglichkeit, diesen anderweitig einzusetzen (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 54, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 16; 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - Rn. 18 mwN, BAGE 124, 48) .

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