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   BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93   

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BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 (https://dejure.org/1994,1405)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 (https://dejure.org/1994,1405)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 (https://dejure.org/1994,1405)
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    SchwbG 1986 § 21 Abs. 3 Satz 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG 1986 § 21 Abs. 3 Satz 2
    Antrag auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten - Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bei nicht fristgerechter Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 358
  • MDR 1995, 292
  • NZA 1994, 1030
  • BB 1994, 1074
  • DB 1994, 1627
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 96/81

    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten - Zustimmungsfiktion

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    "Die Zustimmungsfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 2 SchwbG greift nicht ein, wenn die Hauptfürsorgestelle die ablehnende Entscheidung über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers innerhalb der Frist des § 21 Abs. 3 Satz 1 SchwbG zur Post gegeben hat (Bestätigung von BAG Urteil vom 16. März 1983 - 7 AZR 96/81 - BAGE 44, 22 = AP Nr. 6 zu § 18 SchwbG ).«.

    a) Der Siebte Senat hat zu § 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG a. F. mehrfach entschieden, die Zustimmungsfiktion greife nicht ein, wenn die ablehnende Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist den Machtbereich der Hauptfürsorgestelle verlassen habe (Urteil vom 16. März 1983 - 7 AZR 96/81 - BAGE 44, 22 = AP Nr. 6 zu § 18 SchwbG ; Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 632/85 - BB 1988, 140 - Leitsatz - ähnlich schon BAGE 35, 268 = AP Nr. 3 zu § 18 SchwbG ).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    Danach ist ein Schriftsatz bei Gericht oder einer Behörde eingegangen, wenn er tatsächlich in die Verfügungsgewalt der öffentlichen Stelle gelangt (BVerfGE 52, 203, 209; 57, 117, 120).

    Dabei kommt es weder auf die Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten noch auf das Ende der Dienstzeit an (BVerfGE 41, 323, 327; 42, 128, 131; 52, 203, 209).

  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    b) Der erkennende Senat hatte zwar in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG ) die gegenteilige Ansicht vertreten, zu § 21 Abs. 3 Satz 2 SchwbG n. F. die Streitfrage jedoch ausdrücklich im Senatsurteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 offengelassen.

    Wird ihm dann die zustimmende Entscheidung bekanntgegeben, kann er nach der Senatsentscheidung vom 15. November 1990 (aaO) kündigen.

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    Dabei kommt es weder auf die Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten noch auf das Ende der Dienstzeit an (BVerfGE 41, 323, 327; 42, 128, 131; 52, 203, 209).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    Danach ist ein Schriftsatz bei Gericht oder einer Behörde eingegangen, wenn er tatsächlich in die Verfügungsgewalt der öffentlichen Stelle gelangt (BVerfGE 52, 203, 209; 57, 117, 120).
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    b) Der erkennende Senat hatte zwar in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG ) die gegenteilige Ansicht vertreten, zu § 21 Abs. 3 Satz 2 SchwbG n. F. die Streitfrage jedoch ausdrücklich im Senatsurteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 3 offengelassen.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    Die Hauptfürsorgestelle soll unter einen "kurzfristigen Entscheidungszwang" gestellt werden (BVerwG Beschluß vom 2. Juli 1992 - 5 C 31/91 - AP Nr. 1 zu § 21 SchwbG 1986).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    b) Zwar ist nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen ein Verwaltungsakt, der für den Bereich des Sozialrechts in § 31 SGB X definiert ist, als empfangsbedürftige Willenserklärung anzusehen (BVerwGE 13, 1, 7).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    Dabei kommt es weder auf die Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten noch auf das Ende der Dienstzeit an (BVerfGE 41, 323, 327; 42, 128, 131; 52, 203, 209).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
    Die gesetzliche Zustimmungsfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 2 SchwbG stellt eine Sanktion dar für den Fall, daß die Hauptfürsorgestelle das erfahren verzögert (BVerwGE 81, 84, 90).
  • BAG, 13.05.1981 - 7 AZR 144/79

    Zustimmungsfiktion des Schwerbehindertengesetzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88

    Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 332/91

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39.88

    Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85

    Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Die Zustellung des Bescheides der Hauptfürsorgestelle ist nicht erforderlich (Senatsurteile 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 und 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 3; zuletzt Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) kann der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bereits dann fristlos kündigen, wenn die Hauptfürsorgestelle ihm die Entscheidung in irgendeiner Weise, z.B. telefonisch bekannt gegeben hat.
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 20/18 R

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion - Begrenzung auf erforderliche Leistung

    Die abweichende Rspr des BAG zur Zustimmungsfiktion des § 18 Abs. 3 S 2 SchwbG (in der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf, und Gesellschaft vom 8.10.1979, BGBl I 1649; vgl BAGE 44, 22 = AP Nr. 6 zu § 18 SchwbG), des § 21 Abs. 3 S 2 SchwbG (in der Bekanntmachung der Neufassung des SchwbG vom 26.8.1986, BGBl I 1421; vgl BAGE 75, 358) und des § 91 Abs. 3 S 2 SGB IX aF (vgl BAG AP Nr. 5 zu § 91 SGB IX = Juris RdNr 26; geregelt seit 1.1.2018 in § 174 Abs. 3 S 2 SGB IX idF des BTHG) betrifft eine im Gesetzeskomplex (vgl § 15 Abs. 2 S 1, § 18 Abs. 3 S 1 SchwbG aF; § 18 Abs. 2 S 1, § 21 Abs. 3 S 1 SchwbG; § 88 Abs. 2 S 1, § 91 Abs. 3 S 1 SGB IX aF; seit 1.1.2018 § 171 Abs. 2 S 1, § 174 Abs. 3 S 1 SGB IX) anders formulierte Regelung mit abweichender Interessenlage und abweichender Gesetzesbegründung .
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    Hat nämlich das Integrationsamt innerhalb der zwei Wochen gem. § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX entschieden und die Entscheidung noch vor Ablauf der Frist zur Post gegeben, tritt eine Zustimmungsfiktion nicht ein (vgl. zu § 21 SchwbG 1986 für den Fall einer ablehnenden Entscheidung BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - zu II 3 der Gründe, BAGE 75, 358; zu § 18 SchwbG 1979 vgl. BAG 16. März 1983 - 7 AZR 96/81 - zu II 3 der Gründe, BAGE 44, 22) .
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin

    § 91 SGB IX enthält eine von § 88 SGB IX abweichende, speziellere Regelung (15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 6 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 3; 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 -BAGE 75, 358; 15. Mai 1997 - 2 AZR 43/96 - BAGE 86, 7; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; KR-Etzel § 91 SGB IX Rn. 16; ErfK/Rolfs 5. Aufl. § 91 SGB IX Rn. 5 und 7).

    Es ist lediglich der Abschluss des behördeninternen Entscheidungsvorgangs zu fordern (BAG 13. Mai 1981 - 7 AZR 144/79 BAGE 35, 268; 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekanntgegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (st. Rechtsprechung Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.).

    Nach der ständigen und noch im Urteil vom 9. Februar 1994 (- 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.) erneut ausführlich begründeten Senatsrechtsprechung kann der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (zustimmend Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 4. Aufl., Abschn. 20 Rz 55; KR-Etzel, 5. Aufl., § 21 SchwbG Rz 29; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl., § 21 Rz 19; Weber, SchwbG, Stand: Oktober 1998, § 21 Anm. 25 a; Wiegand, SchwbG, Stand: Juni 1998, § 21 Rz 29).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2004 - 15 Sa 39/04

    Außerordentliche Kündigung eines gleichgestellten behinderten Arbeitnehmers -

    Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen bzw. gleichgestellten behinderten Arbeitnehmer schon dann erklären, wenn ihm das Integrationsamt seine Zustimmung innerhalb der zweiwöchigen Entscheidungsfrist mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat (vgl. BAG, Urteil vom 09. Februar 1994 - 2 AZR 720/93, BAGE 75, 355 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986; Urteil vom 12. August 1999, a.a.O.; ablehnend: Großmann GK-SchwbG, 2. Auflage, § 21 Rn. 70 und 109 ff.).

    Dies ist für den Fall der ablehnenden Entscheidung bereits höchstrichterlich entschieden (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1983 - 7 AZR 96/81, BAGE 44, 22 = AP Nr. 6 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 632/85, AP Nr. 26 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Urteil vom 09. Februar 1994 - 2 AZR 720/93, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03

    Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des

    Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94

    Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung

    Nach dem allgemeinen und auch nach juristischem Sprachgebrauch zielt der Begriff des "Treffens" einer Entscheidung mehr auf den internen Entscheidungsvorgang als auf dessen Verlautbarung (vgl. zu der entsprechenden Wortwahl in § 21 Abs. 3 SchwbG Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, zu II 3 c und d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Niedersachsen, 21.07.1998 - 7 Sa 239/97

    Klage eines schwerbehinderten, tariflich unkündbaren Abeitnehmers gegen die vom

    Die erkennende Kammer schließt sich der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts an, nach der der Arbeitgeber gem. § 21 Abs. 5 SchwbG die Kündigung erklären kann, sobald die zustimmende Entscheidung der Hauptfürsorgestelle im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 1 SchwbG "getroffen" ist (BAG vom 15. November 1990, 2 AZR 255/90, EzA § 21 SchwbG Nr. 3; BAG vom 09. Februar 1994, 2 AZR 720/93, AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986; BAG vom 15.05.1997, 2 AZR 43/96, der Betrieb 1998, Seite 1880).
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.1999 - 3 Sa 164/99

    Kündigungsgründe - Schwerbehindertenrecht

  • LAG Hamm, 26.06.1997 - 8 Sa 1568/96

    Wichtiger Grund bei Kündigung älterer Arbeitnehmer; "Ultima ratio" der

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