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   BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16   

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https://dejure.org/2017,15673
BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 (https://dejure.org/2017,15673)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 (https://dejure.org/2017,15673)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 (https://dejure.org/2017,15673)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 315 BGB, § 256 Abs 1 ZPO
    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 4 KSchG, § 2 Abs. 3 Satz 2 TVöD, § 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, §§ 307 - 309 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 1 LPVG NRW, § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NRW, § 62 LPVG NRW, §§ 72 - 77 LPVG NRW, § 72 LPVG NRW, § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NRW, § 315 BGB, §§ 612a, 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Teilkündigung einer Vertragsbedingung nur bei ausdrücklicher Kündigungsabrede zulässig; Keine Umgehung des Kündigungsschutzes durch zulässige Teilkündigung; Inhaltskontrolle bei Vereinbarung zur Kündbarkeit einer Pauschalierungsabrede; Keine generelle Kündbarkeit von ...

  • Betriebs-Berater

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • bag-urteil.com

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • rewis.io

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilkündigung einer Vertragsbedingung nur bei ausdrücklicher Kündigungsabrede zulässig

  • datenbank.nwb.de

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer Pauschalierungsabrede

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    (Teil-)Kündigung einer Pauschalierungsabrede

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 148
  • MDR 2017, 1309
  • NZA 2017, 1195
  • BB 2017, 2099
  • BB 2017, 2621
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Außerdem sind nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 22; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 19 f.) .

    Wird dem Verwender das Recht eingeräumt, einen Leistungsbestandteil einseitig zu widerrufen, muss sich aus der Klausel selbst ergeben, dass der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 23; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 28; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c der Gründe, BAGE 113, 140 ) .

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Wird dem Verwender das Recht eingeräumt, einen Leistungsbestandteil einseitig zu widerrufen, muss sich aus der Klausel selbst ergeben, dass der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 23; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 28; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c der Gründe, BAGE 113, 140 ) .

    Bei den Widerrufsgründen muss zumindest die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich sein soll, zB wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers ( BAG 21. März 2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 16; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 5 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Darunter fallen auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder der Umfang einer Leistungspflicht - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 20; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 f.) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Darunter fallen auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder der Umfang einer Leistungspflicht - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 20; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 f.) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Solche sog. Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen können aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu - wirksam - das Recht eingeräumt wurde (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27; 13. März 2007 -  9 AZR 612/05  - Rn. 30 , BAGE 121, 369 ) .
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Es ist zu erwarten, dass sie sich als öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeberin einer gerichtlichen Feststellung entsprechend verhalten wird (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 23; 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Wird dem Verwender das Recht eingeräumt, einen Leistungsbestandteil einseitig zu widerrufen, muss sich aus der Klausel selbst ergeben, dass der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 23; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 28; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c der Gründe, BAGE 113, 140 ) .
  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09

    Luftsicherheitsassistent - Dienstkleidung - Reinigung

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Es ist zu erwarten, dass sie sich als öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeberin einer gerichtlichen Feststellung entsprechend verhalten wird (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 23; 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Solche sog. Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen können aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu - wirksam - das Recht eingeräumt wurde (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27; 13. März 2007 -  9 AZR 612/05  - Rn. 30 , BAGE 121, 369 ) .
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16
    Bei den Widerrufsgründen muss zumindest die Richtung angegeben werden, aus der der Widerruf möglich sein soll, zB wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers ( BAG 21. März 2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 16; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 5 b der Gründe, aaO) .
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

  • LAG Köln, 19.08.2016 - 9 Sa 415/15

    Wirksamkeit der Kündigung einer Nebenabrede über die Zahlung einer

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Von der Unwirksamkeitsanordnung werden ggf. alle Kündigungen erfasst, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können (vgl. BT-Drs. 18/10523 S. 67) , also sämtliche Beendigungs- und Änderungskündigungen (nicht hingegen Teilkündigungen, dazu BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - BAGE 159, 148) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

    Andererseits bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Vereinbarung über die vorläufige Fortsetzung des - einen - gekündigten Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer gesondert ordentlich gekündigt werden kann und ob dies eine ausdrückliche Regelung durch die Parteien voraussetzte (zur Zulässigkeit einer Teilkündigung vgl. BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17, BAGE 159, 148) .
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel ist zu bejahen, wenn die Interessen des Verwenders die für das jeweilige Geschäft typischen Interessen des anderen Vertragsteils überwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 27 mwN, BAGE 159, 148; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Die Teilanfechtung bezöge sich auf einen Kernpunkt des Vertrags und störte das vereinbarte Ordnungs- und Äquivalenzgefüge, was unzulässig ist (vgl. BAG 22. Januar 1981 - 3 AZR 541/78 - zu II 2 a der Gründe; vgl. zur Unzulässigkeit einer Teilkündigung wegen der Störung des vereinbarten Ordnungs- und Äquivalenzgefüges BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 159, 148) .

    Unabhängig von der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung zur Änderung der Vergütung möglich wäre, handelte es sich, da dem Beklagten kein Recht hierzu eingeräumt wurde, um eine unzulässige Teilkündigung (vgl. dazu BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 159, 148) .

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

    Die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel ist zu bejahen, wenn die Interessen des Verwenders die für das jeweilige Geschäft typischen Interessen des anderen Vertragsteils überwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 27 mwN, BAGE 159, 148; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2022 - 12 Sa 1068/21

    Bestimmtheit der Berufungsanträge; Betriebliche Altersversorgung;

    Es handelt sich, unabhängig davon, dass § 308 Nr. 4 BGB auch Erfüllungsmodalitäten erfasst, um die einseitige Abänderbarkeit der von dem Kläger als Arbeitgeber der Beklagten versprochenen Hauptleistungspflicht (vgl. insoweit BAG 18.05.2017 - 2 AZR 721/16, juris Rn. 19, 25) aus dem Betriebsrentenversprechen gemäß Schreiben 12/2000.

    Das setzt eine Fassung der Klausel voraus, die nicht zur Rechtfertigung unzumutbarer Änderungen dienen kann, und erfordert im Allgemeinen ferner, dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BAG 18.05.2017 - 2 AZR 721/16, juris Rn. 27; BGH 30.06.2009 - XI ZR 364/08, juris Rn. 24).

    Außerdem sind nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (BAG 18.05.2017 a.a.O. Rn. 28).

  • LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22

    Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ; Zulässigkeit einer Teilkündigung bei

    Die Teilkündigung einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen kann aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu das Recht eingeräumt wurde ( BAG, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 m.w.N.) .

    Das ursprüngliche Äquivalenzgefüge des Arbeitsverhältnisses bleibt unverändert ( vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 zur Kündbarkeit einer Pauschalierungsabrede für einen Erschwerniszuschlag).

  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 345/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

    Es ist zu erwarten, dass sich die Beklagte als öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeberin einer gerichtlichen Feststellung entsprechend verhalten wird (vgl. BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 14, BAGE 159, 148; 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 23; 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 17) .
  • LAG Nürnberg, 11.05.2021 - 7 Sa 289/20

    Beendigung alternierender Telearbeit - Versetzung - Teilkündigung

    Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen können deshalb zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu - wirksam - das Recht eingeräumt wurde, BAG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17, zitiert nach juris.

    Die Grenzen liegen jedoch dort, wo mit der vertraglichen Vereinbarung eines Teilkündigungsrechtes zwingender Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 2 KSchG umgangen wird, BAG, Urteil vom 14.11.1990 - 5 AZR 509/89 -, Rn. 22, zitiert nach juris und aktuell BAG, Urteil vom 23.03.2011 - 10 AZR 562/09 -, Rn. 27, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 721/16 -, Rn. 18, 19, zitiert nach juris.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19

    Versetzung - Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort - Leistungsbestimmung nach

    Solche sog. Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen können aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu - wirksam - das Recht eingeräumt wurde (vgl. BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17, 23.

    Bleibt das (ursprüngliche) Äquivalenzgefüge des Arbeitsverhältnisses etwa durch die Vereinbarung der gesonderten Kündbarkeit einer Pauschalierungsvereinbarung bei der Abrechnung von Erschwerniszuschlägen unverändert, da nicht die Hauptleistungspflicht selbst einer einseitigen Abänderbarkeit unterworfen, sondern lediglich eine Erfüllungsmodalität ausgestaltet wird, liegt eine Umgehung von Kündigungsschutzbestimmungen nicht vor (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 346/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

  • LAG Hamm, 29.11.2023 - 9 Sa 693/23

    Altersteilzeitvertrag; Störung der Geschäftsgrundlage

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2019 - 10 Sa 74/18

    Schließung bewusster tariflicher Regelungeslücken durch das Gericht nur bei

  • ArbG München, 25.06.2019 - 16 Ca 13174/18

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifvertrag zur ERA-Einführung bei der

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 244/16

    Betriebliche Altersversorgung; Widerruf

  • ArbG Bamberg, 17.06.2020 - 4 Ca 300/19

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Betriebsrat, Leistungen, Arbeitgeber, Sonderzahlung,

  • LAG Köln, 06.10.2022 - 6 Sa 281/22

    Variable Vergütung; Zielvereinbarung; Schadensersatz Zurückbehaltungsrecht;

  • ArbG Herne, 28.02.2018 - 5 Ca 1845/17

    Auslegung eines Tarifvertrages.

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