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   BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93   

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https://dejure.org/1994,9903
BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93 (https://dejure.org/1994,9903)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 2 AZR 726/93 (https://dejure.org/1994,9903)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 2 AZR 726/93 (https://dejure.org/1994,9903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrige Kündigung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters eines Altenwohnheims wegen Schikanehandlungen und Rachehandlungen des Heimleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93
    Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG 1971 und vom 23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - AP Nr. 22 zu § 138 BGB.

    Ob eine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, kann nur eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ergeben (BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - AP Nr. 22 zu § 138 BGB; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rz 132; MünchArbR/Wank, § 116 Rz 142).

  • BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61

    Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93
    Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG 1971 und vom 23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - AP Nr. 22 zu § 138 BGB.

    Ob eine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, kann nur eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ergeben (BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - AP Nr. 22 zu § 138 BGB; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rz 132; MünchArbR/Wank, § 116 Rz 142).

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93
    Derartige Rechtsfehler des Berufungsgerichts sind im dritten Rechtszug von Amts wegen zu beachten (Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 559 Rz 8; BAGE 62, 100, 104 = AP Nr. 36 zu § 80 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93
    Ebenso kann offenbleiben, ob tatsächlich eine Abmahnung, die nur deshalb insgesamt aus der Personalakte zu entfernen ist, weil einzelne Vorfälle nicht zutreffen oder zu pauschal gerügt werden, kündigungsrechtlich auch hinsichtlich der Vorwürfe unbeachtlich ist, wegen derer der Arbeitnehmer berechtigterweise abgemahnt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93
    Ebenso kann offenbleiben, ob tatsächlich eine Abmahnung, die nur deshalb insgesamt aus der Personalakte zu entfernen ist, weil einzelne Vorfälle nicht zutreffen oder zu pauschal gerügt werden, kündigungsrechtlich auch hinsichtlich der Vorwürfe unbeachtlich ist, wegen derer der Arbeitnehmer berechtigterweise abgemahnt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93
    Macht der Arbeitgeber von einem Kündigungsrecht Gebrauch, das ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, so wird regelmäßig das Unwerturteil nicht gerechtfertigt sein, die Kündigung verstoße gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. BAGE 61, 151, 156 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung in der Probezeit bei Vorkenntnis der

    Sittenwidrig ist eine Kündigung nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruht, wie etwa Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (vgl. BAG v. 22.05.2003, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [Ziffer III.1. der Gründe]; BAG v. 28.04.1994, Az. 2 AZR 726/93, juris; BAG v. 16.02.1989, NZA 1989, 962 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB [Ziffer II.2.a) der Gründe m.w.N.]; Ascheid/Preis/Schmidt/Preis, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, Grundlagen J, Rn. 40; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz/Friedrich, 7. Auflage, 2004, KSchG, § 13 Rn. 118, 123).

    Bei der Prüfung des § 138 BGB dürfen nicht nur einzelne Tatsachenkomplexe, sondern müssen die gesamten Umstände des Falles gewürdigt werden, vor allem bei der Frage, ob die Kündigung Ausfluss einer verwerflichen Gesinnung war (BAG v. 28.04.1994, Az. 2 AZR 726/93, juris; BAG v. 23.11.1961, AP Nr. 22 zu § 138 BGB; MünchArbR/Wank, 2. Auflage, 2000, § 119 Rn. 101 ff; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz/Friedrich, 7. Auflage, 2004, KSchG, § 13 Rn. 127).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96

    Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten

    Macht der Arbeitgeber von einem Kündigungsrecht Gebrauch, das ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, so wird regelmäßig das Unwerturteil nicht gerechtfertigt sein, die Kündigung verstoße gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151, 159 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB, zu II 3c der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1994 - 2 AZR 726/93 - RzK I 8k Nr. 8).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08

    Treuwidrigkeit einer Kündigung sieben Stunden vor Ablauf der Wartezeit nach § 1

    Ob eine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, kann nur eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ergeben (BAG Urteil vom 28. April 1994 - 2 AZR 726/93 - auf juris.de veröffentlicht).
  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15

    Wiedereinstellungsanspruch, Arbeitgeber, Gekündigter

    Rechtsanwalt Dr. H hatte sich mit seinem Vortrag an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientiert, dass etwaige Benachteiligungen des Arbeitnehmers in den Fällen, in denen der angeführte Kündigungsgrund sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt, unter den Gesichtspunkten "Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund von Sittenwidrigkeit" bzw. "Wiedereinstellungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)" zu überprüfen seien (BAG, Urt. 2 AZR 464/72 v. 19.07.1973; BAG, Urt. 2 AZR 726/93 v. 28.04.1994; BAG NZA 1997, 757; BAG NZA 1998, 254; BAG NZA 1998, 701).
  • LAG Köln, 10.06.2016 - 9 Sa 1157/15

    Arbeitnehmerkündigung in Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit

    Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit einer Kündigung kommt daher nur in besonders schweren, krassen Fällen in Betracht, bei denen die hinter der Kündigung stehenden Motive oder die Umstände, unter denen sie ausgesprochen wurde, den allgemeinen Wertvorstellungen grob widersprechen (vgl. BAG, Urteil vom 28. April 1994 - 2 AZR 726/93 -, Rn. 18, juris ; BAG, Urteil vom 7. November 1968 - 2 AZR 397/67 -, Rn. 9, juris).
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