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   BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83   

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BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83 (https://dejure.org/1984,556)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1984 - 2 AZR 73/83 (https://dejure.org/1984,556)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 (https://dejure.org/1984,556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen und Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Unbeachtlichkeit der verspäteten Abfassung und Übersendung von Urteilsgründen - Eindeutigkeit einer Kündigung - Abgrenzung von Kündigung und ihrer Ankündigung - Erfordernis der Auslegung - Berücksichtigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 626 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 386
  • ZIP 1985, 240
  • MDR 1985, 258
  • NZA 1985, 250 (Ls.)
  • DB 1985, 237
  • JR 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (32)

  • RG, 31.12.1902 - I 320/02

    Ist ein mangels Zahlung erhobener Wechselprotest gültig, welcher gegenüber einem

    Auszug aus BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
    Nach seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung ist § 28 Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden, wenn es rechtlich bedeutsam ist, ob der Verein als Vertragspartner eine Tatsache kennt und nur ein Mitglied die entsprechende Kenntnis hat (vgl. RGZ 53, 227, 231; 57, 93, 94; 59, 400, 408; JW 1911, 1012, 1013; 1914, 399, 401; BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; Staudinger/Coing, BGB, 12. Aufl., 1980, § 26 Rz 22; Erman/Westermann, BGB, 7. Aufl., 1981, § 28 Rz 3; MünchKomm-Reuter, BGB, § 28 Rz 5, 6; BGB-RGRK-Steffen, 12. Aufl., 1982, § 28 Rz 6; Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 3. Aufl., 1984, Rz 904; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 12. Aufl., 1983, Rz 241; insoweit auch Soergel/Schultze-v. Lasaulx, BGB, 11. Aufl., 1978, § 26 Rz 9; a.A. nur Baumann, ZGR 1973, 284 ff.).

    Bereits das Reichsgericht hat diese Lösung als allgemeines Rechtsprinzip (RGZ 53, 227, 231) und als in der Natur der Sache liegend bezeichnet (RG JW 1935, 2044).

  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
    Schließlich ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - (DB 1980, 1984) nichts anderes, weil in diesem Fall nicht auf die Kenntnis eines einzelnen Mitglieds des Vorstandes, sondern auf die Kenntnis der für die außerordentliche Kündigung maßgeblichen Tatsachen durch den gesamten Aufsichtsrat eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit abzustellen war.
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
    Der vorliegend vertretenen Auffassung stehen die Entscheidung des Vierten Senates vom 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - (AP Nr. 1 zu § 54 BAT) und ebenso das Urteil des Siebten Senates vom 22. Februar 1984 - 7 AZR 516/82 - n.v. nicht entgegen, weil die anzuwendenden Gemeindeordnungen keine dem § 28 Abs. 2 BGB für den Verwaltungsausschuß als Kündigungsberechtigten vergleichbare Zurechnungsnorm enthielten.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287 m. w. Nachw.; BAG DB 1985, 237 f.).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Sind für den Arbeitgeber mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt, genügt grundsätzlich die Kenntnis schon eines der Gesamtvertreter (für die Zurechnung im Rahmen von § 626 Abs. 2 BGB vgl. BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 53, BAGE 125, 70; 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 46, 386; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 349) .
  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Damit ist den an ein mit Gründen versehenes Urteil zu stellenden Anforderungen sowohl nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 46, 386 = AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe, insoweit nur in AP abgedruckt) als auch nach der des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Juni 1984 - VII ZR 179/83 - LM § 551 Ziff. 7 ZPO) und der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990 - 4 CB 18/90 - (NJW 1991, 313 [BVerwG 05.10.1990 - 4 CB 18/90] ), auf die sich die Revision beruft, genügt.
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Die Auslegung einer individuellen, sog. atypischen Willenserklärung unterliegt nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. zB BAG 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP BGB § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 nF Nr. 92, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Sie ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - BAGE 46, 386 = AP BGB § 28 Nr. 1).
  • OLG Hamm, 08.05.2017 - 8 U 86/16

    Stiftung; Vorstand; Abberufung; Anstellungsvertrag; Kündigung

    Dabei kommt es auf die Kenntnis des Vertretungsorgans an (MüKoBGB/Henssler, 6. Aufl., BGB § 626 Rn. 300, beck-online), wobei allerdings die Vertretungsbefugnis für die Entgegennahme von Willenserklärungen - an welche die Wissenszurechnung im Rahmen des § 626 Abs. 2 BGB anknüpft (vgl. BAG, Urt. v. 20.09.1984, 2 AZR 73/83, AP BGB § 28 Nr. 1, beck-online) - von der für aktive Geschäftsführungstätigkeit geltenden Vertretungsbefugnis abweichen kann.
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Bei der diesbezüglichen Mitteilung des beklagten Landes vom 31. Juli 1991 handelt es sich um eine individuelle Willenserklärung, so daß deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ist und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. zB BAG 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - BAGE 46, 386 = AP BGB § 28 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 10.06.2021 - 13 Sa 1605/20

    Einzelfall einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kenntnis

    Demgemäß muss das vom Gesetzgeber mit der Ausschlussfrist in § 626 Abs. 2 BGB verfolgte Ziel, im Interesse der Rechtssicherheit alsbald zu klären, ob der andere Vertragsteil aus dem Vorliegen eines wichtigen Grundes Folgen zieht, auch dann verwirklicht werden, wenn "der Kündigungsberechtigte" keine Einzelperson ist (vgl. BAG 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - juris).

    Damit beginnt die Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB schon dann, wenn auch nur einer von mehreren Gesamtvertretern, so auch ein Mitglied des Vorstandes eines eingetragenen Vereins, der nur insgesamt zu Kündigung von Arbeitnehmern berechtigt ist, den Kündigungsgrund kennt (vgl. BAG 20. September1984 - 2 AZR 73/83 - BAGE 46, 386-394).

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93

    Außerordentliche, krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten -

    Anschluß an Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - Gms-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) unter Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht.

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 456/93

    Kündigung einer Rechtsvorgängerin wegen Betriebsstillegung; verspätete

    Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (u. a. Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB) im Hinblick auf den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341).

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 bis 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als ein Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 455/93

    Kündigung einer Rechtsvorgängerin der GmbH wegen Betriebsstillegung - Zustellung

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 459/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
  • OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 458/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung ;verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14

    Klage und Widerklage im WCCB-Zivilverfahren abgewiesen

  • LAG Hessen, 02.10.2001 - 9 Sa 2073/00

    Anspruch eines Sozialarbeiters in einer privaten Suchtklinik auf eine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10

    Austritt aus Arbeitgeberverband während laufender Tarifverhandlungen:

  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91

    Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung - verspätete Urteilsabsetzung - Wirksamkeit

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95

    Eingruppierung: Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 34/90

    Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsschutzrechtliche

  • LAG Hessen, 15.12.1998 - 9 Sa 1942/98

    Auch bei kleinen Verspätungen ist eine Abmahnung zulässig

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