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   BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59   

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https://dejure.org/1959,226
BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59 (https://dejure.org/1959,226)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1959 - 2 AZR 75/59 (https://dejure.org/1959,226)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/59 (https://dejure.org/1959,226)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung der Tätigkeit - Auslegung eines Einzelarbeitsvertrages - Tarifvertragliche Regelung - Rechtsgültigkeit von Mankoregelungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 91
  • BB 1959, 1028
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Bei einem typischen Vertrag ist das Revisionsgericht nicht, wie bei der Auslegung eines Einzelvertrages, auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Auslegung denkgesetzlich und nach den Erfahrungsregeln möglich ist und ob die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln beachtet sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa Urteile vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 - und 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 1 und 4 zu § 549 ZPO; BAG 6, 280, 285 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953, zu II 2 a der Gründe; BAG 8, 91, 96 f. = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Bei einer wie hier arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Ausschlussfrist ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass die Parteien des Arbeitsvertrages durch die vertragliche Einbeziehung eines Tarifvertrages diesen im tariflichen Verständnis auf ihr Arbeitsverhältnis anwenden wollten (BAG 12. August 1959 - 2 AZR 75/59 - BAGE 8, 91 = AP BGB § 305 Nr. 1).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Da die Parteien arbeitsvertraglich die Einbeziehung des MTV vereinbart haben, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie den Tarifvertrag insgesamt in seinem tariflichen Verständnis auf ihr Arbeitsverhältnis anwenden wollen (vgl. BAG 12. August 1959 - 2 AZR 75/59 - BAGE 8, 91 = AP BGB § 305 Nr. 1).
  • BAG, 21.04.1966 - 2 AZR 264/65

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Letzter Tage der Probezeit - Kündigung -

    Nach Ziff. 2 des nach einem Vordruck schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages des Klägers bestimmt sich das Arbdtsverhältnis nach dem Bundesangeste1ltentarifvortrag (BAT) vom 2 3 , Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen» Der Vertrag stellt sich allein schon dadurch als sogenannter typischer Arbeitsvertrag dar, der deswegen vom Senat als Revisionsgericht, ohne an die Auslegung, die ihm das Landesarbeitsgericht als Tatsachengericht hat angedeihen lassen, gebunden zu sein, frei ausgelegt werden kann (BAG 8, 91 C96]).
  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Das Revisionsgericht kann einen sog. typischen Arbeitsvertrag selbst frei auslegen; es ist nicht auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der Tatsachengerichte gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt oder wesentliche Umstände außer acht läßt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; BAG 5, 122 = AP Nr. 31 zu § 3 TOA, BAG 8, 91, 96 f. = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    a) Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 12. August 1959 - 2 AZR 75/59 - BAGE 8, 91, 96).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 12. August 1959 - 2 AZR 75/59 - BAGE 8, 91, 96).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99

    Deklaratorische oder konstitutive Kündigungsfrist - Einhaltung einer

    Der Senat hat im Urteil vom 28. April 1988 (- 2 AZR 750/87 - AP Nr. 25 zu § 622 BGB, zu II 2 a der Gründe) ausführlich begründet, daß bei der Auslegung einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifnorm nicht von den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB ausgegangen werden kann, sondern daß auch bei Tarifgeltung kraft Vereinbarung eine Auslegung der Tarifnorm nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung vorzunehmen ist, weil andernfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (ebenso BAG Urteile vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/79 - BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT, zu I der Gründe und BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 b der Gründe).

    Der Überprüfung nach diesen Maßstäben hält die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung stand, wobei die Auslegung eines Tarifvertrages als Rechtsnorm in der Revisionsinstanz ohnehin in vollem Umfang nachzuprüfen ist (st. Rechtsprechung, BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe und Senatsurteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 412/90 - BAGE 66, 356, 359 [BAG 20.12.1990 - 2 AZR 412/90] = AP Nr. 3 zu § 53 BAT, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 80/98

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88

    Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 580/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung -

  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87

    Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer

  • LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95

    Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung

  • LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95

    Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 285/93

    Sonderzahlung bei Erziehungsurlaub

  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 426/82

    Arbeitsentgelt: Unzulässigkeit der Kürzung der Ausbildungsvergütung für Sonn- und

  • BAG, 06.10.1965 - 2 AZR 375/64

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Benutzung eines

  • LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96

    Umsetzung: Reibereien zwischen Mitarbeitern

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2221/95

    Versetzung: einzelvertraglich vereinbarter Einsatzort - Billigkeitskontrolle

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 442/89

    Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule - Vorliegen einer Lehrkraft

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 343/82
  • BAG, 13.02.1980 - 4 AZR 233/78
  • LAG Bremen, 27.08.1963 - 2 Sa 30/62
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