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   BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96   

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BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96 (https://dejure.org/1997,923)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 2 AZR 750/96 (https://dejure.org/1997,923)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 (https://dejure.org/1997,923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Neue Bundesländer: Kündigung wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Zusammenarbeit mit der Stasi

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 474
  • BB 1998, 752
  • DB 1998, 2175
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das ist rechtlich zutreffend (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so auch BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Daß es bei der Würdigung der nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts angenommenen Falschbeantwortung auf die speziellen Belange der Klägerin ankam (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - n.v., zu II 3 a der Gründe) macht gerade deren Sachvortrag deutlich, sie sei von dem damaligen Direktor des Instituts für Lehrerbildung zu sich bestellt und im Beisein eines Mannes, der ihr nicht als Mitarbeiter der Stasi vorgestellt worden sei, zu Berichten für polizeiliche Ermittlungen der Kripo aufgefordert worden.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Es kommt vielmehr auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles, u.a. auch darauf an, wie lange die Tätigkeit für die Stasi zurückliegt und wie schwerwiegend sie war (im Anschluß an Senatsurteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 n.v. und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Das ist rechtlich zutreffend (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; so auch BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 8. Juli 1997 (- 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -) daraus geschlossen, daß Tätigkeiten für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen sind, keine oder jedenfalls nur äußerst geringe Bedeutung für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses haben.

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Es kommt vielmehr auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles, u.a. auch darauf an, wie lange die Tätigkeit für die Stasi zurückliegt und wie schwerwiegend sie war (im Anschluß an Senatsurteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 n.v. und Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -).

    Derartige Umstände sind wesentlich mit zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - n.v., zu II 2 d aa der Gründe).

    Wenn diese Rechtsprechung auch auf den vorliegenden Fall mit einer angeblichen Tätigkeit für das MfS im Jahre 1973 nicht ohne weiteres übertragen werden kann, so ist doch dem grundsätzlichen Anliegen Rechnung zu tragen, daß eine weit zurückliegende MfS-Tätigkeit je nach den Umständen des Einzelfalles im milderen Licht zu sehen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 552/95 - n.v., zu II 4 der Gründe und vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - n.v., zu II 2 b und d der Gründe) und daß auch die Nach-Wende-Tätigkeit bei einer Gesamtbeurteilung nicht unberücksichtigt bleiben darf.

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Es ist schon fraglich, ob das Berufungsurteil nicht deshalb aufgehoben werden muß, weil es offensichtlich nicht binnen fünf Monaten seit Verkündung (6. Juni 1996) von allen Richtern unterzeichnet der Geschäftsstelle übergeben worden sein kann, so daß im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979 und Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979, m.w.N.) der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO - so denn diese Rüge erhoben worden ist - vorläge.
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Es ist schon fraglich, ob das Berufungsurteil nicht deshalb aufgehoben werden muß, weil es offensichtlich nicht binnen fünf Monaten seit Verkündung (6. Juni 1996) von allen Richtern unterzeichnet der Geschäftsstelle übergeben worden sein kann, so daß im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979 und Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979, m.w.N.) der absolute Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO - so denn diese Rüge erhoben worden ist - vorläge.
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Thüringen, 06.06.1996 - 1 Sa 73/95

    Klage einer Arbeitnehmerin (Grundschullehrerin) gegen die vom Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1996 - 1 Sa 73/95 - aufgehoben.
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96

    Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Daß es bei der Würdigung der nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts angenommenen Falschbeantwortung auf die speziellen Belange der Klägerin ankam (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - n.v., zu II 3 a der Gründe) macht gerade deren Sachvortrag deutlich, sie sei von dem damaligen Direktor des Instituts für Lehrerbildung zu sich bestellt und im Beisein eines Mannes, der ihr nicht als Mitarbeiter der Stasi vorgestellt worden sei, zu Berichten für polizeiliche Ermittlungen der Kripo aufgefordert worden.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Auf den allein rechtlich relevanten Sachverhalt, nämlich die Versäumung der Fünf-Monats-Frist (§§ 552 ZPO, 72 Abs. 5, 64 Abs. 6 ArbGG) als äußerste Grenze für die Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle, was die Annahme eines Urteils ohne Gründe rechtfertigt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = AP Nr. 21 zu § 551 ZPO), wird die Revision indessen nicht gestützt.
  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 62/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Bezeichnung des Verfahrensmangels

    Auszug aus BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96
    Auch dürfte die Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/93 - AP Nr. 38 zu § 551 ZPO) zutreffend sein, daß der Verfahrensmangel nur ausreichend bezeichnet ist, wenn in der Revisionsbegründung der Zeitpunkt der Niederlegung des unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle angegeben wird; es ist nicht Sache des Revisionsgerichts, sich selbst aus den Vorprozeßakten die entsprechenden Daten herauszusuchen.
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

  • BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64

    Festsetzung einer angemessenen Vergütung - Übliche Vergütung - Vereinbartes

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung -

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Ungeeignetheit

  • BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 133/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Tonassistenten - Aufhebung eines nicht mit

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171) und des Senats (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe; vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127, zu II 2 der Gründe; vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 190 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b bb der Gründe; vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 der Gründe) zu kraft Gesetzes mit dem Beitritt übergegangenen Arbeitsverhältnissen, die darauf abstellt, daß der neue Dienstgeber nach Übernahme des Personals ohne Einstellungsüberprüfung eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtete leistungsfähige öffentliche Verwaltung schaffen mußte.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1997, aaO), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 20. August 1997 und 4. Dezember 1997, aaO), hat der Arbeitgeber bei Ausübung des Fragerechts den Zeitfaktor zu berücksichtigen, da sich persönliche Haltungen im Laufe der Zeit ändern können und längere beanstandungsfreie Zeiten auf innere Distanz und Abkehr von früheren Einstellungen hinweisen können.

    Deshalb haben Tätigkeiten für das MfS, die vor dem Jahre 1970 abgeschlossen sind, je nach dem Grad der Verstrickung keine oder nur äußerst geringe Bedeutung für den Fortbestand übernommener Arbeitsverhältnisse mit der Folge, daß die betroffenen Arbeitnehmer auf eine zeitlich unbeschränkte Frage nach MfS-Tätigkeiten die vor dem Jahre 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten verschweigen durften; weiter zurückliegende Tätigkeiten sollen nur dann Bedeutung erhalten, wenn sie besonders schwer wiegen oder wenn spätere Verstrickungen für sich allein genommen noch keine eindeutige Entscheidung zulassen (BVerfGE 96, 171; Senatsurteil vom 4. Dezember 1997, aaO).

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 129/97
    Für spätere Kündigungen ist allein § 1 KSchG anwendbar (vgl. BAG Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 -;, n.v., zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 -;, n.v.; BAG Urteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 596/96 -;, n.v.).

    a) Das Landesarbeitsgericht ist insoweit zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. nur Senatsurteil vom 26. August 1993, a.a.O.; BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX; vgl. zuletzt BAG Urteil vom 4. Dezember 1997, a.a.O., zu II 2, 3 der Gründe).

    Die Falschbeantwortung wiegt infolgedessen weniger schwer als bei höherer Belastung durch die MfS-Tätigkeit (vgl. BAG Urteile vom 16. Oktober 1997, a.a.O., zu 2 der Gründe; vom 4. Dezember 1997, a.a.O., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99

    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -, BVerfGE 96, 171), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 und 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49), hat der öffentliche Arbeitgeber bei Ausübung des ihm zustehenden Fragerechts nach früheren MfS-Tätigkeiten des Bewerbers den Zeitfaktor zu berücksichtigen, da sich persönliche Haltungen im Laufe der Zeit ändern können und längere beanstandungsfreie Zeiten auf innere Distanz und Abkehr von früheren Einstellungen hinweisen können.

    Daraus folgt im Gegensatz zu der Annahme des Berufungsgerichts, daß dem Arbeitgeber hinsichtlich solcher vor 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten, die besonders schwer wiegen, auch ein Fragerecht zusteht (vgl. Senatsurteil 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - aaO).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    Zwar trifft sein Hinweis zu, die Falschbeantwortung eines Fragebogens hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS der DDR rechtfertige nicht ohne weiteres eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG, vielmehr komme es nach dem Senatsurteil vom 20. August 1997 (- 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) auf die Umstände des Einzelfalles und hierbei auch auf das Maß der Verstrickung an.

    Wenn das Arbeitsgericht dann zu dem Schluß gekommen ist, die Verletzung der Nebenpflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen nach einer früheren Tätigkeit für das MfS habe das für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen nachhaltig zerstört und auch die abschließende Interessenabwägung führe nicht dazu, die vorliegende Kündigung als sozial ungerechtfertigt anzusehen, so liegt dies innerhalb des Beurteilungsspielraums, der den Tatsachengerichten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zusteht (zuletzt Senatsurteil vom 14. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP, aaO, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Deshalb dürfe eine zum Zeitpunkt des Beitritts bereits seit zwanzig Jahren abgeschlossene MfS-Tätigkeit nicht ohne Weiteres zum Anlass einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171; ebenso Senat 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 c der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127, zu II 2 der Gründe).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2023 - L 8 BA 2385/22
    Zu beachten ist auch, dass nicht jede Falschbeantwortung einer Frage in einem vom Arbeitgeber vorgelegten Fragebogen arbeitsrechtliche Folgen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 04.12.1997 - 2 AZR 750/96 -, juris).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG, vgl. zB 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187, zu II 2 a der Gründe und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar; bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. ua. BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 und BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 a der Gründe).

    Dies steht in mehrfacher Hinsicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP Nr. 37 aaO; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127 und BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 -BAGE 83, 181).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 772/97
  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 280/99

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für

  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 790/98

    Unzutreffende Angaben über frühere Tätigkeit für das Ministerium für

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 449/97
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.1998 - 1 Sa 269/97

    Außerordentliche Kündigung wegen ehemaliger Stasi Tätigkeit ; Zumutbarkeit der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.12.1997 - 3 Sa 750/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und einer vorsorglich ordentlichen

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 594/97
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise

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