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   BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85   

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https://dejure.org/1986,5542
BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85 (https://dejure.org/1986,5542)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1986 - 2 AZR 753/85 (https://dejure.org/1986,5542)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1986 - 2 AZR 753/85 (https://dejure.org/1986,5542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten - Rechtzeitigkeit der Kündigung - Schwerbehinderter mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 70 Prozent - Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - Eingang des Zustimmungsbescheides - Zugang der Kündigung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85
    Seine Wertung kann in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüft werden, ob er den Rechtsbegriff als solchen verkannt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 42, 169, 175 = AP Nr. 12 zu § 12 SchwbG, zu I 3 b der Gründe).

    Dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu, die jedoch mit Rücksicht darauf, daß die Kündigungsabsicht bereits Gegenstand des Zustimmungsverfahrens gewesen ist, also ergänzende Überlegungen kaum nötig sind, sehr knapp zu bemessen ist (herrschende Meinung; vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1980, BAG 42, 169, 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG, zu II 3 b aa der Gründe; BAG; Gröninger, SchwbG, Stand Juni 1984, § 18 Anm. 7; Hueck, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG, unter II 3).

    In dem Urteil vom 3. Juli 1980 (aaO, zu II 3 b, ff und c der Gründe) hat der Senat weiter ausgesprochen, beteilige der Arbeitgeber den Betriebsrat oder die Personalvertretung erst nach Erteilung der Zustimmung oder Eintritt der Zustimmungsfiktion durch Ablauf der Zehn-Tage-Frist des § 18 Abs. 3 SchwbG, so müsse er, soweit keine besonderen Hinderungsgründe entgegenstehen, das Beteiligungsverfahren am ersten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Zustimmung oder Eintritt der Zustimmungsfiktion einleiten und für den Zugang der Kündigung am ersten Arbeitstag nach Abschluß des Beteiligungsverfahrens sorgen.

    Bestimmend für die Entscheidung des Senats im Urteil vom 3. Juli 1980 (aaO) war die Überlegung, daß der Schwerbehinderte gegenüber den sonstigen Arbeitnehmern schon durch die in § 18 Abs. 2 und 6 SchwbG getroffene Regelung einen erheblich längeren Zeitraum der Ungewißheit über das Schicksal seines Arbeitsverhältnisses in Kauf nehmen muß, der durch eine Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats nach Abschluß des Zustimmungsverfahrens verlängert wird.

    Dies wird auch deutlich durch den einschränkenden Hinweis auf mögliche besondere Hinderungsgründe (so auch die zutreffende Interpretation in dem Urteil des Siebten Senats vom 27. Mai 1983, BAG 42, 169).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85
    Der Kläger kann deshalb diese Frage in der Revisionsinstanz nicht mehr zur Erörterung stellen (vgl. die Senatsurteile BAG 34, 20, 23 und vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu IV der Gründe).
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85
    Der Kläger kann deshalb diese Frage in der Revisionsinstanz nicht mehr zur Erörterung stellen (vgl. die Senatsurteile BAG 34, 20, 23 und vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu IV der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05

    Unverzüglicher Ausspruch einer Kündigung iSv § 91 Abs 5 SGB 9

    Dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu, die jedoch mit Rücksicht darauf, dass die Kündigungsabsicht bereits Gegenstand des beim Integrationsamt geführten Zustimmungsverfahrens gewesen ist, also ergänzende Überlegungen kaum nötig sind, sehr knapp zu bemessen ist (BAG, Urteil vom 06.11.1986, AZ: 2 AZR 753/85; BAG, AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    Von der Ausgangslage ist die vom beklagten Land angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 06.11.1986 - 2 AZR 753/85 - Juris) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2012 - 8 Sa 280/12

    Anrechnung von Krankheitstagen auf den Erholungsurlaub

    Entsprechendes gilt für den Fall einer gemäß § 91 Abs. 5 SGB IX "unverzüglich" vorzunehmenden Kündigung (BAG vom 06.11.1986 - 2 AZR 753/85 -) sowie für den Fall eines "unverzüglich" einzuleitenden Zustimmungsersetzungsverfahrens (LAG Rheinland-Pfalz v. 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05 - NZA-RR 2006, 245).
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer -

    Nur wenn dem Zugang der Kündigung am ersten Arbeitstag nach Beendigung des Anhörungsverfahrens unüberwindliche Hinderungsgründe entgegenstehen ( z. B. Auslandsaufenthalt in einem weit entfernten Land), kann auf den Zugang der Kündigung an diesem ersten Arbeitstag verzichtet werden (so BAG - Urteil vom 06.11.1986 - 2 AZR 753/85 - n.v.).
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