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   BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81   

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https://dejure.org/1982,1895
BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 (https://dejure.org/1982,1895)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 (https://dejure.org/1982,1895)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 (https://dejure.org/1982,1895)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 180
  • DB 1983, 1049
  • JR 1983, 528
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75

    Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81
    Vor der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsobmannes muß der Arbeitgeber dann, wenn ein gewähltes Ersatzmitglied für den Betriebsrat fehlt, analog § 103 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen (im Anschluß an BAG 28, 152; 30, 43 und 30, 320).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Soll - wie hier - das Arbeitsverhältnis des einzigen Betriebsratsmitglieds gekündigt werden und fehlt ein gewähltes Ersatzmitglied, hat der Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2 BetrVG unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - zu III 3 a der Gründe; 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 der Gründe, BAGE 41, 180) .

    Ein beteiligungsfähiger Betriebsrat existiert in diesem Fall nicht (BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Denn im konkreten Fall eines einköpfigen Betriebsrates war dieser wegen der Eigenbetroffenheit seines Vorsitzenden und nicht vorhandener Vertreter (§ 26 Abs. 2 BetrVG) "funktionsunfähig" ( vgl. BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969.
  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 14 Sa 264/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung Rechtskraft der Entscheidung über die

    § 103 Abs. 2 BetrVG findet hier analog Anwendung (KR/Rinck § 103 BetrVG Rz. 54; Fitting § 103 Rz. 11; vgl. für den betriebsratslosen Betrieb auch BAG 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 9; BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - EzA § 103 1972 Nr. 29; LAG Köln 8. März 2019 - 2 TaBV 116/18- Rz. 25, Juris).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

    Vor der außerordentlichen Kündigung des einzigen Betriebsratsmitglieds muß der Arbeitgeber dann, wenn ein gewähltes Ersatzmitglied fehlt, analog § 103 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - BAGE 41, 180 = AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969), was nicht geschehen ist.
  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 20/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

    In dieser Konstellation hätte es aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 12.08.1976 - 2 AZR 303/75 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 2; 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 13) zur Vermeidung von Schutzlücken für betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger der Arbeitgeberin oblegen, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Antragstellers als Betriebsratsmitglied bzw. Wahlbewerber in analoger Anwendung des § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen erfolgreich durchzuführen.
  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06

    Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und

    Dies dient der Sicherung der Kontinuität des Betriebsrats (etwa BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - BAGE 41/180, zu II 2, 3).
  • LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 117/18

    Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen

    Um eine außerordentliche Kündigung wirksam aussprechen zu können, war die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehalten, entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren beim Arbeitsgericht durchzuführen und dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung zu beantragen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 -, BAGE 41, 180-188, Rn. 12; BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 -, BAGE 30, 320-332, Rn. 13; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 -, BAGE 28, 152-159).
  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

    In dieser Konstellation hätte es aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 12.08.1976 - 2 AZR 303/75 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 2; 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 13) zur Vermeidung von Schutzlücken für betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger der Arbeitgeberin oblegen, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Antragstellers als Betriebsratsmitglied bzw. Wahlbewerber in analoger Anwendung des § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen erfolgreich durchzuführen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06

    Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

    Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung, die nach Beendigung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG iVm § 103 BetrVG - ggf. nach unverzüglicher erneuter Anhörung des Betriebsrats - ausgesprochen wird, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB wahrt Das gilt auch für den Fall, dass das Amt während der Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens endet (BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; vom 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969).
  • ArbG Hamburg, 24.01.1997 - 2 BV 16/96

    Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von einer

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