Rechtsprechung
BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 27.06.1980 - 2 Ca 1059/80
- BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81
Papierfundstellen
- BAGE 41, 180
- DB 1983, 1049
- JR 1983, 528
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75
Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81
Vor der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsobmannes muß der Arbeitgeber dann, wenn ein gewähltes Ersatzmitglied für den Betriebsrat fehlt, analog § 103 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen (im Anschluß an BAG 28, 152; 30, 43 und 30, 320).
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
Soll - wie hier - das Arbeitsverhältnis des einzigen Betriebsratsmitglieds gekündigt werden und fehlt ein gewähltes Ersatzmitglied, hat der Arbeitgeber analog § 103 Abs. 2 BetrVG unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - zu III 3 a der Gründe; 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 der Gründe, BAGE 41, 180) .Ein beteiligungsfähiger Betriebsrat existiert in diesem Fall nicht (BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .
- LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17
Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur …
Denn im konkreten Fall eines einköpfigen Betriebsrates war dieser wegen der Eigenbetroffenheit seines Vorsitzenden und nicht vorhandener Vertreter (§ 26 Abs. 2 BetrVG) "funktionsunfähig" ( vgl. BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969. - LAG Hessen, 24.07.2020 - 14 Sa 264/19
Anforderungen an die Berufungsbegründung Rechtskraft der Entscheidung über die …
§ 103 Abs. 2 BetrVG findet hier analog Anwendung (…KR/Rinck § 103 BetrVG Rz. 54;… Fitting § 103 Rz. 11; vgl. für den betriebsratslosen Betrieb auch BAG 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 9; BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - EzA § 103 1972 Nr. 29;… LAG Köln 8. März 2019 - 2 TaBV 116/18- Rz. 25, Juris).
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94
Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang
Vor der außerordentlichen Kündigung des einzigen Betriebsratsmitglieds muß der Arbeitgeber dann, wenn ein gewähltes Ersatzmitglied fehlt, analog § 103 Abs. 2 BetrVG im Beschlußverfahren die Zustimmung des Arbeitsgerichts einholen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - BAGE 41, 180 = AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969), was nicht geschehen ist. - LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 20/14
Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung …
In dieser Konstellation hätte es aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 12.08.1976 - 2 AZR 303/75 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 2; 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 13) zur Vermeidung von Schutzlücken für betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger der Arbeitgeberin oblegen, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Antragstellers als Betriebsratsmitglied bzw. Wahlbewerber in analoger Anwendung des § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen erfolgreich durchzuführen. - LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06
Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und …
Dies dient der Sicherung der Kontinuität des Betriebsrats (etwa BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 - BAGE 41/180, zu II 2, 3). - LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 117/18
Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen …
Um eine außerordentliche Kündigung wirksam aussprechen zu können, war die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehalten, entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren beim Arbeitsgericht durchzuführen und dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung zu beantragen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 -, BAGE 41, 180-188, Rn. 12; BAG…, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 -, BAGE 30, 320-332, Rn. 13; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 -, BAGE 28, 152-159). - LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14
Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung …
In dieser Konstellation hätte es aber nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 12.08.1976 - 2 AZR 303/75 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 2; 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 13) zur Vermeidung von Schutzlücken für betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger der Arbeitgeberin oblegen, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Antragstellers als Betriebsratsmitglied bzw. Wahlbewerber in analoger Anwendung des § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen erfolgreich durchzuführen. - LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06
Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung, die nach Beendigung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG iVm § 103 BetrVG - ggf. nach unverzüglicher erneuter Anhörung des Betriebsrats - ausgesprochen wird, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB wahrt Das gilt auch für den Fall, dass das Amt während der Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens endet (BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; vom 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969). - ArbG Hamburg, 24.01.1997 - 2 BV 16/96
Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von einer …
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