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   BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85   

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BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85 (https://dejure.org/1987,316)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1987 - 2 AZR 768/85 (https://dejure.org/1987,316)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 (https://dejure.org/1987,316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag beschränkter Berufung - Betriebsübergang durch Rückgabe eines bereits stillgelegten Pachtgegenstandes - Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den neuen Pächter eines Betriebes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 731
  • NZA 1987, 419
  • BB 1987, 972
  • DB 1987, 991
  • JR 1987, 352
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, zu den Rechtsgeschäften nach § 613 a BGB gehöre auch der Pachtvertrag, die Arbeitsverhältnisse gingen also auch dann auf den neuen Arbeitgeber über, wenn ein funktionsfähiger Betrieb durch Pachtvertrag übertragen wird (vgl. dazu näher BAG 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB sowie Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 44; Heinze, DB 1980, 205, 208; Kraft, Betriebsübergang und Arbeitsverhältnis in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Festschrift 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 304, 305 ff., alle m.w.N.).

    Nach dem Urteil des Fünften Senats (BAG 35, 104 = AP, aaO) tritt nach § 613 a Abs. 1 BGB ein Pächter, der den Betrieb im Anschluß an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtet, in die Rechte und Pflichten der mit dem ersten Pächter bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18. August 1976 (- 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB) die Auffassung vertreten, für die Anwendung des § 613 a BGB sei entscheidend, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb als solchen mit den notwendigen sachlichen Betriebsmitteln weiterführen und die vom Betriebsvorgänger geschaffenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen für sich verwerten k ö n n e (vgl. ebenso Urteil des BAG vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAG 27, 291 und vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 2 und 14 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18. August 1976 (- 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB) die Auffassung vertreten, für die Anwendung des § 613 a BGB sei entscheidend, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb als solchen mit den notwendigen sachlichen Betriebsmitteln weiterführen und die vom Betriebsvorgänger geschaffenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen für sich verwerten k ö n n e (vgl. ebenso Urteil des BAG vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAG 27, 291 und vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 2 und 14 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18. August 1976 (- 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB) die Auffassung vertreten, für die Anwendung des § 613 a BGB sei entscheidend, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb als solchen mit den notwendigen sachlichen Betriebsmitteln weiterführen und die vom Betriebsvorgänger geschaffenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen für sich verwerten k ö n n e (vgl. ebenso Urteil des BAG vom 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAG 27, 291 und vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 2 und 14 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt eine Betriebsstillegung den ernstlichen und endgültigen Entschluß des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85
    Daß vorliegend der Aufhebungsvertrag über den Pachtvertrag zwischen Konkursverwalter und den Beklagten geschlossen wurde, schließt die Anwendung von § 613 a BGB nicht aus, denn nach gefestigter Senatsrechtsprechung gilt § 613 a BGB auch im Konkurs (BAG 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB mit insoweit zust. Anm. von Grunsky).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Des weiteren entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß ein Betrieb auch vom Pächter stillgelegt werden kann, obgleich er in der Regel nicht legitimiert ist, das Betriebsgrundstück und die Betriebsmittel zu veräußern, also den Betrieb so zu zerschlagen, wie es der Eigentümer könnte.
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des EuGH zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann.
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Für die Annahme einer Stillegung wird als ausreichend angesehen, wenn der Pächter seine Stillegungsabsicht unmißverständlich äußert, die Betriebstätigkeit vollständig einstellt, allen Arbeitnehmern kündigt, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt und die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 4 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C III 1 der Gründe).

    Erfolgt die Rückgabe, leitet der Verpächter die Befugnis zur weiteren Betriebsführung folglich aus einem Rechtsgeschäft her (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C II 1 der Gründe; RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 117; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 613 a Rz 33; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 613 a Rz 28; Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 74; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 47).

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Entscheidend für die Anwendung des § 613 a BGB ist allein, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb mit den notwendigen sachlichen Betriebsmitteln weiterführen und die vom Betriebsvorgänger geschaffenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen für sich verwerten kann (Senatsurteile vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - EzA § 613 a BGB Nr. 57, vom 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP Nr. 57 zu § 613 a BGB und vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - EzA § 613 a BGB Nr. 58).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87

    Betriebsübergang: Handelsvertreter - Unternehmer

    Darauf, ob und wie lange sie den Betrieb tatsächlich weitergeführt hat, kommt es für den Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nicht an (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b der Gründe, m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsprechung aus dem Urteil vom 26. Februar 1987 (aaO, zu B II 3 der Gründe) übernommen und weiter ausgesprochen, ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang liege dann auch bei dem "Rückfall" des Betriebes auf den Verpächter vor.

    Nach dem Senatsurteil vom 26. Februar 1987 (aaO) kann der Betrieb auch von einem Pächter stillgelegt werden.

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87

    Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang -

    Der Betrieb kann auch von einem Pächter stillgelegt werden (BAG Urteil vom 26.02.1987, 2 AZR 768/85 = DB 1987, 991).

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 26. Februar 1987 (- 2 AZR 768/85 - DB 1987, 991) dieser Rechtsprechung angeschlossen und darüber hinaus entschieden, wenn die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Pächter übergingen, der den Betrieb im Anschluß an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtete, so gelte dies erst recht für den Rückfall des Betriebes auf den Verpächter.

    Eine derartige Kündigung stellt ein Rechtsgeschäft dar (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987, aaO).

    Der Senat hat mit Urteil vom 26. Februar 1987 (- 2 AZR 768/85 - aaO) entschieden, daß der Betrieb auch von einem Pächter stillgelegt werden kann.

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs zum Betriebsübergang beim Pächterwechsel (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB; EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy's Dance Hall]; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork]) sind einem Betrieb auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann.
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

    Für die Annahme einer Stillegung wird als ausreichend angesehen, wenn der Pächter seine Stillegungsabsicht unmißverständlich äußert, die Betriebstätigkeit vollständig einstellt, allen Arbeitnehmern kündigt, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt und die Betriebs mittel, über die er verfügen kann, veräußert (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 4 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C III 1 der Grün de) .

    Erfolgt die Rückgabe, leitet der Verpächter die Befugnis zur weiteren Betriebsführung folglich aus einem Rechtsgeschäft her (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a 15.

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 673/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

    Schon in frühen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass dieser insbesondere darin bestehe, den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmer zu erhalten und einen lückenlosen Bestandsschutz zu gewähren (BAG, Urteil vom 22.02.1978, DB 1978, 1453; BAG, Urteil vom 26.02.1987, DB 1987, 991).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 47/85

    Voraussetzungen einer Betriebsstillegung - Sozialplan aus Anlaß der Stillegung

    Der Pächter der Vermögensgegenstände, die einen Betrieb ausmachen, kann den von ihm übernommenen Betrieb stillegen, und zwar unabhängig davon, ob er dazu im Verhältnis zum Verpächter vertragsrechtlich befugt ist (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Stillegung eines Betriebs durch den Pächter setzt voraus, daß der Pächter die Stillegungsabsicht unmißverständlich kundgibt, die Betriebstätigkeit vollständig einstellt, allen Arbeitnehmern kündigt, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt und die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 -).

  • LAG Hamburg, 03.03.2005 - 1 Sa 35/04

    Betriebsteilübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Seeschiff als

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 232/90

    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln als "unendlich lange"

  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

  • LAG Köln, 11.05.1999 - 10 Sa 14/99

    Vorgründungsgesellchaft; Betriebsübergang; Zwangsverwaltung und Rückabwicklung

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 8 Sa 605/06

    Rückforderung von Jahressondervergütung

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 670/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 103/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 118/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 1470/09

    Nichtige Umgehung des gesetzlich bestimmten Übergangs des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 675/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 676/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 677/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 671/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03

    Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 106/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 108/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 109/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 105/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 678/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Berlin, 22.09.1998 - 11 Sa 71/98

    Voraussetzungen für einen Betriebsübergang bei einem Theater

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 88/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87

    Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 680/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • BAG, 22.01.1998 - 8 ABR 83/96
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 102/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 110/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 115/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 100/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 93/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 86/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 28 U 202/15

    Wiedereinstellungsanspruch, Arbeitgeber, Gekündigter

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 276/97
  • LAG Berlin, 15.05.1998 - 6 Sa 175/97

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergang; Voraussetzungen

  • LAG Köln, 07.05.1998 - 5 Sa 162/98

    Betriebsübergang trotz kurzzeitiger Produktionseinstellung; Betriebsübergang bei

  • LAG Hessen, 28.10.1997 - 9 Sa 1057/97
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 117/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 346/90
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 104/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • LAG Hessen, 23.06.1989 - 15 Sa 1474/88

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch eines

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 95/96

    Betriebsstilllegung durch Konkursverwalter - Wirksamkeit der Erklärung einer

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 94/96

    Wirksamkeit der Erklärung einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung eines

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 85/96
  • LAG Sachsen, 27.01.1997 - 8 Sa 684/96

    Voraussetzungen eines Betriebsüberganges; Annahmeverzugslohn

  • LAG Brandenburg, 11.12.1992 - 4 Sa 289/92

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1987 - 9 Sa 62/87

    Erneute Übernahme eines Hotelbetriebes durch den Veräußerer nach Rücktritt vom

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