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   BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85   

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https://dejure.org/1986,349
BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85 (https://dejure.org/1986,349)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1986 - 2 AZR 771/85 (https://dejure.org/1986,349)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 (https://dejure.org/1986,349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 525
  • NZA 1987, 458
  • BB 1987, 761
  • DB 1987, 990
  • JR 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören zu einem Betrieb im Sinne des § 613 a Abs. 1 BGB diejenigen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, mit denen und mit Hilfe der Arbeitnehmer der neue Inhaber bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB,zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - AP Nr. 42 zu § 613 a BGB).

    Für die Anwendbarkeit des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB reicht es vielmehr aus, wenn der Erwerber - wie vorliegend die Beklagte - die Verfügungsbefugnis über einen Betrieb durch ein Bündel von verschiedenen Rechtsgeschäften über einzelne wesentliche Betriebsmittel mit verschiedenen Dritten erhält, sofern diese verschiedenen Rechtsgeschäfte insgesamt auf den Übergang eines funktionsfähigen Betriebes ausgerichtet sind (BAG 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 22. Mai 1985, aaO).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB und BAG 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB) ist bei einer Betriebsveräußerung im Rahmen eines Konkursverfahrens § 613 a BGB insoweit nicht anwendbar, wie diese Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für bei Konkurseröffnung bereits entstandene Ansprüche vorsieht.

    In der Entscheidung des 3. Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 326) wird zwar zur Begründung der Haftungsreduktion auch ausgeführt, die besonderen Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmer würden durch eine Reihe von Spezialregelungen berücksichtigt, es seien die Ansprüche der Belegschaft teilweise bevorzugt zu befriedigen, teilweise seien sie durch das Konkursausfallgeld gesichert.

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören zu einem Betrieb im Sinne des § 613 a Abs. 1 BGB diejenigen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, mit denen und mit Hilfe der Arbeitnehmer der neue Inhaber bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB,zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - AP Nr. 42 zu § 613 a BGB).

    Es brauchen auch keine unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber zu bestehen (BAG 35, 104; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 22. Mai 1985, aa0).

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Für die Anwendbarkeit des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB reicht es vielmehr aus, wenn der Erwerber - wie vorliegend die Beklagte - die Verfügungsbefugnis über einen Betrieb durch ein Bündel von verschiedenen Rechtsgeschäften über einzelne wesentliche Betriebsmittel mit verschiedenen Dritten erhält, sofern diese verschiedenen Rechtsgeschäfte insgesamt auf den Übergang eines funktionsfähigen Betriebes ausgerichtet sind (BAG 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 22. Mai 1985, aaO).

    Da der Kläger nach seinem Vortrag im Betrieb in mehreren Funktionen gearbeitet haben will, ist die Frage welchem Betriebsteil der Arbeitnehmer zuzuordnen ist, nach objektiven Merkmalen und insbesondere danach zu entscheiden, für welchen Betriebsteil der Arbeitnehmer überwiegend tätig war (vgl. BAG 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85

    Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Vielmehr hätte die Auflösung der dem Betriebszweck dienenden Organisation hinzukommen müssen (vgl. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 111 Rz 31; BAG Urteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 33/85 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Es brauchen auch keine unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber zu bestehen (BAG 35, 104; BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 22. Mai 1985, aa0).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Bei der Abfindungsforderung handelt es sich um eine einfache Konkursforderung nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO (BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - = AP Nr. 11 zu § 61 KO; BAG Urteil vom 6. Dezember 1984 - 2 AZR 348/81 - AP Nr. 14 zu § 61 KO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; KR-Becker, 2. Aufl., § 10 KSchG Rz 93; KR-Weigand, aaO, § 22 KO Rz 38; a. A. LAG Niedersachsen, EzA § 61 KO Nr. 7).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Bei der Abfindungsforderung handelt es sich um eine einfache Konkursforderung nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO (BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - = AP Nr. 11 zu § 61 KO; BAG Urteil vom 6. Dezember 1984 - 2 AZR 348/81 - AP Nr. 14 zu § 61 KO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; KR-Becker, 2. Aufl., § 10 KSchG Rz 93; KR-Weigand, aaO, § 22 KO Rz 38; a. A. LAG Niedersachsen, EzA § 61 KO Nr. 7).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Bei der Abfindungsforderung handelt es sich um eine einfache Konkursforderung nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO (BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - = AP Nr. 11 zu § 61 KO; BAG Urteil vom 6. Dezember 1984 - 2 AZR 348/81 - AP Nr. 14 zu § 61 KO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; KR-Becker, 2. Aufl., § 10 KSchG Rz 93; KR-Weigand, aaO, § 22 KO Rz 38; a. A. LAG Niedersachsen, EzA § 61 KO Nr. 7).
  • BAG, 13.05.1969 - 5 AZR 309/68

    Verzinsung eines Anspruchs - Abfindung - Festsetzung durch Urteilsspruch

    Auszug aus BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
    Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Mai 1969 (- 5 AZR 309/68 - AP Nr. 2 zu § 8 KSchG) nicht entgegen, in der im Rahmen der Prüfung von Schuldnerverzug zutreffend ausgeführt ist, der Anspruch auf Abfindung nach § 7 KSchG entstehe erst durch die richterliche Festsetzung, die - ebenso wie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 KSchG - selbst rechtsgestaltenden Charakter habe, da hier eine gerichtliche Entscheidung nicht vorliegt.
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Deshalb beanspruchte § 613a BGB nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer Betriebsveräußerung im Konkurs insoweit keine Geltung, als bei Konkurseröffnung bereits entstandene Ansprüche oder Versorgungsanwartschaften betroffen waren (vgl. etwa BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 77, 218; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - zu II 2 a der Gründe; 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - zu II 3 c der Gründe, aaO) .
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    aa) Grundsätzlich entstehen schuldrechtliche Ansprüche mit Abschluss des sie erzeugenden Rechtsgeschäftes (BAG 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP BGB § 613a Nr. 57 = EzA BGB § 613a Nr. 55).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Deshalb beanspruchte § 613a BGB nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer Betriebsveräußerung im Konkurs insoweit keine Geltung, als bei Konkurseröffnung bereits entstandene Ansprüche oder Versorgungsanwartschaften betroffen waren (vgl. etwa BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 77, 218; 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - zu II 2 a der Gründe; 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - zu II 3 c der Gründe, aaO) .
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