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   BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10   

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https://dejure.org/2012,19148
BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10 (https://dejure.org/2012,19148)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 AZR 773/10 (https://dejure.org/2012,19148)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 (https://dejure.org/2012,19148)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsänderung; tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG, § 102 Abs 1 BetrVG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 5 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsschutz; Tarifauslegung; Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung; Tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • hensche.de

    Betriebsänderung, Kündigung, Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - Begriff der "Betriebsänderung

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz; Tarifauslegung; Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung; Tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 992
  • BB 2012, 1920
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Das gilt nicht für Tatsachen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei der Anhörung zwar nicht mitgeteilt hat, die diesem aber bekannt sind (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - zu II 3 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51) .

    Was der Betriebsrat schon weiß, braucht ihm nicht mehr mitgeteilt zu werden (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - aaO) .

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Gebrauchen Tarifvertragsparteien Begriffe, die auch in Gesetzen verwendet werden und dort einen bestimmten Inhalt haben, so ist regelmäßig anzunehmen, dass sie diese mit der entsprechenden Bedeutung angewendet wissen wollen (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - zu VI der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11) .

    In dem seiner Entscheidung vom 22. Januar 2004 (- 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11) zugrunde liegenden Fall war mit dem im Rahmen einer Betriebsänderung gekündigten Kläger bei der Sozialauswahl kein Arbeitnehmer vergleichbar und war ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz unstreitig nicht vorhanden.

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Er hat unter Angabe der relevanten Auswahlkriterien und der Bewertungsmaßstäbe im Besonderen Angaben darüber zu machen, welche Arbeitnehmer für ihn zum auswahlrelevanten Personenkreis gehört haben (BAG 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 42, 151; SPV/Preis Rn. 1133; ErfK/Oetker § 1 KSchG Rn. 339) .
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Nicht nur das gänzliche Fehlen einer Anhörung, sondern auch eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 45, AP BGB § 626 Nr. 236 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - zu B II 2 b cc (1) der Gründe, BAGE 74, 185) .
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Das gilt nicht für Tatsachen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei der Anhörung zwar nicht mitgeteilt hat, die diesem aber bekannt sind (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - zu II 3 der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51) .
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Maßgebend sind dafür die Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG; in Betrieben mit mehr als 600 Arbeitnehmern müssen allerdings mindestens 5 vH der Belegschaft betroffen sein (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 254/06 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 12) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Nicht nur das gänzliche Fehlen einer Anhörung, sondern auch eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 45, AP BGB § 626 Nr. 236 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - zu B II 2 b cc (1) der Gründe, BAGE 74, 185) .
  • LAG Hamm, 07.07.2010 - 18 Sa 139/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juli 2010 - 18 Sa 139/10 - aufgehoben.
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Eine Kündigung ist dabei nach Satz 3 nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 78, 39) .
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Da die Beklagte in ihrem Anhörungsschreiben zudem auf den TVöD Bezug nahm, verfügte der Personalrat über das erforderliche Tatsachenwissen, das den Schluss auf die ordentliche Unkündbarkeit des Klägers ermöglichte (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 62, BAGE 149, 355; 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 31) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Diesen Kündigungsentschluss hat er regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen kann (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30) .

    Auf die von der Revision aufgeworfene Frage nach den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung (zu dieser Frage zuletzt BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30) kommt es nicht an.

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