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   BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89   

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BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89 (https://dejure.org/1990,6106)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 2 AZR 78/89 (https://dejure.org/1990,6106)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 (https://dejure.org/1990,6106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber - Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - Unwirksamkeit einer Kündigung auch bei nicht richtiger Erfüllung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
    Vielmehr muß er den als maßgebend erachteten Sachverhalt unter Angabe von Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, näher so beschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (Senatsurteil vom 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295, 302 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe, m.w.N.).

    Die objektiv unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats über die für die Kündigung wesentlichen Umstände hat demgemäß nur mittelbar dann die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht trägt, d.h., wenn es der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung nach § 1 KSchG oder § 626 BGB bedarf und dazu der mitgeteilte Kündigungssachverhalt nicht ausreicht (BAGE 34, 309, 315 = AP, aaO; Senatsurteil vom 8. September 1988, aaO, zu II 2 a der Gründe).

    Deshalb ist die Anhörung insgesamt nicht fehlerhaft, selbst wenn die Unterrichtung hinsichtlich der Betriebsablaufstörungen unvollständig sein sollte (Senatsurteil vom 8. September 1988, aaO, zu II 3 b, bb der Gründe).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 34, 309, 315; 44, 201, 206 = AP Nr. 22 und 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 bzw. A I 2 b der Gründe, jeweils m.w.N.) ist eine Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne daß er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht richtig erfüllt hat.

    Der Arbeitgeber verletzt damit nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG (BAGE 44, 201, 206, 208 = AP, aaO), sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (vgl. BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Senatsurteil vom 31. August 1989 , aaO).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 34, 309, 315; 44, 201, 206 = AP Nr. 22 und 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 bzw. A I 2 b der Gründe, jeweils m.w.N.) ist eine Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne daß er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht richtig erfüllt hat.

    Die objektiv unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats über die für die Kündigung wesentlichen Umstände hat demgemäß nur mittelbar dann die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht trägt, d.h., wenn es der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung nach § 1 KSchG oder § 626 BGB bedarf und dazu der mitgeteilte Kündigungssachverhalt nicht ausreicht (BAGE 34, 309, 315 = AP, aaO; Senatsurteil vom 8. September 1988, aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
    Der Arbeitgeber verletzt damit nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG (BAGE 44, 201, 206, 208 = AP, aaO), sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (vgl. BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Senatsurteil vom 31. August 1989 , aaO).

    Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, den Betriebsrat über die Mitteilung des Kündigungssachverhalts hinaus Unterlagen oder Beweismaterial zur Verfügung zu stellen oder Einsicht in die Personalakte des betreffenden Arbeitnehmers zu gewähren (BAGE 49, 136, 142 = AP, aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
    Eine bewußt und gewollt unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgebenden Kündigungsgründe führt zu einem fehlerhaften und damit unwirksamen Anhörungsverfahren (Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - PersR 1990, 46).

    Der Arbeitgeber verletzt damit nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG (BAGE 44, 201, 206, 208 = AP, aaO), sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (vgl. BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Senatsurteil vom 31. August 1989 , aaO).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Offenheit und Ehrlichkeit gewährleisten und verbietet es, dem Betriebsrat Informationen zu geben bzw. ihm vorzuenthalten, aufgrund derer bzw. ohne die bei ihm ein falsches Bild über den Kündigungssachverhalt entstehen könnte (BAG 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Der Arbeitgeber soll die Stellungnahme des Betriebsrats - insbesondere dessen Bedenken und dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung - bei seiner Entscheidung über die Kündigung berücksichtigen können (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Der Arbeitgeber soll die Stellungnahme des Betriebsrats - insbesondere dessen Bedenken und dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung - bei seiner Entscheidung über die Kündigung berücksichtigen können (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Der Arbeitgeber verletzt durch eine derartige Darstellung nicht nur die im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach §§ 2 Abs. 1, 74 BetrVG (vgl. BAG Urteile vom 2. November 1983, aaO, zu I 2 der Gründe, vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 399/88 - nicht veröffentlicht; vom 31. August 1989, aaO; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - nicht veröffentlicht; vom 11. Juli 1991, aaO, jeweils zu II der Gründe), sondern er setzt den Betriebsrat auch außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (BAG Urteile vom 27. Mai 1985, BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Senatsurteile vom 31. August 1989 und 31. Mai 1990, aaO).

    Während die herrschende Meinung auf dem Standpunkt steht, die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit werde nicht bereits durch eine vermeidbare oder unbewußte Fehlinformation verletzt (BAG Urteil vom 31. Mai 1990, aaO), vertritt Kraft (Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 611, 618) neuerdings die Auffassung, die Differenzierung sei nicht durchführbar.

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Deshalb ist u. a. entschieden worden (vgl. BAG Urteile vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 399/88 -, n.v.; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 -, n.v.), der Sanktionscharakter des § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG erfordere es dagegen nicht, eine unbewußte Fehlinformation des Betriebsrats in gleichem Sinne zu behandeln.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

    Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Offenheit und Ehrlichkeit gewährleisten und verbietet es, dem Betriebsrat Informationen zu geben bzw. ihm vorzuenthalten, aufgrund derer bzw. ohne die bei ihm ein falsches Bild über den Kündigungssachverhalt entstehen könnte (BAG 31.05.1990 - 2 AZR 78/89, juris Rn. 40).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Der Arbeitgeber soll die Stellungnahme des Betriebsrats - insbesondere dessen Bedenken und dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung - bei seiner Entscheidung über die Kündigung berücksichtigen können (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 22.11.2011 - 17 Sa 961/11

    Kündigung innerhalb der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 22 und 29 31.05.1990 - 2 AZR 78/89 - RzK III 1a Nr. 45 m.w.N.) ist eine Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne dass er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn er seine Mitteilungspflicht nicht richtig erfüllt hat.
  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
    Es wird deswegen nicht bereits durch eine vermeidbare oder unbewußte Fehlinformation verletzt (BAG v. 31.05.1990 - 2 AZR 78/89, RzK III 1a Nr. 45).

    Die in objektiver Hinsicht unvollständige Anhörung verwehrt es aber dem Arbeitgeber, im Kündigungsschutzprozeß Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG v. 31.05.1990 - 2 AZR 78/89, a.a.O.).

  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92

    Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung

    Der Senat hat hierzu entschieden (Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 638/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 399/88 - unveröffentlicht; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe), zwar genüge der Arbeitgeber grundsätzlich seiner Mitteilungspflicht nach § 102 BetrVG auch dann, wenn die mitgeteilten Kündigungsgründe die Kündigung objektiv nicht rechtfertigten, nicht bewiesen werden könnten oder unrichtig seien (BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 44, 249 = AP Nr. 30, aaO); teilt der Arbeitgeber dagegen dem Betriebsrat bewußt wahrheitswidrig unrichtige Kündigungsgründe mit, so verletzt er nicht nur die auch im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, sondern er setzt auch den Betriebsrat außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen und entsprechend zu handeln.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
  • LAG Hamm, 06.01.1994 - 16 Sa 1216/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Aushändigung von Unterlagen im Anhörungsverfahren

  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 37/96

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Anforderungen

  • ArbG Iserlohn, 02.03.2022 - 3 Ca 1512/21
  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 634/92

    Anhörung des Betriebsrats i.R. einer Kündigung wegen unentschuldigten

  • ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17

    Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats im Falle einer

  • ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 491/17

    Anhörung des Betriebsrats im Falle einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich

  • ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15

    Fristlose Kündigung; Auflösungsantrag; Anscheinsbeweis; ordnungsgemäßer

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