Rechtsprechung
   BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags; Betriebsstilllegung

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

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Verfahrensgang

  • ArbG Stendal, 10.05.2005 - 3 Ca 1304/04
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.12.2005 - 7 (10) Sa 398/05
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06



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Wird zitiert von ... (15)  

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08  

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss endgültig gefasst hat (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 - Juris Rn. 23 f., vgl. 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 - Juris Rn. 18 ff., 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 - Juris Rn. 24, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - Juris Rn. 67).

    Die Aussage, dass Betriebsstilllegung und Betriebsübergang einander ausschließen (BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - Juris Rn. 32), ist von der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG maßgeblichen Prüfung zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber nach seinem Stilllegungsbeschluss und dessen Umsetzung den Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehren konnte (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 Juris Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2012 - 6 Sa 138/12  

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse?

    Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können sich aus inner-betrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen bzw. Rationalisie-rungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder aus außerbetrieblichen Gründen (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 - juris; BAG v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Gesamtumstände müssen den Schluss rechtfertigen, dass eine Weiterbeschäf-tigung des Arbeitnehmers auch zu gegebenenfalls geänderten Bedingungen nicht mehr möglich ist (vgl. BAG v. 13.02.2008 a.a.O.; BAG v. 12.04.2002 a.a.O.; BAG v. 17.06.1999 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 250/10  

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 21).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungszeitpunkt mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 23).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht daher einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 -, zitiert nach juris, Rn. 35).

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  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 458/10  

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 21).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungszeitpunkt mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 23).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht daher einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zitiert nach juris, Rn. 35).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 328/10  

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 21).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungszeitpunkt mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 23).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht daher einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zitiert nach juris, Rn. 35).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 284/10  

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 21).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungszeitpunkt mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 23).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht daher einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zitiert nach juris, Rn. 35).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10  

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 21).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungszeitpunkt mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 23).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht daher einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zitiert nach juris, Rn. 35).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08  

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Die Organisationsentscheidung hatte mit dem Beschluss zur Schließung der Geschäftsstelle, dem Abschluss des Interessenausgleichs vom 30. Januar 2006 und den bereits getroffenen Versetzungsvereinbarungen im Kündigungszeitpunkt hinreichend greifbare Formen angenommen (zuletzt bspw. Senat 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 23, RDG 2008, 234; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99).
  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08  

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

    Indem dem so definierten Fortsetzungsanspruch kündigungsschutzgleiche Wirkung zukommt, wird es nach Auffassung der Kammer entbehrlich, den Prüfungsmaßstab, der an eine wegen beabsichtigter Betriebsstillegung erfolgte Veräußererkündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG anzulegen ist, deshalb zu verschärfen, weil es während der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang gekommen ist, um dadurch dem Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch anstelle des schwächeren Wiedereinstellungsanspruchs (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 - Juris Rn. 34 f.) zuteil werden zu lassen.
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10  

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung; Reduzierung des Arbeitsvolumens

    Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164; 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22; 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125) .
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2010 - 5 Sa 1584/09  

    Unwirksame Änderungskündigung eines Flugbegleiters bei unsubstantiierten

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11  

    Betriebsbedingte Kündigung; Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2010 - 5 Sa 1190/09  
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2011 - 2 Sa 279/10  

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche

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