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   BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72   

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BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 (https://dejure.org/1972,757)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 (https://dejure.org/1972,757)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 (https://dejure.org/1972,757)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM IV 1973, 471
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    (1) Der Würdigung des Landesarbeitsgerichts liegt der Erfahrungssatz zugrunde, dass angreifbare Bemerkungen über Vorgesetzte, sofern sie im Kollegenkreis erfolgen, in der sicheren Erwartung geäußert werden, sie würden nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinausdringen (Senat 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - zu 1 a der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 66; 21. Oktober 1965 - 2 AZR 2/65 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    aa) Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen können (Senat 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP BGB § 626 Nr. 66 = EzA BGB § 626 nF Nr. 23; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).

    Hebt der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, geht dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers (Senat 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - aaO).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Richtig ist zwar, daß ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (Senatsurteil 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP BGB § 626 Nr. 66 = EzA BGB § 626 nF Nr. 23 zu 1 der Gründe).

    Hebt allein der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, geht dies arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers (Senatsurteil vom 30. November 1972 aaO zu 1 b der Gründe).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer sicher davon ausgehen durfte, daß seine Kollegen die Äußerungen für sich behalten würden (Senatsurteil 30. November 1972 aaO zu 1 der Gründe; LAG Köln 16. Januar 1998 - 11 Sa 146/97 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64; KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 415).

  • LAG Hamm, 14.07.2022 - 8 Sa 365/22

    Kündigung; Beleidigungen als "wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB;

    Dies gilt auch dann, wenn derartige Äußerungen nicht gegenüber dem Betroffenen bzw. Adressaten der Beleidigung selbst, sondern in Kollegengesprächen gegenüber Dritten getätigt werden (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - NZA 2010, S. 698 ff; BAG, Urteil vom 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP Nr. 66 zu § 626 BGB).

    Insoweit kann dahinstehen, ob in diesen Fällen primär von einem nicht kündigungserheblichen Fehlverhalten eines Dritten auszugehen ist, welches die inkriminierten Äußerungen durch seine Indiskretion erst zu einer nicht zu erwartenden Belastung des Arbeitsverhältnisses bzw. einer Störung des Betriebsfriedens hat werden lassen (so: BAG, Urteil vom 30. November 1972 aaO) oder ob insoweit ein aus der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Prozessrechts resultierendes Sachvortragsverwertungsverbot begründet ist, weil nur darüber der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsposition einer Partei hinreichend Geltung verschafft werden kann (vgl. insoweit zur Videoüberwachung: BAG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - NZA 2017, S. 112 ff; BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - NZA 2018, S. 1329 ff).

    Zwar kann ein Erfahrungssatz dahin angenommen werden, dass anfechtbare Äußerungen über Vorgesetzte, etwa überspitzte bzw. polemische Kritik, Lästerei sowie eine plakative politische Einordnungen, sofern sie im Kollegenkreis erfolgen, regelmäßig in der sicheren Erwartung geschehen, dass diese nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinausdringen werden (BAG, Urteil 21. Oktober 1965 - 2 AZR 2/65 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 30. November 1972 aaO).

  • ArbG Essen, 27.09.2013 - 2 Ca 3550/12

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Geschäftsführer und ; Arbeitskollegen

    Einschränkend wird von der Rechtsprechung aber angenommen, dass eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich dann nicht in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer beleidigende Tatsachen über Vorgesetzte oder den Arbeitgeber gegenüber Arbeitskollegen behauptet, er aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege diese Äußerungen für sich behalten wird (vgl. BAG vom 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP Nr. 66 zu § 626 BGB = EzA BGB § 626 nF Nr. 23).

    c) Ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen rechtfertigen unter Umständen eine Kündigung nicht (vgl. BAG vom 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP Nr. 66 zu § 626 BGB = EzA BGB § 626 nF Nr. 23, zu 1 der Gründe).

    Hebt allein der Gesprächspartner gegen den Willen des sich negativ über seinen Arbeitgeber äußernden Arbeitnehmers die Vertraulichkeit auf, geht das arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers (vgl. BAG vom 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - a. a. O., zu 1 b der Gründe).

    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt zwar grundsätzlich kein Verschulden des Gekündigten voraus (vgl. BAG vom 30. November 1972 - 2 AZR 79/72 - AP Nr. 66 zu § 626 BGB = EzA § 626 nF BGB Nr. 23).

  • ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung

    dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

    Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre ist Ausdruck der Persönlichkeit und grundrechtlich gewährleistet".S. dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

    69) S. dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetze und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen können eine Kündigung unter Umständen deswegen nicht rechtfertigen, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den besonderen Schutz der vertraulichen Kommunikation innerhalb der Privatsphäre als Ausdruck der Persönlichkeit gebietet (BAG, Urt. v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98; BAG Urt. v. 30.11.1972 - 2 AZR 79/72, AP BGB § 626 Nr. 66).
  • LAG Köln, 06.12.2021 - 2 Sa 10/21

    Ehrverletzende Äußerungen als fristloser Kündigungsgrund; Rechtmäßigkeit einer

    Zwar rechtfertigen ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird (BAG, Urteil vom 30.11.1972 - 2 AZR 79/72).
  • LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beleidigung des Arbeitgebers; Verwertung

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  • LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12

    Kündigung wegen Vertragsverstößen

    Es entspricht jedoch auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen können (BAG, 10.10.2002, a. a. O.; BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72, AP BGB § 626 Nr. 66).
  • LAG Brandenburg, 01.10.1998 - 3 Sa 870/97

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Reichweite einer Prozessvollmacht;

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 290/84

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers - Aufhebung eines

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.03.2010 - 7 Ga 33/10
  • ArbG Cottbus, 05.06.2008 - 6 Ca 395/08

    Bei StudiVZ über Chef gelästert: Lehrlinge entlassen

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