Rechtsprechung
   BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln, 15.05.1990 - 16 Ca 1250/90
  • LAG Köln, 12.12.1990 - 7 Sa 751/90
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91



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Wird zitiert von ... (8)  

  • LAG Hamm, 14.07.2005 - 16 Sa 2022/04  

    Voraussetzungen einer Zurückverweisung bei Teil-Urteil Zulässigkeit eines

    Hier werden die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im allgemeinen durch den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung genügend gewahrt, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht (vgl. BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 - RzK I 6 a Nr. 73; LAG Düsseldorf vom 25.07.2003 - 14 Sa 657/03 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 2; KR-Fischermeyer, aaO., RdNr. 442; APS/Dörner, Großkommentar zum Kündigungsrecht, 2. Aufl., § 626 RdNr. 258; Becker/Schaffner, DB 1981, 1775; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl. RdNr. 656 ff.).

    Ausnahmsweise kann sie bei bereits einmaligem fahrlässigen Versagen ohne vorausgegangene Abmahnung zulässig sein, wenn das Versehen eines gehobenen Angestellten, der eine besondere Verantwortung übernommen hat, geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seinige getan hat, die Möglichkeit für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG vom 04.07.1991 - aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10  

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei

    Hier werden die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im allgemeinen durch den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung genügend gewahrt, und zwar sogar dann, wenn der Arbeitnehmer großen Schaden verursacht (BAG, Urteil vom 04. Juli 1991 - 2 AZR 79/91 - RzK I 6 a Nr. 73; LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2003 - 14 Sa 657/03 - LAGE Nr. 2 zu § 626 BGB 2002).

    Ausnahmsweise kann sie bei bereits einmaligem fahrlässigen Versagen ohne vorausgegangene Abmahnung zulässig sein, wenn das Versehen eines gehobenen Angestellten, der eine besondere Verantwortung übernommen hat, geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seinige getan hat, die Möglichkeit für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG, Urteil vom 04. Juli 1991 - 2 AZR 79/91 - aaO.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 644/05  

    außerordentliche Kündigung, einmaliges Fehlverhalten, hoher Schaden

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht (BAG Urt. vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -, m.w.N.).

    Zudem handelt es sich vorliegend - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -) entschiedenen Fall - um ein einmaliges fahrlässiges Versagen des Klägers, der überdies zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als neun Jahre bei der Beklagten beanstandungs- und abmahnungsfrei gearbeitet hat.

mehr
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10  

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters

    Daher sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung es zu Recht als erschwerend an, wenn der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder gar unter Ausnutzung einer nur schwer kontrollierbaren Arbeitstätigkeit begeht (vgl. BAG 29.11.2007 - 2 AZR 724/06 - Rn. 32) oder der Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung inne hat (BAG 26.11.1987 - 2 AZR 312/87 - Rn. 32, BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 27, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 - Rn. 31) oder Vorgesetzten- und Vorbildfunktion hat (BAG 07.12.1989 - 2 AZR 134/89 - Rn. 85 , ferner BAG 25.03.2004 - 2 AZR 341/03 - Rn. 29).
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1998 - 16 Sa 632/96  

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Oberarztes wegen eines

    Bei einem gehobenen Angestellten mit besonderer Verantwortung kann gegebenenfalls bereits ein einmaliges fahrlässiges Verhalten, das geeignet war, einen größeren Schaden herbeizuführen, das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen unheilbar zerstören und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG, Urteil vom 14.10.1965 - 2 AZR 466/64 - AP Nr. 27 zu § 66 BetrVG; BAG, Urteil vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 - RzK I 6 a Nr. 73; KR-Hillebrecht, 4. Aufl. 1996, § 626 BGB Rdn. 331; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl. 1996, § 125 VII 17, Seite 1138).
  • LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10  

    Schlechtleistung; Kündigung; Auflösungsantrag, Sonderkündigungsschutz

    Bei einer Schlechtleistung werden die Interessen des Arbeitgebers in der Regel durch den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nach vorangegangener Abmahnung ausreichend gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 04.07.1991 - 2 AZR 79/91, Rn. 30).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09  

    Buchungsfehler kein Kündigungsgrund

    Von diesem Ausgangspunkt hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für Schlechtleistungen und unzureichende Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers erkannt, dass diese in der Regel dessen außerordentliche Kündigung selbst dann nicht rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht hat, vielmehr die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im allgemeinen durch den Ausspruch der ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung genügend gewahrt werden (BAG 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 - Juris Rn. 30 ; zust. LAG Düsseldorf 25.07.2003 - 14 Sa 657/03 - Juris Rn. 24).
  • ArbG Mönchengladbach, 22.04.2010 - 1 Ca 497/10  

    Fristlose Kündigung

    Von diesem Ausgangspunkt hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für Schlechtleistung unzureichende Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers erkannt, dass diese in der Regel dessen außerordentliche Kündigung selbst dann nicht rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht hat, vielmehr die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im Allgemeinen durch den Ausspruch der ordentlichen Kündigung nach voran gegangener Abmahnung genügend gewahrt werden (vgl. BAG 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 -).
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