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   BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05   

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BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 (https://dejure.org/2007,1576)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 (https://dejure.org/2007,1576)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 (https://dejure.org/2007,1576)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts über die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im Revisionsverfahren; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Erfordernis der Rechtfertigung einer Änderungskündigung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • Judicialis

    KSchG aF § 1 Abs. 3; ; KSchG aF § 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG (a.F.) § 2 S. 2 § 1 Abs. 3
    Kündigung - Änderungskündigung; Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialauswahl im Rahmen von Änderungskündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • DB 2007, 2097
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot iSv. § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 8; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 2 Rn. 12; Hromadka DB 2002, 1323).

    Eine Trennung von Kündigung und Angebot mit der Folge, dass der Arbeitgeber das Angebot auch mündlich abgeben kann, verkennt, dass Kündigung und Angebot eine Einheit bilden, es sich also um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58 mwN).

    Die Formvorschrift des § 623 BGB dient vor allem dem Schutz vor Übereilung (Warnfunktion) und der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und Beweisfunktion) (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 -aaO; ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 623 BGB Rn. 1-3; APS-Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 1-3).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Auflistung der Sozialdaten aller objektiv vergleichbaren Arbeitnehmer (Senat 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151; BAG 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 29).

    Der Arbeitnehmer muss wegen der ihm ausdrücklich zugewiesenen Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aus denen sich eine nicht ausreichende Sozialauswahl ergeben soll, die sozial weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer benennen (Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

    Eine solche schematisierende Betrachtung widerspricht der Grundwertung des § 1 Abs. 3 KSchG, nach dem die soziale Auswahl stets die individuellen Unterschiede zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern und deren Grunddaten berücksichtigen und abwägen muss (Senat 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138).

    a) Bei der Prüfung der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers (§ 1 Abs. 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. Senat 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138) ist dabei aber die Darlegungslast abgestuft.

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (nur Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, sie sei aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot iSv. § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 8; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 2 Rn. 12; Hromadka DB 2002, 1323).

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung einer solchen nicht typischen Willenserklärung nur darauf überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Eine solche schematisierende Betrachtung widerspricht der Grundwertung des § 1 Abs. 3 KSchG, nach dem die soziale Auswahl stets die individuellen Unterschiede zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern und deren Grunddaten berücksichtigen und abwägen muss (Senat 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

    Zwar sind an das Auskunftsverlangen eines Arbeitnehmers im Rahmen der Sozialauswahl keine übertriebenen formalen Anforderungen zu stellen (vgl. zur "1. Stufe" Senat 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Des Weiteren verkennt die Revision, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Kündigung wegen nicht ausreichender Sozialauswahl nicht unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber zwar unrichtige Erwägungen angestellt hat, diese aber gleichwohl zufällig zu einem zutreffenden bzw. vertretbaren Ergebnis geführt haben (16. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (Senat 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Erst wenn es an einer ausreichenden Berücksichtigung fehlt, ist die Sozialauswahl mit Mängeln behaftet und die Kündigung deshalb sozialwidrig (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210; Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).

    Der Arbeitnehmer muss wegen der ihm ausdrücklich zugewiesenen Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aus denen sich eine nicht ausreichende Sozialauswahl ergeben soll, die sozial weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer benennen (Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210; vgl. zur Rechtslage nach der Neufassung von § 1 Abs. 3 KSchG zum 1. Januar 2004 vgl. etwa KR-Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 103b).

    Erst wenn es an einer ausreichenden Berücksichtigung fehlt, ist die Sozialauswahl mit Mängeln behaftet und die Kündigung deshalb sozialwidrig (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210; Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (vgl. Senat 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).

    a) Bei der Prüfung der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers (§ 1 Abs. 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. Senat 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 421/82

    Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04

    Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. Senat 18. Januar 2007 -   2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64 - insoweit zu § 2 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vom 19. Dezember 1998; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Zwar sind diese für die besondere Situation einer Änderungskündigung oft nicht aussagekräftig genug (bspw. Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt wurden, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (st. Rspr., etwa Senat 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 65 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 84; 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64, jeweils mwN).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    b) Gibt der Arbeitgeber keine oder keine vollständige Auskunft (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05  - Rn. 38 ) , so kann der Arbeitnehmer beim Fehlen eigener Kenntnis seiner aus § 1 Abs. 3 KSchG iVm. § 138 Abs. 1 ZPO herzuleitenden Substantiierungspflicht, die Namen sozial stärkerer Arbeitnehmer zu nennen, nicht genügen.

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien in grob fehlerhafter Weise unberücksichtigt geblieben, als unstreitig anzusehen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05  - Rn. 39 ) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Auflistung der Sozialdaten aller objektiv vergleichbaren Arbeitnehmer (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05, 2 AZR 796/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .

    In diesen Fällen ist sein Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64; 21. Juli 1988 - 2 AZR 75/88 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 26) .

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien in grob fehlerhafter Weise unberücksichtigt geblieben, als unstreitig anzusehen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Dabei ist es grundsätzlich Sache des öffentlichen Arbeitgebers, im Rahmen seiner Organisationshoheit (vgl. dazu BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 18 f.) festzulegen, mit welchem Personalumfang die zu erfüllenden Aufgaben in einer Dienststelle erledigt werden (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 1 a der Gründe mwN, BAGE 112, 361 [betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst]; vgl. auch 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 19 [zur unternehmerischen Entscheidung in der Privatwirtschaft zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung]) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei

    Es unterfällt grundsätzlich der Organisationshoheit des Arbeitgebers festzulegen, mit welchem Personalumfang er seine einzelnen Filialen hinsichtlich der dort anfallenden Aufgaben besetzen will (vgl. BAG 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - Rn. 21, 27; 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 19; 24.05.2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 18; 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 23, juris).

    bb) Unabhängig davon geht es bei der unter Vorbehalt angenommenen ordentlichen Änderungskündigung im Rahmen der sozialen Auswahl um die Prüfung, ob der Arbeitgeber, "statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre" (BAG 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26; 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, juris).

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    (1) Es bedarf keiner Entscheidung, ob es sich bei dem Änderungsangebot der Beklagten um eine nichttypische Willenserklärung handelte, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar wäre, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 15; 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 36; zu einem Änderungsangebot als nichttypischer Willenserklärung vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 53) , oder, sofern die Beklagte eine Vielzahl im Wesentlichen gleichlautender Änderungskündigungen ausgesprochen haben sollte (vgl. dazu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 32) , ob eine typische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat in vollem Umfang nachzuprüfen wäre (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - aaO) .
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 64, BAGE 123, 1; 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 536/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 5 Sa 232/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Hessen, 05.07.2013 - 3 Sa 1396/12

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 937/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

  • ArbG Dortmund, 16.12.2020 - 10 Ca 1400/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11

    Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen

  • LAG Hessen, 25.05.2016 - 6 Sa 452/14

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 11 Sa 603/17

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017 - 8 Sa 221/16

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 8/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 799/15

    Stationierungsstreitkräfte; Dienststellenauflösung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2014 - 2 Sa 123/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Anfechtung wegen Täuschung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 161/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Unternehmerentscheidung - Sozialauswahl

  • ArbG Hagen, 23.11.2021 - 5 Ca 460/21

    Zur Auskunftspflicht des Arbeitgebers über eine durchgeführte Sozialauswahl bei

  • ArbG Köln, 12.03.2021 - 1 Ca 5264/20
  • ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer

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