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   BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90   

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BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 (https://dejure.org/1990,460)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 (https://dejure.org/1990,460)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 (https://dejure.org/1990,460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an den Vertreter des Arbeitgebers - Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund - IVoraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes als Schwerbehinderter

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG § 15 i. d. Fassung vom 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421); BGB § 242; ZPO § 447, § 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b, § 561
    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1907 (Ls.)
  • NZA 1991, 667
  • BB 1991, 1199
  • DB 1991, 2676
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1978 -- 2 AZR 462/76 -- BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG [EzA § 12 SchwbG Nr. 5 -- d. Red.]; zuletzt Senatsurteil vom 31. August 1989 -- 2 AZR 8/89 -- AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG [EzA § 15 SchwbG 1986. Nr. 1 -- d. Red.]) steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz nach den §§ 12ff. SchwbG 1979 im Grundsatz dann zu, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung entweder einen Bescheid im Sinne des § 3 SchwbG 1979 über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder zumindest einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1978 ( BAGE 30, 141, 151 f. = AP, a. a. O., zu B III 3 der Gründe) näher begründet hat, erfordert das Gebot der Rechtssicherheit im Kündigungsrecht eine zeitliche Begrenzung sowohl bei der Ausübung der Kündigungsbefugnis durch den Arbeitgeber als auch bei der Geltendmachung des Kündigungsschutzes durch den Arbeitnehmer.

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher dahinstehen lassen, ob bei offenkundiger Schwerbehinderteneigenschaft eine Ausnahme von seiner Rechtsprechung zu machen ist (vgl. BAGE 43, 148, 151 f. = AP Nr. 11 zu § 12 SchwbG, zu A II der Gründe, m. w. N.).

    Offenkundig muß nicht nur die Schwerbehinderung, sondern auch ein hierauf beruhender Grad der Behinderung von 50% sein ( BAGE 43, 148, 151 f. = AP, a. a. O., zu A II der Gründe).

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    b) Zu Unrecht sieht der Kläger einen Wertungswiderspruch zwischen diesen Entscheidungen und dem Senatsurteil vom 20. Mai 1988 -- 2 AZR 711/87 -- (AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung [EzA § 242 BGB Prozeßverwirkung Nr. 1 -- d. Red.]).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Die Erweiterung des Kreises der Abmahnungsberechtigten auf die Mitarbeiter, die befugt sind, verbindliche Anweisungen hinsichtlich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1980 -- 7 AZR 75/78 -- AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7 -- d. Red.]; Urteil vom 8. Februar 1989 -- 5 AZR 47/88 -- ZTR 1989, 314) ist als Ausnahme von dem Grundsatz zu verstehen, daß Gläubigerrechte vom Gläubiger wahrzunehmen sind.
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1978 -- 2 AZR 462/76 -- BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG [EzA § 12 SchwbG Nr. 5 -- d. Red.]; zuletzt Senatsurteil vom 31. August 1989 -- 2 AZR 8/89 -- AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG [EzA § 15 SchwbG 1986. Nr. 1 -- d. Red.]) steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz nach den §§ 12ff. SchwbG 1979 im Grundsatz dann zu, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung entweder einen Bescheid im Sinne des § 3 SchwbG 1979 über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder zumindest einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Der Arbeitgeber soll grundsätzlich von einem objektiv bestimmten Zeitpunkt an darauf vertrauen können, daß die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr wegen einer ihm nicht bekannten Schwerbehinderung in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1985 -- 7 AZR 373/83 -- AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG, zu III 4 a der Gründe [EzA § 12 SchwbG Nr. 14 -- d. Red.]).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Die Erweiterung des Kreises der Abmahnungsberechtigten auf die Mitarbeiter, die befugt sind, verbindliche Anweisungen hinsichtlich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1980 -- 7 AZR 75/78 -- AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7 -- d. Red.]; Urteil vom 8. Februar 1989 -- 5 AZR 47/88 -- ZTR 1989, 314) ist als Ausnahme von dem Grundsatz zu verstehen, daß Gläubigerrechte vom Gläubiger wahrzunehmen sind.
  • BAG, 18.02.1965 - 2 AZR 274/64

    Einrichter - Vorarbeiter - Adressat für Mitteilung

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlagen ist insoweit auf die in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätze zu § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG zurückzugreifen, der zur Erhaltung des Sonderkündigungsschutzes eine fristgebundene Unterrichtung des Arbeitgebers durch die Arbeitnehmerin vorschreibt (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1965 -- 2 AZR 274/64 -- AP Nr. 26 zu § 9 MuSchG.; KR-Becker, 3. Aufl., § 9 MuSchG Rz. 36; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., § 9 Rz. 77, 87 i. V. m. § 5 Rz. 36, 37; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Oktober 1989, § 9 Rz. 16; Meisel/Sowka, a. a. O.).
  • ArbG Darmstadt, 27.08.1987 - 1 Ca 31/87

    Kündigung nach Verschlimmerungsantrag eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
    Der vom Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 27. August 1987 -- 1 Ca 31/87 -- AiB 1988, 47) vertretenen und von der Revision geteilten Ansicht, eine Mitteilungsfrist widerspreche nunmehr dem Willen des Gesetzgebers, weil im Gegensatz zu früheren punktuellen Änderungen nunmehr eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes vorliege und der Gesetzgeber in Kenntnis der Problematik keine Mitteilungsfrist eingeführt habe, kann nicht gefolgt werden.
  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Diese bedurfte nach der hier maßgeblichen, bis zum 30. April 2004 geltenden Rechtslage der Zustimmung des Integrationsamts nach § 85 SGB IX, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch - oder auf Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen - gestellt hatte und dies dem Arbeitgeber bekannt war oder ihm innerhalb einer angemessenen Frist, die im Falle der ordentlichen Kündigung in der Regel einen Monat betrug, bekannt gegeben wurde (st. Rspr. zu der bis 30. April 2004 geltenden Rechtslage, vgl. etwa BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt bestätigt für die Neufassung des SchwbG durch Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986) muß der Arbeitnehmer bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. der Antragstellung dem Arbeitgeber binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung von diesen Umständen Mitteilung machen.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Der Arbeitgeber soll von einem objektiv bestimmbaren Zeitpunkt an darauf vertrauen können, daß die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr wegen einer ihm nicht bekannten Schwerbehinderung in Zweifel gezogen werden kann (Senat 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 3 a der Gründe mwN; im Anschluß daran BAG 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu II 2 der Gründe).

    Sie hält im Hinblick auf den Wortlaut von § 15 SchwbG sogar einen bei Ausspruch der Kündigung anhängigen Anerkennungsantrag für entbehrlich und die objektive Tatsache der Schwerbehinderung für ausreichend; im Interesse der Rechtssicherheit des Arbeitgebers soll der Schwerbehinderte in analoger Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG gehalten sein, den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang zu unterrichten (so KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 bis 20 SchwbG Rn. 23 f., § 21 SchwbG Rn. 4 a; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 15 SchwbG Rn. 26; Meisel Anm. AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1; im Ergebnis für die Nichterforderlichkeit der Anhängigkeit eines Antrags ebenso GK-SchwbG-Steinbrück 2. Aufl. § 15 Rn. 70 ff.).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (vgl. beispielsweise 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP SchwbG § 12 Nr. 1 = EzA SchwbG § 12 Nr. 2; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148; 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP SchwbG § 12 Nr. 16 = EzA SchwbG 1986 Nr. 1; 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - und 16. August 1991-- 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 und 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3 und 5).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Erhalt des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer, deren Schwerbehindertenantrag zumindest vor Ausspruch der Kündigung gestellt und dem Arbeitgeber auch innerhalb eines Monats nach Ausspruch der Kündigung bekannt gegeben war (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986) gelten auch für den erweiterten Beendigungsschutz nach § 22 SchwbG.«.

    Unterbleibt diese Mitteilung, ist die Kündigung nicht wegen fehlender Zustimmung der Hauptfürsorgestelle unwirksam (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Diese Grundsätze sind, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - entschieden und auch das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 26. August 1986 (BGBl. I, S. 1110) für das Schwerbehindertengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I, S 1421; künftig: SchwbG 1986) weiter anzuwenden.
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Ob einem Arbeitnehmer in einem solchen Fall der besondere Schutz des § 22 SchwbG auch dann zusteht, wenn er die Anerkennung als Schwerbehinderter nicht beantragt hat (vgl. dazu BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 4 e bb der Gründe; 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - aaO, zu II 2 der Gründe), bedarf keiner Entscheidung.

    Auch wenn dies zugunsten des Klägers unterstellt wird, müßte nicht nur die Behinderung, sondern auch der Grad der Behinderung von mindestens 50 offenkundig sein (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - aaO, zu I 4 e bb der Gründe mwN).

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2004 - 3 U 194/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kausalzusammenhang bei Zweitkollision

    In dem Schweigen der Beklagten auf den Beweisantrag des Klägers kann nicht bereits ein Einverständnis gesehen werden (vgl. BAG, NZA 1991, 667 (669); LG Krefeld, VersR 1979, 634; Baumbach-Hartmann, Zivilprozessordnung, 62. Auflage, § 447 ZPO, Rdnr. 1).

    Ob eine Vernehmung der beweisbelasteten Partei durchzuführen ist, liegt im Übrigen sowohl nach § 447 ZPO als auch nach § 448 ZPO im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, VersR 1999, 995; BAG, NZA 1991, 667 (669); Baumbach-Hartmann, aaO., § 447 ZPO, Rdnr. 1 und § 448 ZPO, Rdnr. 7; Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 24. Auflage, § 448 ZPO, Rdnr. 4a).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

    Denn in ihrem Schweigen auf den entsprechenden Beweisantrag des Klägers kann nicht bereits ein Einverständnis gesehen werden (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 329 mit Verweis auf BAG, NZA 1991, 667, 669).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00

    Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die einschränkende Interpretation des besonderen Kündigungsschutzes der §§ 15 ff durch das BAG gebilligt (Bundesverfassungsgericht vom 09.04.1987, NZA 1987 S. 563; BAG vom 17.02.1977, AP SchwbG § 12 Nr.; BAG vom 23.02.1978, AP SchwbG § 12 Nr. 3; BAG vom 05.07.1990, AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1; BAG vom 16.08.1991, NZA 1992, S. 23; BAG vom 28.06.1995, NZA 1996, S. 374).

    Die Mitteilung der festgestellten oder zur Feststellung beantragten Schwerbehinderteneigenschaft hat allerdings gegenüber dem Arbeitgeber zu erfolgen (BAG vom 05.07.1990, NZA 1991, S. 667).

    Es handelt sich nämlich bei der Mitteilung der festgestellten oder zur Feststellung beantragten Schwerbehinderung an den Arbeitgeber um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften über Willenserklärungen und damit die Bestimmungen der §§ 164 Abs. 1, Abs. 3, 166 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG vom 05.07.1990, NZA 1991, S. 667; LAG Köln vom 30.06.1994, LAGE SchwbG 1986 § 15 Nr. 6).

  • LAG Hessen, 05.05.1999 - 2 Sa 575/98

    Eigenmächtige Überweisung von Urlaubsabgeltung - fristlose Kündigung -

  • LAG Brandenburg, 12.09.1991 - 1 Sa 71/91

    Einigungsvertrag - Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 688/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Schwerbehindertenschutz

  • LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 698/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verschaffungsanspruch - Zulässigkeit der

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08

    Schwerbehinderung

  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 277/00

    Prozesskostenhilfe: Rechtsverteidigung bei Freistellung durch Insolvenzverwalter

  • LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 347/00

    Restitutionsklage - rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 9 Sa 29/06

    Schwerbehinderung: Ausschluss vom Sonderkündigungsschutz

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 15 Sa 21/03

    Verhaltensbedingte Kündigung: Tätlicher Angriff

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13

    Widerrufsrecht - Haustürgeschäft

  • LAG Berlin, 01.11.2002 - 19 Sa 1498/02

    Änderungskündigung; Schwerbehindertenschutz auch bei nach der Kündigung

  • ArbG Cottbus, 23.02.2004 - 4 Ca 42/03

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten außerordentlichen Arbeitgeberkündigung

  • ArbG Bocholt, 23.03.2000 - 3 Ca 1185/99

    Soziale Auswahl - Informationspflicht des Arbeitnehmers

  • ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigung während laufendem

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