Rechtsprechung
   BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46017
BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11 (https://dejure.org/2012,46017)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 AZR 811/11 (https://dejure.org/2012,46017)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 (https://dejure.org/2012,46017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • openjur.de

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei ärztlicher Untersuchung; Bedenken gegen die Voreingenommenheit des Betriebsarztes

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei ärztlicher Untersuchung - Bedenken gegen die Voreingenommenheit des Betriebsarztes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei ärztlicher Untersuchung - Bedenken gegen die Voreingenommenheit des Betriebsarztes

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei ärztlicher Untersuchung - Bedenken gegen die Voreingenommenheit des Betriebsarztes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Weigerung der Teilnahme an ärztlicher Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei ärztlicher Untersuchung - Bedenken gegen die Voreingenommenheit des Betriebsarztes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Vertrauensarztes i.S. von § 3 Abs. 4 TV-N; Verhaltensbedingte Kündigung wegen unterbliebener Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Feststellung seiner Betriebsdiensttauglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Weigerung eines kranken Arbeitnehmers (Busfahrer), der tariflichen Pflicht zur Untersuchung seiner Arbeitsfähigkeit nachzukommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verweigerte ärztliche Untersuchung als Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, Pflicht zur ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Weigerung sich einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, kann Kündigung rechtfertigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 527
  • BB 2013, 883
  • DB 2013, 1676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Auch der Verstoß gegen eine tarif- oder einzelvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96  - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Lepke NZA 1995, 1084, 1090 ; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S. 72 f.) .

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich nicht um einen nach seinem Belieben von Fall zu Fall bestellten Arzt handelt, sondern - zumindest in größeren Unternehmen und Behörden - um einen solchen Arzt oder einen ärztlichen Dienst, der vom Arbeitgeber allgemein für derartige Begutachtungsaufgaben bestellt ist (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Hierbei kann es sich auch um einen Arzt handeln, der beim Arbeitgeber selbst angestellt ist (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b cc der Gründe, aaO) .

    Macht der Arbeitnehmer rechtzeitig vor oder während der Begutachtung begründete Bedenken etwa gegen die Fachkunde oder Unvoreingenommenheit des begutachtenden Arztes geltend, so kann es je nach den Umständen allein billigem Ermessen entsprechen, dass der Arbeitgeber einen anderen Arzt mit der Begutachtung beauftragt (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Dieser muss das Ergebnis nicht hinnehmen, es wäre vielmehr in einem gerichtlichen Verfahren vollumfänglich nachzuprüfen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - aaO) .

    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, nicht an dem von ihm bestimmten Arzt für die Untersuchung festzuhalten, kann sich nur dann ergeben, wenn der Arbeitnehmer begründete Einwände gegen ihn erhebt (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Hierbei kann insbesondere von Bedeutung sein, ob der Kläger sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum über seine Mitwirkungspflichten befand (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 103, 277) und ob er sich, wie von ihm behauptet, noch vor Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hat, sich "vom Betriebsarzt" untersuchen zu lassen, wie dieses Angebot ggf. zu verstehen war und ob es - sollte es nicht ihrem Verlangen entsprochen haben - der Beklagten zumutbar gewesen wäre, darauf einzugehen.

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 15; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - aaO; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312) .

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Eine eigenständige Begründung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Entscheidung über den einen Streitgegenstand notwendig von der Entscheidung über den anderen abhängt, so dass mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand gleichzeitig auch dargelegt ist, worin die Entscheidung über den anderen unrichtig ist ( BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1) .
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Auch der Verstoß gegen eine tarif- oder einzelvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96  - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Lepke NZA 1995, 1084, 1090 ; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S. 72 f.) .
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - aaO; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - Rn. 15; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 234/10 - aaO; 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2011 - 18 Sa 592/11

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verweigerung einer Gesundheitsuntersuchung -

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juli 2011 - 18 Sa 592/11 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Februar 2011 - 38 Ca 15552/10 - abgeändert und festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 23. September 2010 nicht aufgelöst worden ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - etwa eine Abmahnung oder eine Versetzung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, 27. September 2012 - 2 AZR 811/11, Rn. 16, juris; BAG, 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10, Rn. 34, juris).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Es bedarf demnach eines hinreichenden sachlichen Grundes für die Anordnung (zu § 7 Abs. 2 BBkAT BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 a der Gründe; zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 -) , wozu auch berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers (zu § 3 Abs. 4 TV-N BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22) gehören.

    Sie kann je nach den Umständen geeignet sein, eine auch außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 17; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277) .

    Der Arbeitgeber kann die Mitwirkung des Arbeitnehmers nur aus gegebener Veranlassung, also nur bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten verlangen (zu § 3 Abs. 4 TV-N BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22) .

    Anders als bei einem frei vom Arbeitgeber zu bestimmenden Arzt (zu § 3 Abs. 4 TV-N vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22; zu § 7 Abs. 2 BAT vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) werden gegenüber dem Amtsarzt in der Regel auch keine Bedenken gegen seine Fachkunde oder Unvoreingenommenheit begründet sein.

  • ArbG Berlin, 16.10.2019 - 29 Ca 5451/19

    Zeiterfassungssystem - biometrische Daten - arbeitsmedizinische Vorsorge -

    Der Verstoß gegen eine tarif- oder einzelvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 27. September 2012, 2 AZR 811/11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht