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   BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95   

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BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95 (https://dejure.org/1996,353)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 2 AZR 811/95 (https://dejure.org/1996,353)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 2 AZR 811/95 (https://dejure.org/1996,353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nach dem bremischen Personalvertretungsgesetz vorgeschriebene Zustimmung des Personalrats zu einer Kündigung - Schweigen des Personalrats als Zustimmung zu einer Kündigung - Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Die ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2b
    Betriebsbedingte Kündigung: Festlegung des Anforderungsprofils für Ersatzarbeitsplatz durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1252
  • NZA 1997, 253
  • BB 1997, 268
  • BB 1997, 895
  • DB 1997, 581
  • JR 1997, 352
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    "Es unterliegt grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festzulegen (Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    So ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, grundsätzlich zu respektieren (Senatsurteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - und 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP Nr. 65 und 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, letzteres auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    a) Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG) bzw. ob die Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz in der selben Dienststelle weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N. und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31, aaO, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 273/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Personalrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Mitbestimmungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. zur Betriebsratsanhörung BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe; Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 273/95 - AP Nr. 80 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Personalrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Mitbestimmungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. zur Betriebsratsanhörung BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe; Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 273/95 - AP Nr. 80 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    So ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, grundsätzlich zu respektieren (Senatsurteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - und 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP Nr. 65 und 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, letzteres auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    Es kann von ihm dann lediglich verlangt werden, daß er sich zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellt und alle zumutbaren Mittel einsetzt, um den Drittmittelgeber von seiner Weigerung, den Arbeitnehmer mangels ausreichender Qualifikation zu akzeptieren, abzubringen (vgl. Senatsurteile vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 27, 263 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    Es kann von ihm dann lediglich verlangt werden, daß er sich zunächst schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellt und alle zumutbaren Mittel einsetzt, um den Drittmittelgeber von seiner Weigerung, den Arbeitnehmer mangels ausreichender Qualifikation zu akzeptieren, abzubringen (vgl. Senatsurteile vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 27, 263 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87

    Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    Führt der Drittmittelempfänger die bisher geförderte Maßnahme nicht - etwa aus eigenen Mitteln - fort, so liegt darin für die dort beschäftigten Arbeitnehmer an sich ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung (BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 138/87 - RzK I, 5c Nr. 24).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    a) Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG) bzw. ob die Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz in der selben Dienststelle weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N. und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31, aaO, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
    a) Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG) bzw. ob die Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz in der selben Dienststelle weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N. und vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31, aaO, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Zwar unterliegt es unternehmerischem Ermessen, das Anforderungsprofil für einen Arbeitsplatz festzulegen (Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Entsprechend muß er das Anforderungsprofil, dessen Bestimmung - im Rahmen gesetzlicher Vorgaben - grundsätzlich seiner freien unternehmerischen Entscheidung unterliegt (BAG Urteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - NZA 1997, 253), für die Zweitkraft in einer Gruppe festlegen und die Betreuungsaufgaben in der Gruppe auf Gruppenleitung und Zweitkraft verteilen.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 96; 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88; 21. September 2000 aaO).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Es unterliegt dabei der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für den jeweiligen Arbeitsplatz festzulegen (BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Bei der Frage, ob eine Kündigung sozialwidrig, insbesondere durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. ua. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).
  • ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen

    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils für den freien Arbeitsplatz der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (BAG, Urt. v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Vielmehr ist es an sich Gegenstand einer freien unternehmerischen Entscheidung, des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für eine Stelle festzulegen (BAG, Urt. v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Überprüfung des Anforderungsprofils kann nur dahingehend erfolgen, ob dieses offenbar unsachlich ist (BAG, Urt. v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende, betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 164/96

    Eingruppierung einer Spielkreisleiterin

    Entsprechend kann er das Anforderungsprofil, dessen Bestimmung - im Rahmen gesetzlicher Vorgaben - grundsätzlich seiner freien unternehmerischen Entscheidung unterliegt (BAG Urteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), für Betreuungskräfte in Kinderspielkreisen abweichend von denen in Kindertagesstätten festlegen.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende, betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 S 1 KSchG, § 1 Abs. 5 S 1 KSchG aF), ob die Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 S 2 Nr. 2 a KSchG) bzw. ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 S 1, Abs. 5 S 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39).

    Rechtlich zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß es grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt, das Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festzulegen (Senat 9. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Bei der Frage, ob eine Kündigung sozialwidrig, insbesondere durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. ua. BAG 10. Oktober 2002 -2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 7. November 1996 -2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

  • LAG Bremen, 13.08.1999 - 3 (2) Sa 305/98

    Betriebsbedingter Kündigung einer Krankenpflegehelferin

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04

    Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und

  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

    Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - 4 A 756/97

    Gewerberecht: Schutz der Sonn- und Feiertage, Ausnahme vom Verbot von Sonn- und

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 607/02

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach

  • LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08

    Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 138/03

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Hafenarbeiters -

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 11 Sa 439/06

    Betriebliche Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 2 Ta 289/05

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Schadenersatz; Schwerbehinderung;

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2001 - 16 Sa 816/01

    Eingruppierung eines Marketingassistenten bei der Deutschen Telekom AG

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 17 Sa 182/11

    Betriebsbedingte Kündigung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bei Kündigung

  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

  • LAG Thüringen, 13.08.2002 - 5 Sa 310/01

    Organisationsmöglichkeit der Gruppenbetreuungszeiten im Anwendungsbereich des

  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.1998 - 1 Sa 205/98

    Wirksamkeitsanforderungen für eine betriebsbedingte Kündigung

  • ArbG Duisburg, 17.08.2009 - 3 Ca 1450/09

    Verlängerung der Arbeitszeit, Auswahlverfahren

  • ArbG Hannover, 13.01.2005 - 10 BV 7/04

    Antrag auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Versetzung eines

  • LAG Hessen, 15.03.1999 - 2 Ta 468/98

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Begriff des Arbeitnehmers;

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