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   BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98   

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BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98 (https://dejure.org/1999,17087)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 AZR 869/98 (https://dejure.org/1999,17087)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 (https://dejure.org/1999,17087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Bestandsschutzverfahrens im Rahmen einer Nichtigkeitsklage - Nicht vorschriftsmäßige Besetzung eines erkennenden Gerichts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bedürftigkeit einer Partei - Rechtmäßigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98
    Die Vorschrift verpflichtet demnach auch dazu, Regelungen zu treffen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt (BVerfG Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322, 327 f. = AP Nr. 53 zu Art. 101 GG, zu C I 1 der Gründe m.w.N.).

    Es gehört zum Begriff des gesetzlichen Richters, daß die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt (vgl. BVerfG Beschluß vom 8. April 1997, aaO, zu C I 2 und 3 der Gründe).

    Sie eröffnen nicht den Weg zu einer Besetzung der Richterbank von Fall zu Fall, sondern zu einem rechtlich geregelten Verfahren, das der Klärung der Zweifel dient (BVerfG Beschluß vom 8. April 1997, aaO, zu C I 4 der Gründe).

    Die in diesem Verfahren getroffene Entscheidung muß als Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Normen im allgemeinen hingenommen werden, sofern sie nicht willkürlich ist (BVerfG Beschluß vom 8. April 1997, aaO, zu C I 4 der Gründe).

  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98
    Willkür setzt Unverständlichkeit bzw. offensichtliche Unhaltbarkeit der Entscheidung voraus (BGH Beschluß vom 5. Oktober 1982 - XZ B 4/82 - BGHZ 85, 116, 118, 119, [BGH 05.10.1982 - X ZB 4/82]zu 3 b der Gründe).
  • BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98
    Nach § 21 e Abs. 3 GVG ist dabei grundsätzlich auch eine Umverteilung nach Buchstaben bzw. Eingangsdatum möglich (BGH NJW 76, 60; KK-Mayr, 3. Aufl., § 21 e GVG Rn. 14; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 21 e GVG Rn. 29; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 21 e GVG Rn. 28; Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 21 e GVG, Rn. 43; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 21 e GVG Rn. 13).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98
    Ein solcher "Domino-Effekt" ist mit der Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - AP Nr. 49 zu § 551 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 5 c bb der Gründe) abzulehnen.
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98
    Sicherheitsgründe sind durchaus abstrakt abgrenzbar (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Als unverschuldete Verhinderung ist auch die Bedürftigkeit einer Partei anzusehen, wenn sie innerhalb der Notfrist einen vollständigen Prozeßkostenhilfeantrag stellt sowie alle für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erforderlichen Unterlagen und das anzufechtende Urteil dem zuständigen Gericht vorlegt (Senat 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - nv.; BGH 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97 - NJW 1998, 1230, 1231; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozeßkostenhilfe").
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Als unverschuldete Verhinderung ist auch die Bedürftigkeit der Partei anzusehen, wenn die Partei innerhalb der Notfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag stellt sowie alle für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und das anzufechtende Urteil dem zuständigen Gericht vorlegt (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - Zöller/Greger ZPO 24. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe" mwN; Thomas/Putzo-Putzo ZPO 25. Aufl. § 233 ZPO Rn. 36 ff.).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    cc) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, der Senat hätte zudem eine Divergenzanfrage iSv. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts stellen müssen, da sich dieser in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Pro-rata-temporis-Grundsatz im Zusammenhang mit der Behandlung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitarbeitnehmern angeschlossen habe, fehlt es bereits an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (zu diesem Erfordernis siehe BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F) - Rn. 19; 12. September 2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - Rn. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - zu B II der Gründe; BFH 29. Januar 2015 - I K 1/14 - Rn. 7; Musielak/Voit/Musielak ZPO 19. Aufl. § 579 Rn. 9; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 579 Rn. 1) .
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    cc) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, der Senat hätte zudem eine Divergenzanfrage iSv. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts stellen müssen, da sich dieser in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Pro-rata-temporis-Grundsatz im Zusammenhang mit der Behandlung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitarbeitnehmern angeschlossen habe, fehlt es bereits an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (zu diesem Erfordernis siehe BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F) - Rn. 19; 12. September 2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - Rn. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - zu B II der Gründe; BFH 29. Januar 2015 - I K 1/14 - Rn. 7; Musielak/Voit/Musielak ZPO 19. Aufl. § 579 Rn. 9; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 579 Rn. 1) .
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    cc) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, der Senat hätte zudem eine Divergenzanfrage iSv. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an den Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts stellen müssen, da sich dieser in seinem Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Pro-rata-temporis-Grundsatz im Zusammenhang mit der Behandlung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitarbeitnehmern angeschlossen habe, fehlt es bereits an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes iSv. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (zu diesem Erfordernis siehe BAG 13. Oktober 2015 - 3 AZN 915/15 (F) - Rn. 19; 12. September 2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - Rn. 7; 18. November 1999 - 2 AZR 869/98 - zu B II der Gründe; BFH 29. Januar 2015 - I K 1/14 - Rn. 7; Musielak/Voit/Musielak ZPO 19. Aufl. § 579 Rn. 9; Anders/Gehle/Hunke ZPO 80. Aufl. § 579 Rn. 1) .
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