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   BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10   

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https://dejure.org/2011,1902
BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 (https://dejure.org/2011,1902)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 (https://dejure.org/2011,1902)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 9/10 (https://dejure.org/2011,1902)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Kulturorchester; Orchestervorstand

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand - Zustiftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 80 ff BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 TVG, § 626 Abs 1 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand - Zustiftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 80 ff BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 TVG, § 626 Abs 1 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand - Zustiftung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Musikers wegen Verkleinerung eines Kulturorchesters wird als ordentliche Kündigung beurteilt; Beurteilung der Kündigung eines Musikers wegen Verkleinerung eines Kulturorchesters; Verstoß gegen die Konsultationspflicht gegenüber dem Orchestervorstand

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (betriebsbedingte) - Orchesterverkleinerung

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand - Zustiftung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand - Zustiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Verkleinerung eines Kulturorchesters; Verstoß gegen die Konsultationspflicht gegenüber dem Orchestervorstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Hornist spielt noch nicht mal die zweite Geige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verkleinerte Orchester - oder: Ohne Hornist ist wie Peter ohne Wolf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Orchester wird verkleinert Arbeitsgerichte prüfen die Kündigung eines Hornisten nicht anhand künstlerischer Kriterien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Orchester-Hornisten aus wirtschaftl. Gründen

  • conlegi.de (Kurzinformation)

    Mal kräftig ins Horn geblasen

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Orchestermusikern und anderen Künstlern

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters zulässig - Kündigung nicht missbräuchlich oder darauf zielend einzelne, unliebsame, Musiker aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung von Orchestermusikern, Filmschauspielern und anderen Künstlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1248
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP BGB § 626 Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 33, BAGE 118, 141; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2) .

    Möglicherweise wurde die Formulierung in der Annahme gewählt, die Tarifvertragsparteien könnten das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 626 Abs. 1 BGB fingieren, was aber angesichts des zwingenden Charakters von § 626 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP § 626 BGB Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) .

  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 106/68

    Verkleinerung eines Kulturorchesters - Kündigung - Unkündbarer Musiker -

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Bei der in § 42 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVK geregelten Kündigung handelt es sich nicht um eine außerordentliche, sondern um eine ordentliche Kündigung (so schon für die Vorgängerregelung: Senat 20. März 1969 - 2 AZR 106/68 - AP TOK § 23 Nr. 2) .

    Dieses Ziel ist rechtlich nur dann erreichbar, wenn die Vorschrift des § 42 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVK nicht als Fall des § 626 Abs. 1 BGB, sondern als Rückausnahme vom Verbot der ordentlichen Kündigung angesehen, die Kündigung nach dieser Vorschrift also als ordentliche Kündigung unter erschwerten Voraussetzungen eingestuft wird (so schon für die Vorgängerregelung: Senat 20. März 1969 - 2 AZR 106/68 - AP TOK § 23 Nr. 2).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Deshalb hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die Maßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149) .

    Deshalb ist es zB missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändertem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen (Senat 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - aaO) oder abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen, denen keine tatsächliche Änderung der realen Abläufe zugrunde liegt, zu benutzen, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern oder Arbeitsverhältnisse zu beenden.

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    a) Die Kündigung eines Betriebsveräußerers unterfällt dann nicht dem Verbot des § 613a Abs. 4 BGB, wenn sie der Verwirklichung eines vom Erwerber vorgegebenen und nicht missbräuchlichen Sanierungskonzepts dient (BAG 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - BAGE 105, 338) .
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Es geht in diesem Zusammenhang allein um die Verhinderung von Missbrauch (Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126) .
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Deshalb ist es zB missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändertem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen (Senat 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - aaO) oder abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen, denen keine tatsächliche Änderung der realen Abläufe zugrunde liegt, zu benutzen, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern oder Arbeitsverhältnisse zu beenden.
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP BGB § 626 Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 33, BAGE 118, 141; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2) .
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 656/02 - AP BGB § 626 Nr. 180 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 33, BAGE 118, 141; 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2) .
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    a) Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (Senat 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 177 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 160; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130 = EzA KSchG § 2 Nr. 62) .
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10
    Verstöße gegen gesetzliche und tarifliche Normen (vgl. dazu Senat 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327) sollen genauso verhindert, wie Diskriminierung und Umgehungsfälle vermieden werden.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

  • LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09

    Kündigung Orchestermusiker

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Diese soll Verstöße gegen gesetzliche und tarifliche Normen genauso verhindern wie Diskriminierung und Umgehungsfälle (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 9/10 - Rn. 18; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 31) .
  • LAG Sachsen, 28.11.2012 - 2 Sa 330/12

    Fristlose betriebsbedingte Kündigung - unkündbarer Orchestermusiker

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger aufgrund der Regelung in § 44 Abs. 1 Satz 2 lit. a TVK (der Sache nach: ordentlich, vgl. BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 - Juris) kündbar ist.

    Auf die Beteiligung des Orchestervorstands kam es jedenfalls nicht an (BAG vom 27.01.2011 a. a. O.).

    Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung eines Orchestermusikers wegen Verkleinerung des Orchesters unterliegt diese Entscheidung keiner Überprüfung auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit durch die Gerichte für Arbeitssachen (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 - Juris).

    In Anwendung und unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze kommt es hier nicht auf die - im Übrigen lediglich "grundsätzlich" (BAG vom 27.01.2011 a. a. O.) - bestehende Obliegenheit des Klägers an, Umstände darzulegen (und im Streitfall zu beweisen), aus denen sich ergeben soll, dass die Entscheidung über eine künstlerische Neuausrichtung unter Verkleinerung des Orchesters offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sei.

    Auch bei Anwendung der von der Beklagten angezogenen jüngeren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur betriebsbedingten Kündigung von Orchestermusikern (BAG vom 27.01.2011 a. a. O.) zeigt sich, dass das Gericht von früherer Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung weder abgewichen ist noch diese gar aufgegeben hätte.

    Anders als in der vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Sache aus .../Thüringen (BAG vom 27.01.2011 a. a. O.) macht die Beklagte auch nicht wenigstens eine die Verkleinerung des Orchesters bedingende finanzielle Zwangslage geltend.

    Nicht wenigstens geltend macht die Beklagte auch, das künstlerische Niveau des anvisierten Rumpforchesters sei ohne Belang, was der gekündigte Kläger dann in der Tat nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (in der Entscheidung vom 27.01.2011 a. a. O.) wohl hätte hinnehmen sollen müssen.

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19

    Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 9/10, Rn. 18, juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2012 - 16 Sa 1329/12

    Interessanabwägung bei Schließung von Stationen eines Flugbetriebs

    Es geht in diesem Zusammenhang allein um die Verhinderung von Missbrauch (BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 9/10 - Rz. 18 m.w.N.).

    Ein Missbrauchsfall, wie er vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10- Rz. 18) angesprochen wird, bei dem abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen, denen keine tatsächliche Änderung der realen Abläufe zugrunde liegt, benutzt werden, um den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern, liegt nicht vor.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 245/15

    Betriebsbedingte Kündigung

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 23.04.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 160; 27.01.2011 - 2 AZR 9/10, EzA-SD 13/2011 S. 8 LS; s. Hunold NZA-RR 2013, 57 ff.; Schrader/Siebert NZA-RR 2013, 113 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11
    Es geht in diesem Zusammenhang allein um die Verhinderung von Missbrauch (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 - Rz. 18 m.w.N.).

    Ein Missbrauchsfall, wie er vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 - Rz. 18) angesprochen wird, bei dem abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen, denen keine tatsächliche Änderung der realen Abläufe zugrunde liegt, benutzt werden, um den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern, liegt nicht vor.

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1285/11

    Versetzung; Flugbegleiter; Stationierungsort

    Es geht in diesem Zusammenhang allein um die Verhinderung von Missbrauch (BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 - Rz. 18 m.w.N.).

    Ein Missbrauchsfall, wie er vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.01.2011 - 2 AZR 9/10 - Rz. 18) angesprochen wird, bei dem abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen, denen keine tatsächliche Änderung der realen Abläufe zugrunde liegt, benutzt werden, um den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern, liegt nicht vor.

  • LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19

    Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 9/10, Rn. 18, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 5 Sa 46/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 23.04.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 160; 27.01.2011 - 2 AZR 9/10, EzA-SD 13/2011 S. 8 LS; s. Hunold NZA-RR 2013, 57 ff.; Schrader/Siebert NZA-RR 2013, 113 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14

    Betriebsbedingte Kündigung - betriebliches Erfordernis - Darlegungslast -

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht die Vermutung, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 23.04.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 160; 27.01.2011 - 2 AZR 9/10, EzA-SD 13/2011 S. 8 LS; s. Hunold NZA-RR 2013, 57 ff.; Schrader/Siebert NZA-RR 2013, 113 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2016 - 3 Sa 43/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Prämienzahlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 320/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Verdachtskündigung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2017 - 3 Sa 323/17

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - Rückgang des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2013 - 5 Sa 247/13

    Teilbetriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2013 - 5 Sa 187/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast

  • ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2178/11

    Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 3 Sa 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Leitender Angestellter

  • LAG Köln, 05.12.2019 - 6 Sa 373/19

    Versetzung, agile Arbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2021 - 3 Sa 115/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - organisatorisches

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2012 - 5 Sa 116/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Fremdvergabe von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2016 - 3 Sa 299/16

    Betriebsbedingte Kündigung

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2174/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11

    Veränderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Flugzeug als

  • ArbG Kiel, 23.11.2017 - 1 Ca 1090c/17

    Betriebsbedingte Kündigung

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