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   BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58   

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BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58 (https://dejure.org/1960,117)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1960 - 2 AZR 91/58 (https://dejure.org/1960,117)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 (https://dejure.org/1960,117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allseitige Interessenabwägung - Fristlose Kündigung - Arbeitsverhältnisse - Dienstverträge - Arbeitskraft des Verpflichteten - Wichtiger Grund - Außerordentliche fristlose Kündigung - Ersatz von Spesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 263
  • NJW 1960, 2023 (Ls.)
  • MDR 1960, 876
  • BB 1960, 904
  • DB 1960, 1011
  • DB 1960, 1012
 
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Wird zitiert von ... (87)

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    bb) Damit hat das Landesarbeitsgericht übersehen, dass es für die materiell-rechtliche Bewertung, ob ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, nicht auf den subjektiven Standpunkt des Kündigenden und dessen Ansicht über eine mögliche Strafbarkeit des missbilligten Verhaltens ankommt (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zu II 2 b der Gründe; 2. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 109; Stahlhacke/Preis 10. Aufl. 2010 Rn. 550) .
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 9, 263, 265 f. = AP Nr. 42 zu § 626 BGB, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt (vgl. Senat 2. Juni 1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263; 22. November 1962 - 2 AZR 42/62 - AP BGB § 626 Nr. 49 = EzA BGB § 626 Nr. 3).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund i. S. des § 626 BGB zu bilden und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 2, 207, 212; BAG 9, 263, 267 f.; BAG 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 -- 2 AZR 377/75 -- AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

    bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 55) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 55) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    76) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Anderenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß das angefochtene Urteil auf einer Verkennung des Begriffs des wichtigen Grundes beruht (vgl. BAG 2, 214 und 2o7 = AP Nr. 4 und 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG 24, 4o1 C4o 73 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    1 zu § 153 b GewO; BAG 9, 263 C 265 f .] = AP.
  • ArbG Berlin, 03.01.2014 - 28 Ca 19481/12

    Auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung

    bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 75) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 75) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    96) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

    Das methodische Konzept, verlautbarten Willensakten derjenigen Vertragspartei, deren Rechtsmacht durch ihre Bindung an dringende betriebliche Erfordernisse eigentlich unter sozialstaatlich geprägte "Kuratel" gestellt werden soll, der Sache nach "Tatbestandswirkung" zuzubilligen, hat vielmehr auch die begreifliche Neigung betrieblicher Sachwalter geweckt, sich zur Verteidigung erklärter Kündigungen vor Gericht in allen nur erdenklichen Problemkonstellationen auf eine vordergründig unangreifbare "Unternehmerentscheidung" zu berufen, und dies möglichst auch (und vielfach gerade) dann, wenn hinter dem Kündigungsentschluss - etwa gegenüber persönlich "missliebig" 67 S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    ... Brachte er Scheingründe vor, dann hätten sie sich bei richtiger Beurteilung durch das Gericht als haltlos herausgestellt"; 22.11.1973 (Fn. 46) [I.2 c.]: Das LAG hätte "erwägen müssen, ob die Neugliederung des Betriebs in K. durch die Beklagte deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich gewesen sei, weil sie lediglich zu dem Zweck erfolgt ist, den Kläger als einen ihr missliebigen Arbeitnehmer zu entfernen"; 24.10.1979 (Fn. 46) [II.2.], wonach es bei der Missbrauchskontrolle im Wesentlichen um die Fälle gehe, "in denen die Kündigung nicht durch die Betriebsänderung, sondern die Betriebsänderung durch den Wunsch des Arbeitgebers bedingt ist, sich von einem missliebigen Arbeitnehmer zu trennen".S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

    67 ) S. bereits BAG 2, 6.1960 - 2 AZR 91/58 - BAGE 9, 263 = AP § 626 BGB Nr. 42 = ArbuR 1961, 254, 255 [IV.]: "Die Revision rügt in erster Linie, das LAG sei zu Unrecht auf die ... Behauptung des Klägers nicht eingegangen, dass der Beklagte es systematisch darauf angelegt habe, einen Grund für die Entlassung des Klägers zu finden.

  • BAG, 22.11.1962 - 2 AZR 42/62

    Spesenbetrug - Anwartschaft - Kündigungsgrund

    Der Senat hält daran fest, daß bei einem Arbeit nehmer in besonderer Vertrauensstellung auch schon ein einmaliger und verhältnismäßig geringfügiger Fall von Spesenbetrug ein wichtiger KUndiffungogrund sein kann .(vgl. BAG 9, 263/267, 26B/).

    Der Senat hat in BAG 9, 263 /267/2S87 bereits ausgesprochen, daß, wenn ein Dienstverpflichteter in besonderer Vertrauensstellung Ersatz von Spesen verlangt, die ihm gar nicht entstanden sind, dies ein Grund zu seiner fristlosen Entlassung sein könne» auch wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt» In dieser Entscheidung hat sich der Senat auch zu der Auffassung bekannt daß sich der dortige Kläger zu seiner Entschuldigung nicht darstuf berufen könne, daß mit der Berechnung von Spesen vielfach l/Iißbrauch getrieben wird» Denn diese Mißbräuche könnten nicht\dazu herhalten, Recht zu bilden» Daß die individuelle Schuld 'des Klägers in jenem Fall gering und im Hinblick auf das eigene Verhalten des Beklagten \ i » (i.

    Denn das Landesarbeitsgericht nimmt an, daß der Pall K allein schon ausreiche, um die fristlose Entlassung zu rechtfertigen, und es befindet sich damit in Übereinstimmung mit BAG 9, 263» Auf den Pall der unberechtigten Spesen im allgemeinen kommt es somit gar nicht entscheidend an.

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer vorsorglich ausgesprochenen

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

  • BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75

    Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

  • BAG, 05.08.1980 - 6 AZR 357/78
  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

  • LAG München, 13.12.2005 - 8 Sa 739/05

    Alkoholkrankheit als Kündigungsgrund

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77

    Leitender Angestellter - Mitteilung des Arbeitgebers - Betriebsrat -

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 825/79
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung -

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

  • BGH, 03.12.1973 - II ZR 85/70

    Anfechtung eines Abberufungsbeschlusses eines Genossenschaftsmitglieds -

  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 10.06.1980 - 6 AZR 180/78
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 5 Sa 430/08

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Spesenbetrug, Fahrtkostenerstattung,

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

  • BAG, 18.03.1982 - 2 AZR 940/79
  • BAG, 22.06.1972 - 2 AZR 346/71

    Ausbildungsvertrag - Ausbildende

  • LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07

    Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 15 Sa 21/03

    Verhaltensbedingte Kündigung: Tätlicher Angriff

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83

    Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer

  • LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91

    Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld;

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79

    Klkageantrag - Feststellungsklage

  • LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer

  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

  • BAG, 30.09.1982 - 6 AZR 802/79
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.06.2010 - 7 Ca 10541/09

    Fristlose Kündigung bei bekanntem Verstoß gegen Reisekostenordnung

  • LAG München, 25.04.2000 - 8 Sa 1233/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung bei veruntreuendem Verhalten eines

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 444/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 274/85

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubenslehre

  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 226/71

    Außerordentliche Kündigung - Anhörungspflicht

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung

  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten

  • LAG Hamm, 09.07.1998 - 17 Sa 733/98

    Arrestverfahren vor Arbeitsgerichten ; Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen

  • BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer

  • BAG, 03.04.1970 - 3 AZR 230/69

    Ruhegeld - Pflichtverletzung - Entlassung

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 250/78
  • BAG, 31.10.1968 - 5 AZR 60/68

    Orchester - Beurlaubung eines Musikers - Probespiel - Unverhältnismäßiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.1997 - 9 Sa 949/97

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung; Kündigung infolge

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
  • BAG, 08.02.1980 - 7 AZR 113/78
  • LAG Hessen, 02.05.1985 - 3 Sa 1214/84

    Rechtswirksamkeit von fristlos ausgesprochenen Kündigungen; Bindung des

  • BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 465/77
  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 366/81
  • BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
  • BAG, 03.03.1981 - 7 AZR 24/79
  • BAG, 14.01.1981 - 7 AZR 915/78
  • BAG, 26.08.1980 - 6 AZR 454/78
  • BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
  • BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1160/79
  • BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
  • BAG, 16.12.1981 - 2 AZR 1102/78
  • BAG, 29.10.1981 - 2 AZR 572/79
  • BAG, 16.12.1980 - 6 AZR 947/78
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 687/78
  • BAG, 07.10.1980 - 6 AZR 700/78
  • BAG, 19.08.1980 - 6 AZR 429/78
  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 508/78
  • ArbG Hamburg, 17.08.2011 - 28 Ca 302/10

    Außerordentliche Kündigung - Spesenbetrug - schuldhaft unterlassenen Zielvorgabe

  • BAG, 02.09.1981 - 7 AZR 405/79
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 799/78
  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 655/78
  • ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
  • BAG, 26.02.1980 - 6 AZR 1058/77
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
  • BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 297/78
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