Rechtsprechung
BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Tendenzunternehmens - Definition des Erziehungsbegriffs - Pflicht einer Lehrkraft zur Anpassung an Direktmethoden - Begriff der Abmahnung - Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Nichtigkeit einer Entgeltvereinbarung wegen Lohnwuchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 13.06.1978 - 9 Sa 734/77
- BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.04.1976 - II ZR 203/74
Sittenwidrgkeit eines Gesellschaftsvertrages bei Eintritt eines stillen …
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Der Beklagte müßte nämlich die Tatumstände kennen, aus denen die Sittenwidrigkeit zu entnehmen ist (BGH DB 1976, 2106; MünchKomm-Mayer-Maly, § 138 BGB RdNr. 108 bis 110 m.w.N.), Zwar kann aus einem besonders ausgeprägten Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung diese Kenntnis auch gefolgert werden (…Mayer-Maly, aaO, RdNr. 109; BGH WPM 1976, 322). - BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Nach ständiger Rechtsprechung (BAG vom 29.7.1976 und 18.1.1980, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung und Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) ist ein pflichtwidriges Verhalten grundsätzlich zumindest im Leistungsbereich zunächst abzumahnen. - BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62
Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche …
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Deshalb hat das Berufungsgericht davon ausgehen können, der Kläger habe seinen Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
- BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74
Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Dementsprechend hat der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1975 (BAG 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972 mit ablehnender Anm. v. Mayer-Maly) ausgeführt, § 118 BetrVG diene allein der Tendenzverwirklichung. - BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54
Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. statt vieler: BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. statt vieler: BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG). - BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54
Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung …
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. statt vieler: BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG). - Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78
Aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, dessen Änderungsvorschläge im wesentlichen den Inhalt des jetzigen § 118 BetrVG beeinflußt haben, ergibt sich, daß durch die Einführung der Worte "unmittelbar" und "überwiegend" in § 118 Abs. 1 BetrVG 1972 der Ausnahmecharakter dieser Vorschrift betont werden sollte (BT-Drucksache VI/2729 S. 17).
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06
Heimzulage
Dem steht es inhaltlich gleich, wenn unter "erziehen" die Bildung und Entwicklung von Geist und Charakter verstanden wird (BAG 2. April 1981 - 2 AZR 963/78 -). - LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
Heimzulage
Dem steht es inhaltlich gleich, wenn unter "Erziehen" die Bildung und Entwicklung von Geist und Charakter verstanden wird (Urteil des BAG vom 2. April 1981 - 2 AZR 963/78, zitiert nach juris). - BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06
Heimzulage
Dem steht es inhaltlich gleich, wenn unter "erziehen" die Bildung und Entwicklung von Geist und Charakter verstanden wird (BAG 2. April 1981 - 2 AZR 963/78 -). - ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152/00
Vergütung - 11,50 Mark pro Stunde sind Hungerlohn
BAG v. 2.4.1981 - 2 AZR 963/78.