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   BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77   

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BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77 (https://dejure.org/1978,690)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1978 - 2 AZR 973/77 (https://dejure.org/1978,690)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 (https://dejure.org/1978,690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung der Geltung ausländischen Rechts in Arbeitsvertrages mit Auslandsberührung - Unwirksamkeit des Ausschlusses der Zuständigkeit der deutschen Gerichte durch Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu Gerichtsstandsvereinbarungen in Arbeitsverträgen mit Auslandsberührung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1119
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.07.1970 - 3 AZR 417/69

    Möglichkeit der Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Auszug aus BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77
    Die Wirkung einer solchen Gerichtsstandsvereinbarung beurteilt sich jedoch nach der lex fori, also im vorliegenden Fall nach deutschem Recht (vgl. BGHZ 59, 23 [26 und 27] und Wirth, NJW 1978, 460 [461], beide m.w.N.; ebenso BAG AP Nr. 4 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; in dieser Entscheidung ist der Dritte Senat bei der Prüfung der Wirksamkeit der Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes im Ergebnis ebenfalls vom Grundsatz der lex fori ausgegangen [vgl. die Anmerkung von Lorenz zu dieser Entscheidung unter A I am Ende]).

    Nach deutschem Rechtsverständnis ist der Ausschluß der Zuständigkeit der deutschen Gerichte durch Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands dann unwirksam, wenn er eine Rechtsverweigerung zur Folge hätte, weil die Rechtsverfolgung vor dem vereinbarten ausländischen Gericht z.B. aus tatsächlichen Gründen - wie im vorliegenden Fall vom Landesarbeitsgericht festgestellt infolge Krieges - nicht möglich ist (BAG AP Nr. 4 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [zu III 2b der Gründe]; Lorenz in der zugehörigen Anmerkung [unter D IV]; Gamillscheg, Internationales Arbeitsrecht, 1959, S. 386 und S. 388 mit weiteren Hinweisen).

    Dann hätten sie dies erklären können, ohne daß es einer Gerichtsstandsvereinbarung bedurft hätte (so zutreffend Lorenz in seiner Anmerkung zu BAG AP Nr. 4 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [unter D IV]).

  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77
    Allerdings ist - entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts - für die Frage des Zustandekommens der Gerichtsstandvereinbarung nicht das Prozeßrecht am Ort des Berufungsgerichts (lex fori) anzuwenden, sondern diese Frage beurteilt sich nach dem allgemeinen Vertragsrecht der Rechtsordnung, nach der sich die materiellen Rechtsverhältnisse der Parteien vereinbarungsgemäß richten, im vorliegenden Fall also nach libanesischem Recht (BGHZ 59, 23 [27]; Wirth, in NJW 1978, 460 f.).

    Die Wirkung einer solchen Gerichtsstandsvereinbarung beurteilt sich jedoch nach der lex fori, also im vorliegenden Fall nach deutschem Recht (vgl. BGHZ 59, 23 [26 und 27] und Wirth, NJW 1978, 460 [461], beide m.w.N.; ebenso BAG AP Nr. 4 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; in dieser Entscheidung ist der Dritte Senat bei der Prüfung der Wirksamkeit der Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes im Ergebnis ebenfalls vom Grundsatz der lex fori ausgegangen [vgl. die Anmerkung von Lorenz zu dieser Entscheidung unter A I am Ende]).

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77
    § 549 Abs. 2 ZPO, der lediglich die Rüge der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit ausschließtsteht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] = AP Nr. 3 zu § 512a ZPO; BAG AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [ zu I der Gründe m.w.N.]).
  • BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75

    Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77
    Diese Überlegung hat Ausdruck gefunden in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO n.F. (Grundsatz der perpetuatio fori; vgl. dazu BGH vom 19. Dezember 1975, NJW 1976, 626).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    a) Ob eine Gerichtsstandsvereinbarung überhaupt zustande gekommen ist, muss nach derjenigen Rechtsordnung beurteilt werden, nach der sich auch das zugrunde liegende, den Inhalt des gesamten Vertrags bildende materielle Rechtsverhältnis der Parteien richtet (vgl. BAG 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 8, zu IV 1 der Gründe; BGH 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - juris Rn. 13, NJW 1997, 2885, zu I 2 a der Gründe; Zöller/Geimer IZPR Rn. 26).

    In einer Entscheidung aus dem Jahre 1978 hat der Zweite Senat eine Derogation der internationalen Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für unwirksam gehalten, weil die Rechtsverfolgung vor den ausschließlich für zuständig erklärten libanesischen Gerichten wegen Stillstands der Rechtspflege infolge Bürgerkriegs aussichtslos gewesen wäre (BAG 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 -AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 8, zu IV 2 der Gründe).

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Es kann vorliegend dahinstehen, wie das dauerhafte Fehlen jeglichen Kündigungsschutzes zu bewerten wäre (kritisch insoweit: Senatsurteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu IV 2a der Gründe; Staudinger/Blumenwitz, aaO, Rz 94; Birk, SAE 1978, 239, 241).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Diese Vorschrift gilt auch für die internationale Zuständigkeit (Senatsurteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu IV 2 b der Gründe).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Außerdem ist umstritten, ob dieser Grundsatz auch für die internationale Zuständigkeit gilt (verneinend etwa Damrau FS für Bosch 1976, 103, 112 ff.; generell bejahend BAG JZ 1979, 647, 648 m. Anm. Geimer aaO 648 f.; BayObLG FamRZ 1993, 1469; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 261 Rdn. 12; Geimer IZPR Rdn. 1830 ff, 1835; einschränkend Stein/Jonas/Schumann ZPO 1997 § 261 Rdn. 86; MünchKomm/Lüke ZPO 2. Aufl., § 261 Rdn. 87; Musielak/Foerste ZPO 2. Aufl., § 261 Rdn. 14; Walchshöfer ZZP 80 (1967), 165, 226 f.).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 135/07

    Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit

    a) Ob eine Gerichtsstandsvereinbarung überhaupt zustande gekommen ist, muss nach derjenigen Rechtsordnung beurteilt werden, nach der sich auch das zugrunde liegende, den Inhalt des gesamten Vertrags bildende materielle Rechtsverhältnis der Parteien richtet (vgl. BAG 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 8, zu IV 1 der Gründe; BGH 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - juris Rn. 13, NJW 1997, 2885, zu I 2 a der Gründe; Zöller/Geimer IZPR Rn. 26).

    In einer Entscheidung aus dem Jahre 1978 hat der Zweite Senat eine Derogation der internationalen Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für unwirksam gehalten, weil die Rechtsverfolgung vor den ausschließlich für zuständig erklärten libanesischen Gerichten wegen Stillstands der Rechtspflege infolge Bürgerkriegs aussichtslos gewesen wäre (BAG 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 -AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 8, zu IV 2 der Gründe).

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 328/95

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstand des Vermögens

    § 549 Abs. 2 ZPO, der lediglich die Rüge der örtlichen Zuständigkeit ausschließt, steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen (BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu I der Gründe).
  • BAG, 23.07.1986 - 5 AZR 120/85

    Anspruch des Arbeitgebers auf Lohnsteuererstattung durch den Arbeitnehmer bei

    Die Parteien haben ihm nicht widersprochen (vgl. insoweit BAG 27, 99, 109 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 2 der Gründe), und auch sonst sind keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ersichtlich.

    Die Parteien können das maßgebliche Recht selbst bestimmen (BAG 24, 411, 418 = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A I der Gründe; BAG 27, 99, 103 f. = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer

    Bei einem Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung können die Parteien vereinbaren, welches materielle Recht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll, sofern das Arbeitsverhältnis in einer sachlichen Beziehung zum Bereich des gewählten Rechts steht (BAG 24, 411; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 -, AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vgl. Raape/Sturm, Internationales Privatrecht, Band I, 6. Aufl. 1977, § 7 I 3, § 18 IV 3).
  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 783/87

    Arbeitsvertrag: Auslandsberührung - Frage, welche Rechtsordnung Geltung

    Dementsprechend kommt es in erster Linie auf die ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen der Parteien an (BAG Urteile vom 20. Juli 1967 - 2 AZR 372/66 - AP Nr. 10 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht und vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 417/90

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens -

    Die Parteien können das maßgebliche Recht selbst bestimmen (BAGE 24, 411, 418 [BAG 05.09.1972 - 3 AZR 212/69] = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A 1 der Gründe; BAGE 27, 99, 103 = AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 20.01.1999 - 2 Sa 623/97
  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 3 U 238/18

    Vollstreckungsgegenklage gegen deutsches Vollstreckbarerklärungsurteil im

  • OLG Frankfurt, 01.10.1998 - 1 U 163/96

    Bestehen internationaler Gerichtszuständigkeit; Ansprüche aus Bauvertrag; Bau

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 220/84
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