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   OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 Ausl A 22/15   

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https://dejure.org/2016,52444
OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2016,52444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2016,52444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2016,52444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 IRG, § 19 Abs. 4 GG, AuslV D-USA Art. 22, AuslV D-USA Art. 2
    Unzulässigkeit einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten in die USA; Anforderungen an die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes

  • rechtsportal.de

    IRG § 24 Abs. 1
    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten in die USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nzz.ch (Pressebericht, 12.12.2016)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Schweizer vor US-Haft gerettet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 AuslA 22/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 24. März 2016 (Az.: 2 BvR 175/16) den Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache insoweit an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Danach kommt es darauf an, ob und ggf. wie die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes bei einer Auslieferung des Verfolgten in die Vereinigten Staaten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt werden kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 57), denn nach der insoweit von den US-amerikanischen Gerichten teilweise vertretenen Auffassung ist der Grundsatz der Spezialität lediglich als Gegenstand des internationalen Rechts als Vorrecht des Auslieferungsstaates anzusehen, um seine Würde und seine Interessen zu schützen, nicht als ein Recht, das dem jeweiligen Verfolgten zustehe.
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   OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 2 Ausl A 22/15   

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OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2015,50767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2015 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2015,50767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2015,50767)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • derbund.ch (Pressebericht, 27.12.2015)

    Ex-Wegelin-Banker geht bis zum Äussersten

  • thunertagblatt.ch (Pressebericht, 28.12.2015)

    Ex-Wegelin-Banker scheitert mit Rekurs

  • bazonline.ch (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.02.2015)

    Wie ein Schweizer Banker in die Falle tappte

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   OLG Frankfurt, 26.01.2016 - 2 AuslA 22/15   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2 AuslA 22/15 (https://dejure.org/2016,8563)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2015 - 2 Ausl A 22/15 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 25 des Grundgesetzes, soweit er den Antrag auf erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung (§ 33 IRG) zurückweist; er wird insoweit aufgehoben.

    Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2016 - 2 Ausl A 22/15 - insoweit gegenstandslos.

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls ohne Sicherheitsleistung im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2015 - 2 Ausl A 22/15 -, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2015 - 2 Ausl A 22/15 - und gegen die Bewilligung des Auswärtigen Amtes vom 5. November 2015 richtet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.

    Darüber hinaus wurde der Auslieferungshaftbefehl vom 1. April 2015 aufgehoben, soweit er die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Taten zugunsten der Kunden R und S betraf (2 Ausl A 22/15).

    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Anträge auf erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung und auf Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls ohne Sicherheitsleistung zurückgewiesen (2 Ausl A 22/15).

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   OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 2 AuslA 22/15   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2015 - 2 AuslA 22/15 (https://dejure.org/2015,69875)
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   OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 2 Ausl A 22/15   

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  • tagesanzeiger.ch (Pressebericht, 28.10.2015)

    Deutschland will Ex-Wegelin-Banker nach Amerika ausliefern

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