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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15   

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BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15 (https://dejure.org/2016,4674)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 2 B 1.15 (https://dejure.org/2016,4674)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 2 B 1.15 (https://dejure.org/2016,4674)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 DG BE
    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren für das Verwaltungsgericht; Bestehen der vom Berufungsgericht angenommenen Bindungswirkung an die Feststellungen des Strafgerichts hinsichtlich der ...

  • rewis.io

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren für das Verwaltungsgericht; Bestehen der vom Berufungsgericht angenommenen Bindungswirkung an die Feststellungen des Strafgerichts hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren für das Verwaltungsgericht; Bestehen der vom Berufungsgericht angenommenen Bindungswirkung an die Feststellungen des Strafgerichts hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarverfahren - und die Bindungswirkung des Strafurteils

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 13).

    Unabhängig davon, inwieweit die Frage der Behandlungsbedürftigkeit für das Vorliegen des Milderungsgrundes der negativen Lebensphase überhaupt von Bedeutung ist (vgl. zum mildernden Umstand der negativen Lebensphase BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 40 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - NVwZ-RR 2014, 314 Rn. 29), hätte es hier der anwaltlich vertretenen Beklagten, wenn sie von ihrer Behandlungsbedürftigkeit im Tatzeitraum ausging, oblegen, dies vor dem Berufungsgericht substanziiert vorzutragen und einen dahingehenden Beweisantrag zu stellen.

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Dagegen binden Feststellungen nicht, auf die es für die Verurteilung nicht ankommt (BVerwG, Urteile vom 8. April 1986 - 1 D 145.85 - BVerwGE 83, 180 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29; Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - IÖD 2012, 127 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 11).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Dies folgt aus der Tatsache der Verurteilung, die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betroffenen voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1992 - 1 D 11.91 - BVerwGE 93, 255, 261 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 1 D 145.85

    Bindung der Disziplinargerichte an tatsächliche Feststellungen in

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Dagegen binden Feststellungen nicht, auf die es für die Verurteilung nicht ankommt (BVerwG, Urteile vom 8. April 1986 - 1 D 145.85 - BVerwGE 83, 180 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29; Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - IÖD 2012, 127 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Unabhängig davon, inwieweit die Frage der Behandlungsbedürftigkeit für das Vorliegen des Milderungsgrundes der negativen Lebensphase überhaupt von Bedeutung ist (vgl. zum mildernden Umstand der negativen Lebensphase BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 40 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - NVwZ-RR 2014, 314 Rn. 29), hätte es hier der anwaltlich vertretenen Beklagten, wenn sie von ihrer Behandlungsbedürftigkeit im Tatzeitraum ausging, oblegen, dies vor dem Berufungsgericht substanziiert vorzutragen und einen dahingehenden Beweisantrag zu stellen.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Dagegen binden Feststellungen nicht, auf die es für die Verurteilung nicht ankommt (BVerwG, Urteile vom 8. April 1986 - 1 D 145.85 - BVerwGE 83, 180 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29; Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - IÖD 2012, 127 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 11).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Dagegen binden Feststellungen nicht, auf die es für die Verurteilung nicht ankommt (BVerwG, Urteile vom 8. April 1986 - 1 D 145.85 - BVerwGE 83, 180 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 29; Beschlüsse vom 1. März 2012 - 2 B 120.11 - IÖD 2012, 127 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsverfahrens, Gelegenheit für die Korrektur solcher Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu geben (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 2 B 32.14 - NVwZ-RR 2015, 622 Rn. 19).
  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Wie erwähnt, umfasst die Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile auch die Feststellung, dass der Beamte vorsätzlich und schuldhaft gehandelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 B 1/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17

    Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin

    Dies folgt aus der Tatsache der Verurteilung, die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betroffenen voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2016 - 2 B 1.15 -, zit. nach JURIS, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Ministerialbeamter (Besoldungsgruppe A 15),

    Die Bindungswirkung umfasst auch die Feststellung, dass der Beamte vorsätzlich und schuldhaft gehandelt hat (BVerwG, B.v. 25.2.2016 - 2 B 1.15 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15   

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https://dejure.org/2015,71
OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15 (https://dejure.org/2015,71)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.01.2015 - 2 B 1/15 (https://dejure.org/2015,71)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 2 B 1/15 (https://dejure.org/2015,71)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Einwand des Gegners hin verneint: Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 409/14

    Nutzung gemeindeeigener Räume für Veranstaltungen eines fraktionslosen

    Auszug aus OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15
    Die Gehörsrüge des Antragstellers zu 2) gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Dezember 2014 - 2 B 409/14 - wird zurückgewiesen.

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde hat der Senat mit dem vom Antragsteller im Wege der vorliegenden Anhörungsrüge angegriffenen Beschluss vom 29.12.2014 - 2 B 409/14 - zurückgewiesen.

  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12

    Anhörungsrüge nach Ablehnung der Berufungszulassung; gerichtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15
    Die Frage einer im Ergebnis "richtigen" Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das Gericht ist eine solche des materiellen Rechts, nicht des Verfahrensrechts.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 und 2 A 133/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1) Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15
    Die Frage einer im Ergebnis "richtigen" Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das Gericht ist eine solche des materiellen Rechts, nicht des Verfahrensrechts.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 und 2 A 133/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1) Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO).
  • VG Saarlouis, 17.12.2014 - 3 L 2066/14

    Überlassung eines kommunalen Saales zur Durchführung eines Neujahrsempfangs an

    Auszug aus OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15
    Den nach einer Mitteilung des Antragsgegners vom 9.12.2014, dass eine Nutzungsüberlassung an - wie im Falle des Antragstellers - fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung nicht vorgesehen sei, und nach entsprechender (ergänzender) Antragstellung seinerseits unter demselben Datum "hilfsweise" auch mit einem Verweis auf seine Eigenschaft als "Einwohner" des Regionalverbands zur Durchsetzung seines Anliegens gestellten Anordnungsantrag (§ 123 Abs. 1 VwGO) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 17.12.2014 - 3 L 2066/14 - zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18

    Anhörungsrüge wegen einer geltend gemachten materiell-rechtlichen falschen

    Deshalb kann die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit, gleich ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, auch nicht im Gewand einer Gehörsrüge geltend gemacht werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, juris, Rn. 3 f., m.w.N., und Beschluss vom 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 9) Genau dies hat der Kläger indes getan, indem er in der Form einer Gehörsrüge eine fehlerhafte Auslegung einer Rechtsvorschrift behauptet.
  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 12/14
    Mit Beschluss vom 05.01.2015 - 2 B 1/15 - hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Anhörungsrüge zurückgewiesen.
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   OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 1/15   

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OVG Saarland, 29.12.2014 - 2 B 1/15 (https://dejure.org/2014,106097)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.12.2014 - 2 B 1/15 (https://dejure.org/2014,106097)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Dezember 2014 - 2 B 1/15 (https://dejure.org/2014,106097)
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