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   BVerwG, 02.04.1990 - 2 B 10.90   

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https://dejure.org/1990,18894
BVerwG, 02.04.1990 - 2 B 10.90 (https://dejure.org/1990,18894)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1990 - 2 B 10.90 (https://dejure.org/1990,18894)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1990 - 2 B 10.90 (https://dejure.org/1990,18894)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99

    Anerkennung, vorherige - der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung;

    Von diesen Erfordernissen, gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehen (Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 7.96 - ; Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 10.90 - jeweils m.w.N.), ist jedenfalls das des amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens nicht erfüllt.
  • LAG Köln, 31.10.1997 - 4 Sa 837/97

    Psychotherapeutische Behandlung; Voranerkennungspflicht

    Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Voranerkennungsobliegenheiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenso geklärt wie deren nicht ausnahmslose Geltung (so ausdrücklich Bundesverwaltungsgericht 02.04.1990 - BVerwG 2 B 10.90 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 2).
  • VG Bayreuth, 22.08.2017 - B 5 K 16.433

    Keine Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung

    Vor diesem Hintergrund wird eine solche Voranerkennungspflicht grundsätzlich für zulässig gehalten (BVerwG, B.v. 2.4.1990 - 2 B 10/90 - juris).
  • VG Bayreuth, 22.08.2017 - B 5 K 16.432

    Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung

    Vor diesem Hintergrund wird eine solche Voranerkennungspflicht grundsätzlich für zulässig gehalten (BVerwG, B.v. 2.4.1990 - 2 B 10/90 - juris).
  • VG Saarlouis, 12.03.2015 - 6 K 717/13

    Beihilfe zu den Aufwendungen für psychotherapeutischer Behandlungen

    VG München, Urteil vom 28.10.2010 - M 17 K 09.4252 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG v. 2.4.1999 - 2 B 10/90 -, juris.
  • VG München, 28.10.2010 - M 17 K 09.4252

    Voranerkennung bei psychotherapeutischer Behandlung

    Vor diesem Hintergrund wird eine solche Voranerkennungspflicht grundsätzlich für zulässig gehalten (BVerwG v. 2.4.1999 2 B 10/90 -juris-).
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