Rechtsprechung
BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VwGO § 56 Abs. 2; ZPO §§ 166, 174, 189
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten; Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks; Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 56 Abs. 2
Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks; Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift; Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten; Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Zustellung bei Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses - Erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme eines zuzustellenden Schriftstücks bei einem das Empfangsbekenntnis nicht zurückschickenden Adressaten und gleichzeitiger Einladung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 56 Abs. 2; ZPO § 166 § 174 § 189
Verwaltungsprozessrecht - Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten; Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks; Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 175.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - 4 B 11.05
- BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3223
- DÖV 2006, 788
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe
Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
Jedenfalls die Datumsangabe ist folglich kein konstitutiver Bestandteil der Zustellung und damit auch nicht Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 5 StR 429/04 NStZ-RR 2005, 77 und vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05 NJW 2005, 3216).Drückt der Adressat dadurch, dass er wie hier das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, seine Weigerung aus, das Schriftstück entgegenzunehmen, mag es bei ihm an der erforderlichen Empfangsbereitschaft fehlen (…BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 a.a.O. und vom 11. Juli 2005 a.a.O.).
- BGH, 23.11.2004 - 5 StR 429/04
Fehlerhafte Beschlussverwerfung wegen Unzulässigkeit bei fehlender …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
Jedenfalls die Datumsangabe ist folglich kein konstitutiver Bestandteil der Zustellung und damit auch nicht Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 5 StR 429/04 NStZ-RR 2005, 77 und vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05 NJW 2005, 3216).Drückt der Adressat dadurch, dass er wie hier das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, seine Weigerung aus, das Schriftstück entgegenzunehmen, mag es bei ihm an der erforderlichen Empfangsbereitschaft fehlen (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 a.a.O. …und vom 11. Juli 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79
Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
7 Die Divergenzrüge scheitert bereits daran, dass die angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1979 BVerwG 2 C 1.79 (BVerwGE 58, 107) und vom 21. Dezember 1979 BVerwG 4 ER 500/79 (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7), von denen das Berufungsurteil abgewichen sein soll, zu § 5 Abs. 2 VwZG ergingen, während die Interpretation des Berufungsgerichts §§ 174 ff., 189 ZPO zum Gegenstand hat.
- BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
7 Die Divergenzrüge scheitert bereits daran, dass die angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1979 BVerwG 2 C 1.79 (BVerwGE 58, 107) und vom 21. Dezember 1979 BVerwG 4 ER 500/79 (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7), von denen das Berufungsurteil abgewichen sein soll, zu § 5 Abs. 2 VwZG ergingen, während die Interpretation des Berufungsgerichts §§ 174 ff., 189 ZPO zum Gegenstand hat. - BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87
Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
Auch in einem solchen Fall kann der Mangel der Zustellung nach § 189 ZPO 2001 geheilt werden (vgl. zu § 187 ZPO a.F. BGH, Urteil vom 22. November 1988 VI ZR 226/87 NJW 1989, 1154). - BVerwG, 02.03.2005 - 4 B 11.05
Einstellung eines Revisionsverfahrens
Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
BVerwG 2 B 10.06 OVG 4 B 11.05.
- OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17
Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid; …
Die Heilung setzt in diesen Fällen voraus, dass zugleich die Empfangsbereitschaft, die ggf. auch konkludent zum Ausdruck gebracht sein kann, festgestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06, juris, Rdnr. 5 …und Beschluss vom 27. Juli 2015 - 9 B 33.15, juris, Rdnr. 5; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953, 954; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. April 2011 - L 5 AS 172/10 B, juris, Rdnr. 24; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 4 U 193/09, NJW 2010, 3380, 3382). - BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …
Zugleich ist aber auch höchstrichterlich geklärt, dass allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt - wie hier - eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO nicht hindert, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweit festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, WM 1989, 238 unter II 2; BVerwG, NJW 2007, 3223). - OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22
Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten …
In der Folge ist nach der Rechtsprechung eine Anwendung des § 189 ZPO möglich, wenn der Rechtsanwalt eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweitig festgestellt werden kann (vgl. BGH, NJW 1989, 1154 unter II 2; NJW 2005, 3216;… NJW-RR 2015, 953 Rn. 7; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO) BVerwG, NJW 2007, 3223), etwa, wenn er seinen gebildeten Annahmewillen konkludent zum Ausdruck bringt, weil er sich auf das Dokument einlässt oder wenn in der Kanzlei die entsprechenden Fristen notiert werden oder das Urteil dem Mandanten übersandt beziehungsweise mit diesem erörtert wird (vgl. BGH NJW 1989, 1154; 1992, 2235 (2236);… BGH NJW-RR 2015, 953 Rn. 13).Auch in diesem Fall ist aber für den Zeitpunkt des so ermittelten Fristbeginns dann aber maßgeblich, ab wann dieser Empfangswille spätestens dokumentiert festgestellt werden kann, weil zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche, auf den Empfangswillen schließen lassende Handlung erfolgt, etwa der Ratschlag an den Mandanten oder die schriftsätzliche Einlassung auf das zuzustellende Schriftstück (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 953 Rn. 13; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO) oder wenn trotz der Nichteinreichung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses die Gesamtumstände zwingend auf den Erhalt und die Empfangsbereitschaft schließen lassen (vgl. BVerwG, NJW 2007, 3223).
- BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15
Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung; …
Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür aber, dass der Rechtsanwalt zumindest konkludent bestätigt, das Schriftstück selbst erhalten und als zugestellt entgegengenommen zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06 - Buchholz 303 § 174 ZPO Nr. 2 Rn. 5…, Beschluss vom 29. April 2011 - 8 B 86.10 - Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 13 Rn. 6). - VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 314/23
Informationsanspruch gegen eine Universität betreffend das Verfahren zur …
b) Selbst wenn man unterstellt, dass dem Kläger die Berufungsbegründung erst am 17.05.2023 zugestellt wurde (vgl. für den Fall eines verweigerten Empfangsbekenntnisses freilich BVerwG, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 B 10.06 - NJW 2007, 3223; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2022 - 1 S 23/22 - NJW 2022, 3731), ist die Erhebung der Anschlussberufung am 23.06.2023 nicht mehr fristgerecht erfolgt. - OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
Zwar ist die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme bei dem Adressaten etwa auch dann vorhanden, wenn er gegen das zuzustellende Urteil (hier: Beschluss) ein Rechtsmittel einlegt und dabei auf die Urteilsausfertigung Bezug nimmt (vgl. BVerwG NJW 2007, 3223;… Musielak-Wolst, a.a.O., § 174 Rn. 5 m.w.N.).Die Heilung würde jedenfalls voraussetzen, dass zugleich die Empfangsbereitschaft, die ggfs. auch konkludent zum Ausdruck gebracht sein kann, festgestellt wird (…BGH a.a.O.; BVerwG NJW 2007, 3223).
- BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils - …
Erst wenn er die Bekanntgabe als Zustellung akzeptiert --was allerdings, wie zur Vermeidung von Missverständnissen hinzugefügt werden mag, keine inhaltliche Kenntnisnahme von dem Schriftstück voraussetzt--, beginnt die Rechtsmittelfrist, mag er auch diesen Willensentschluss erst später nach außen hin dokumentieren, insbesondere indem er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet oder z.B. gegen die ihm so bekannt gemachte Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 17. Mai 2006 2 B 10.06, Die öffentliche Verwaltung 2006, 788). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15 Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür, dass der Rechtsanwalt zumindest konkludent bestätigt, das Schriftstück selbst erhalten und als zugestellt entgegengenommen zu haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.07.2015 - 9 B 33/15 und 29.04.2011 - 8 B 86.10 - sowie Urteil vom 17.05.2006 - 2 B 10.06 -).
- BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10
Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen …
Erforderlich ist die mindestens konkludente Äußerung, die Sendung als zugestellt annehmen zu wollen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 57.84 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 10, vom 30. November 1993 - BVerwG 7 B 91.93 - Buchholz § 5 VwZG Nr. 15 und vom 17. Mai 2006 - BVerwG 2 B 10.06 - Buchholz 303 § 174 ZPO Nr. 2; BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - NJW 1989, 1154; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 4 U 193/09 - NJW 2010, 3380 ;… Häublein, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2008, § 174 Rn. 6;… Stöber, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 174 Rn. 6 und § 195 Rn. 7).In der Einlegung der Beschwerde gegen das angegriffene Urteil liegt auch keine nachträgliche konkludente Erklärung des Empfangswillens (dazu vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O.), weil die Beschwerde ausdrücklich den Mangel der Zustellung des Urteils im Hinblick auf die fehlende Empfangsbereitschaft rügt.
- BSG, 05.06.2019 - B 12 R 3/19 R
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks ist bei dem Adressaten, der das Empfangsbekenntnisformular nicht zurückschickt, vorhanden, wenn er gegen das zuzustellende Urteil oder aufgrund des zuzustellenden Beschlusses ein Rechtsmittel einlegt und dabei auf die Beschlussausfertigung Bezug nimmt (vgl BVerwG Beschluss vom 17.5.2006 - 2 B 10/06 - NJW 2007, 3223; anders BGH Urteil vom 19.4.1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295 nur für den Fall der Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts im Rechtsmittelverfahren). - VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 ZB 21.261
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnung einer …
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21
Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; …
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07
Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei …
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2020 - L 6 KR 109/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Urteilszustellung - keine Rücksendung des …
- OVG Hamburg, 08.05.2018 - 3 Bs 46/18
Europarechtliche Auslegung der Befristungsentscheidung gemäß AufenthG 2004 § 11 …
- OVG Niedersachsen, 28.05.2019 - 13 ME 136/19
Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Empfangsbekenntnis; Heilung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2007 - 8 A 10361/07
Ausübung des Vorkaufsrecht an der Burgruine Meistersel rechtmäßig
- LSG Hamburg, 14.12.2023 - L 4 SO 51/22
Anforderungen an den Nachweis des wirksamen Zugangs eines Urteils im Wege der …
- VGH Bayern, 12.02.2021 - 11 CS 20.2953
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach …
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - 9 A 1225/08
Bezogen auf die Gebührenhöhe kann eine Gleichbehandlung von ungleichen …
- VG Gelsenkirchen, 04.05.2020 - 9 L 347/20
Gutachtenanordnung; Epilepsie; Herzinsuffizienz; fachärztliches Gutachten; …
- OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 156/10
Unterlassung der Werbung eines Mitbewerbers mit Falschbehauptungen bzgl. …
- VGH Bayern, 12.03.2020 - 11 ZB 20.82
Rücksendung des Empfangsbekenntnisses
- VG Köln, 18.09.2014 - 16 K 2699/13
Zweifel an der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Bewilligung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 1 S 23.22
Verweigerung der Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses durch einen …
- BSG, 06.01.2010 - B 14 AS 115/09 B
- VGH Bayern, 09.09.2008 - 4 C 08.1072
Prozesskostenhilfe; Klagefrist; Zustellung des Widerspruchsbescheids; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 12 A 288/08
Verstoß gegen den Vertretungszwang im Wiedereinsetzungsverfahren
- OLG Bremen, 10.05.2021 - 4 UF 19/20
Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer inhaltlich …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 4 LA 28/18
Unrichtigkeit der Angabe auf einem Empfangsbekenntnis; Eingang auf dem Server als …
- OVG Sachsen, 11.06.2012 - 1 E 43/11
Zustellung, Empfangsbekenntnis, Zustellungsmangel, Empfangsbereitschaft, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 AY 29/17
- VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 17 S 20.50098
Verfristeter Antrag gegen Abschiebungsanordnung
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen; Voraussetzung für die Androhung eines Zwangsgeldes bei vertretbaren Handlungen; Bestehen eines Vorrangs des Zwangsmittels der Ersatzvornahme vor dem des Zwangsgeldes hinsichtlich der Schwere des ...
- Judicialis
VwGO § 92 Abs. 3; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; VwVG § 9 Abs. 2; ; VwVG § 11 Abs. 1 Satz 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 19 A 306.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 O 3654/00
Bestimmtheit; Einwendungen materiell-rechtlicher Art; Ersatzvornahme; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06
Dieser Wortlaut lässt - bei allen begrifflichen Unschärfen, die der veraltende (…vgl. Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 24. Aufl. 2006) Ausdruck "untunlich" aufweist - jedenfalls erkennen, dass Ersatzvornahme und Zwangsgeld im Anwendungsbereich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht gleichrangig sind, sondern dass - anders als nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (vgl. §§ 17, 20, 23) und verschiedenen anderen Landesvollstreckungsgesetzen - ein gesetzlicher Vorrang des Zwangsmittels der Ersatzvornahme vor dem des Zwangsgeldes besteht und die Vollstreckungsbehörde kein Auswahlermessen hat (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 4. Dezember 2003, BRS 66 Nr. 202; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2001 - 1 O 3654/00 -, Juris;… App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 4. Aufl. 2005, S. 196, 199;… Engelhardt/App, VwVG-VwZG, 6. Aufl. 2004, Rn. 7 zu § 11 VwVG;… Sadler, VwVG-VwZG, 6. Aufl. 2006, Rn. 4 zu § 11 VwVG). - VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89
Ersatzvornahme als nicht untunliches Zwangsmittel der Vergleichsvollstreckung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06
"Untunlich" ist eine Ersatzvornahme vielmehr nur dann, wenn sie in einem besonders hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist und sich deshalb geradezu aufdrängt (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 19. April 1989, NVwZ 1990, 481;… OVG Lüneburg, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 2781/02
Zwangsmittel Ersatzvornahme nicht gegenüber Zwangsgeld vorrangig; zur …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06
Dieser Wortlaut lässt - bei allen begrifflichen Unschärfen, die der veraltende (…vgl. Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 24. Aufl. 2006) Ausdruck "untunlich" aufweist - jedenfalls erkennen, dass Ersatzvornahme und Zwangsgeld im Anwendungsbereich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht gleichrangig sind, sondern dass - anders als nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (vgl. §§ 17, 20, 23) und verschiedenen anderen Landesvollstreckungsgesetzen - ein gesetzlicher Vorrang des Zwangsmittels der Ersatzvornahme vor dem des Zwangsgeldes besteht und die Vollstreckungsbehörde kein Auswahlermessen hat (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 4. Dezember 2003, BRS 66 Nr. 202; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2001 - 1 O 3654/00 -, Juris;… App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 4. Aufl. 2005, S. 196, 199;… Engelhardt/App, VwVG-VwZG, 6. Aufl. 2004, Rn. 7 zu § 11 VwVG;… Sadler, VwVG-VwZG, 6. Aufl. 2006, Rn. 4 zu § 11 VwVG).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 3 S 71.13
Anordnung der Ausländerbehörde zum persönlichen Erscheinen; Passbeschaffung; …
Im Verhältnis zum Zwangsgeld ist eine Ersatzvornahme als untunlich im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Vorschriften angesehen worden, wenn sie schlechterdings oder auch nur in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig sei (so OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 -, juris Rn.18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 -, juris; OVG Weimar, Urteil vom 24. September 2003 - 1 KO 404/02 -, juris Rn.49; VGH Kassel…, Beschluss vom 19. April 1989 - 3 TM 668/89 -, juris Rn. 8). - VG Cottbus, 06.12.2007 - 6 L 325/07
Herstellung des Hausanschlusses im Wege der Ersatzvornahme
Ersatzvornahme und Zwangsgeld stehen damit hinsichtlich der Schwere des Eingriffs im allgemeinen etwa auf gleicher Stufe (vgl. OVG D-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 B 10.06 -, juris Rn. 4;… App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 4. Aufl. 2005, S. 196). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 8.12
Erhaltungsverordnung; Beseitigungsanordnung; Dachgaube; Gleichbehandlungsgebot
Der grundsätzliche Vorrang der Ersatzvornahme als Mittel zur Vollstreckung vertretbarer Handlungen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG, vgl. Beschluss des Senats vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 -, juris Rn. 3) stand der Androhung eines Zwangsgeldes nicht entgegen, denn angesichts des mit einer Ersatzvornahme verbundenen Eingriffs in die Wohnung der Klägerin wäre es untunlich gewesen, sogleich eine Ersatzvornahme anzudrohen.
- VG Cottbus, 13.11.2008 - 6 K 932/07
Verwaltungsgericht weist Klagen der Frau Doris Groger gegen den Amtsdirektor des …
Ersatzvornahme und Zwangsgeld stehen damit hinsichtlich der Schwere des Eingriffs im Allgemeinen etwa auf gleicher Stufe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 B 10.06 -, juris Rn. 4;… App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 4. Aufl. 2005, S. 196). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12
Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich - Zwangsmittel bei baurechtlicher …
Denn Ersatzvornahme und Zwangsgeld stehen hinsichtlich der Schwere des Eingriffs im allgemeinen etwa auf gleicher Stufe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.03.2007 - OVG 2 B 10.06 - zit. nach juris). - VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 3431/16
Festsetzung der Ersatzvornahme zur Vollstreckung einer bauordnungsrechtlichen …
Zwangsgeld und Ersatzvornahme stehen hinsichtlich der Schwere des Eingriffs im Allgemeinen etwa auf gleicher Stufe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 B 10.06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; zum Vorrang der Ersatzvornahme im Bundesvollstreckungsrecht vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG sowie OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 - NJW 2012, 3801, juris Rn. 18). - VG Berlin, 11.08.2022 - 1 L 216.22 Untunlich ist eine Ersatzvornahme nur dann, wenn sie in einem besonders hohen Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06, juris, Rn. 3 m.w.N.).
- VG Berlin, 22.03.2013 - 1 K 417.11
Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung
Damit besteht ein gesetzlicher Vorrang der Ersatzvornahme und kommt die Verhängung eines Zwangsgeldes nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Ersatzvornahme in besonders hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 - juris, Rn. 3). - VG Berlin, 22.03.2013 - 1 K 416.11
Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung für Podest zur Außenbewirtung
Damit besteht ein gesetzlicher Vorrang der Ersatzvornahme und kommt die Verhängung eines Zwangsgeldes nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Ersatzvornahme in besonders hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 - juris, Rn. 3).