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   BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95   

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BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95 (https://dejure.org/1995,10159)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1995 - 2 B 10.95 (https://dejure.org/1995,10159)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 2 B 10.95 (https://dejure.org/1995,10159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung - Begründung eines Beamtenverhältnisses - Bezahlung und Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Entsprechende Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf Angestellte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung sind besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N.; entsprechend zum Versorgungsrecht etwa Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung sind besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N.; entsprechend zum Versorgungsrecht etwa Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 64.81

    Dienstordnung - Revisibilität von Landesbeamtenrecht - Krankenkasse -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger jedoch dienstordnungsmäßig Angestellter, er stand also in einem Angestelltenverhältnis "privatrechtlicher Natur" (vgl. Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und - BVerwG 2 C 63.81 - ), für das nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund einer Dienstordnung lediglich Bezahlung und Versorgung beamtenrechtlichen Grundsätzen angepaßt waren.
  • BVerwG, 25.09.1991 - 2 B 30.91

    Beamtenversorgung - Gewährung eines Ausgleichs

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Die Stichtagsregelung, daß es auf die Begründung des Beamtenverhältnisses vor dem 1. Januar 1966 ankommt, ist ohne klärungsbedürftigen Zweifel verfassungsgemäß (vgl. Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - ).
  • BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 63.81

    Anwendung des Beamtenrechts auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
    Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger jedoch dienstordnungsmäßig Angestellter, er stand also in einem Angestelltenverhältnis "privatrechtlicher Natur" (vgl. Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und - BVerwG 2 C 63.81 - ), für das nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund einer Dienstordnung lediglich Bezahlung und Versorgung beamtenrechtlichen Grundsätzen angepaßt waren.
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96

    Ruhen von Versorgungsbezügen, Anrechnung von Verwendungseinkommen;; -, kein

    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 C 20.91 -, BVerwGE 92, 41; Beschluss vom 06. Februar 1995 - 2 B 10.95 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 23.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 2 L 3835/00

    Rente; Versorgungsbezüge; Versorgungskürzung; Vertrauensschutz;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit wiederholt zutreffend entschieden (vgl. Beschlüsse v. 25.9.1991 - 2 B 30.91 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 14, u. v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 23), dass die Art. 2 § 2 des 2. HStruktG enthaltene Regelung, nach der "das Beamtenverhältnis, auf dem die Versorgung beruht, vor dem 1. Januar 1966 begründet" worden sein muss, wortgetreu (eng) auszulegen ist und auch in dieser (engen) Auslegung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. dazu ergänzend d. Beschl. d. BVerfG v. 19.5.1982 - 2 BvR 320/82 -, NVwZ 1982, 429, sowie BVerfGE 76, 256 ff).
  • VG Bayreuth, 07.08.2023 - B 5 K 21.1239

    Nichterfüllung der zweijährigen Wartezeit ab Beförderung bis zum

    Hinzu kommt, dass nach der ständigen Rechtsprechung besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze - und damit auch einer Analogie - nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 - juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.08.1997 - 2 B 10.95   

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https://dejure.org/1997,23283
OVG Berlin, 21.08.1997 - 2 B 10.95 (https://dejure.org/1997,23283)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.08.1997 - 2 B 10.95 (https://dejure.org/1997,23283)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. August 1997 - 2 B 10.95 (https://dejure.org/1997,23283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauvorbescheid; Bebaubarkeit des Grundstücks; Festsetzung des Gegenstandswertes; Bodenwertsteigerung; Baugenehmigung; Geschäftsgebühr; Besprechungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1999, 132
 
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