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   BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 100.98   

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BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 100.98 (https://dejure.org/1998,18209)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 2 B 100.98 (https://dejure.org/1998,18209)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 2 B 100.98 (https://dejure.org/1998,18209)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

    Auch ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der zwingenden Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entgegengehalten werden kann (BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; 9. Dezember 1998 - 2 B 100/98 - Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • VG Magdeburg, 15.06.2010 - 5 A 158/09

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen verschwiegenen Ermittlungsverfahren

    Nach der eindeutigen und ausführlichen Rechsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine arglistige Täuschung im Sinne der Vorschrift vor, wenn der Bewerber durch Angaben deren Unrichtigkeit ihm bewusst war, oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung maßgeblich beteiligten Bediensteten der Ernennungsbehörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, diesen durch Täuschung zu einer günstigen Entscheidung zu bestimmen (vgl. nur: BVerwG, U. v. 18.09.1985, 2 C 30.84, B. v. 09.12.1998, 2 B 100.98; OVG Bremen, B. v. 19.07.1996, 2 B 45/96; OVG Lüneburg, B. v. 04.02.2009, 5 LA 479/07; B. v. 06.08.2004, 2 B 68/04; Bay. VGH.

    Hiernach genügt es für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (so BVerwG zu § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG ; B. v. 09.12.1998, 2 B 100.98; JURIS).

  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, juris Rn. 6 f.; vgl. auch VG München, Urteil vom 19. Oktober 2018 - M 21 K 18.922 -, juris Rn. 36; VG Trier, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 1 K 537/08 -, juris Rn. 24; Walz/Eichen/Sohm, Kommentar zum SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 23 ff.
  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Für die Ursächlichkeit der Täuschung genügt, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht wie geschehen alsbald ernannt hätte, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG BVerwG, Beschluss vom 9.12.1998, 2 B 100/98, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 4 S 1239/11

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Verschweigens eines Ermittlungsverfahrens

    Dass die Voraussetzungen dieser Reglung erfüllt sind, weil der Kläger entgegen der von ihm am 01.09.2008 unterzeichneten Information und Belehrung vor seinem Eintritt in die Bundeswehr zum 01.01.2009 die Stammdienststelle der Bundeswehr als Einstellungsbehörde nicht über das im Anschluss an den Vorfall vom 10.07.2008 gegen ihn geführte Ermittlungs- bzw. Strafverfahren (das mit rechtskräftigem Strafurteil des Amtsgerichts H..., Jugendrichter, vom 02.04.2009 endete) unterrichtet und damit seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, hat das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, BVerwGE 102, 178 und Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 100.98 -, Juris) zutreffend dargelegt.
  • VG Lüneburg, 10.10.2007 - 1 A 227/05

    Folgen eines Verschweigens der Mitgliedschaft in der NPD bei einer Bewerbung zur

    Hiernach genügt es für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (zu dem insoweit inhaltsgleichen § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - Az: 2 B 100/98; zitiert nach juris).
  • VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13

    Rücknahme der Ernennung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

    Allerdings ist die Ursächlichkeit bereits dann gegeben, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte, wobei es genügt, dass die Behörde ohne die Täuschung den Bewerber nicht alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte (BVerwG, Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 100/98 - zitiert nach juris).
  • VG Trier, 30.10.2008 - 1 K 537/08

    Arglistige Täuschung im Bewerbungsverfahren

    Im Übrigen hätte es auch ausgereicht, dass die Ernennung zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt vorgenommen worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100/98 -, recherchiert in JURIS).
  • VG Stade, 16.07.2004 - 3 A 1793/03

    Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr; Falsche Angaben im Antrag auf

    Das BVerwG hat die zitierte Rechtsprechung mit Beschluss vom 9. Dezember 1998 - Az: 2 B 100/98; zitiert nach juris - aufgegriffen und zur Ursächlichkeit der Täuschung - zu der insoweit identischen Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG - ausgeführt:.
  • VG Gießen, 19.01.2000 - 5 E 1296/98

    Rücknahme der Ernennung eines Hochschullehrers wegen arglistiger Täuschung über

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