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   OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18   

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OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18 (https://dejure.org/2018,17305)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 (https://dejure.org/2018,17305)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - 2 B 104/18 (https://dejure.org/2018,17305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle mit acht Spielgeräten; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde bzgl. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zur formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle mit acht Spielgeräten; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde bzgl. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zur formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Bedeutung hat das Einvernehmenserfordernis nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).

    Eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, ständ. Rechtsprechung) Das gilt auch für die Rechtsbehelfe von Gemeinden gegen Baugenehmigungen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).

    Im vorliegenden Fall spricht einiges für die Richtigkeit der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass - jedenfalls, für den zweiten, hier maßgeblichen Bauantrag - das Einvernehmenserfordernis des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht bestand und deshalb keine Rechte der Antragstellerin verletzt sein können, weil das betreffende Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, der hier ein Industriegebiet festsetzt, (noch) entspricht, da in der Rechtsprechung für die Annahme einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte zugrunde gelegte Schwellenwert von 100 qm zwar erreicht, aber nicht überschritten wird.(Vgl. aber OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, wo das Erreichen des Schwellenwerts als ausreichend für die Annahme einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte angesehen wird.) Allerdings kommt diesem Schwellenwert von 100 qm nur die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts vor und stellt keine starre Grenze dar.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17

    Baugenehmigungsverfahren; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    Zweck des Einvernehmenserfordernisses ist der Schutz der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Planungshoheit der Gemeinde, die das Recht der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft auf Planung und Regelung der Bodennutzungen in ihrem Gebiet umfasst.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.3.2017 - OVG 10 N 7.17 -, juris) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB gilt das Einvernehmen einer Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird.
  • VGH Bayern, 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567

    Kerngebietstypische Spielstätte im Gewerbegebiet nach BauNVO 1977

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    Maßgeblich sind die örtliche Situation, die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und die sich daraus ergebenden bauplanungsrechtlichen Auswirkungen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 - und VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2013 - 3 A 496/13.Z -, jeweils bei juris) Kerngebietstypisch ist eine Vergnügungsstätte und damit eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder erreichbar sein soll.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.1988 - 4 B 119/88 -, juris) Ob diese Voraussetzungen hier mit Blick auf die Grenznähe und eine sich daraus ergebende besondere Attraktivität für ein größeres, vor allem aus Frankreich kommendes Publikum gegeben sind, kann bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht abschließend beurteilt werden und bleibt daher der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
  • OVG Saarland, 16.07.2004 - 1 W 20/04
    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    Letzteres ist aber dann nicht der Fall, wenn die Änderungen sich als bloße, keine bodenrechtlich relevanten Fragen aufwerfendes "Minus" darstellen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2004 - 1 W 20/04 -) Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin seit Monaten darüber informiert, dass eine Nutzungsänderung eines Industriegebäudes in eine Spielhalle stattfinden sollte.
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    Das gilt etwa dann, wenn eine im Baugenehmigungsverfahren an sich zu beteiligende Gemeinde "übergangen" wurde oder wenn ein Bauvorhaben unter Missachtung ihrer Entscheidung zur rechtzeitigen Verweigerung ihres Einvernehmens genehmigt worden ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, juris; hierzu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147, 149).
  • VGH Hessen, 18.09.2013 - 3 A 496/13

    Abgrenzung kerngebietstypischer von nichtkerngebietstypischen Vergnügungsstätten

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    Maßgeblich sind die örtliche Situation, die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und die sich daraus ergebenden bauplanungsrechtlichen Auswirkungen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 - und VGH Kassel, Beschluss vom 18.9.2013 - 3 A 496/13.Z -, jeweils bei juris) Kerngebietstypisch ist eine Vergnügungsstätte und damit eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder erreichbar sein soll.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.1988 - 4 B 119/88 -, juris) Ob diese Voraussetzungen hier mit Blick auf die Grenznähe und eine sich daraus ergebende besondere Attraktivität für ein größeres, vor allem aus Frankreich kommendes Publikum gegeben sind, kann bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht abschließend beurteilt werden und bleibt daher der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.
  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18
    Eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, ständ. Rechtsprechung) Das gilt auch für die Rechtsbehelfe von Gemeinden gegen Baugenehmigungen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Der Schwellenwert wird nach gefestigter Rechtsprechung herkömmlich bei 100m 2 Grundfläche (ohne Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen, vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 SpielV) angesetzt (vgl. zuletzt etwa SaarlOVG, Beschl. v. 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Der Vorbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2017 beinhaltet keine "bauaufsichtliche Zulassung" des Bauvorhabens des Beigeladenen im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Vorschrift auf Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden, OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168; entsprechend für die mit Konzentrationswirkung versehene immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, BRS 82 Nr. 165) Für diese Interpretation der Vorschrift spricht der primär prozess- und verfahrensrechtliche Regelungszusammenhang (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris, Rz. 11, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 28.07.1988 - 4 B 119/88 -, juris] Ob das der Fall ist oder nicht, hängt zunächst von der Größe der Vergnügungsstätte ab.

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris, Rz. 11, unter Bezugnahme auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 -, und Hessischer VGH, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 A 496/13.Z -, jeweils juris; vgl. auch Söfker, a.a.O., § 6 BauNVO Rz. 43a m.w.N.].

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle

    Dementsprechend kann sich die Klägerin nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen, wonach über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird (vgl. SaarlOVG, B.v. 18.6.2018 - 2 B 104/18 - juris Rn. 10).

    Die Klägerin war dementsprechend zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landratsamts über den Bauantrag mit Bescheid vom 24. März 2017 ausreichend lange Zeit informiert und hätte ohne weiteres die entsprechenden planungsrechtlichen Maßnahmen ergreiffen können (vgl. SaarlOVG, B.v. 18.6.2018 - 2 B 104/18 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19

    Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Sollte eine entsprechende Baugenehmigung,(vgl. den Bauschein der Beklagten vom 29.1.2019 - 20141115 -) die übrigens im Falle mangelnder Umsetzung nach Maßgabe des § 74 Abs. 1 LBO inzwischen erloschen sein dürfte, seinerzeit unter Missachtung einschlägiger materiell-rechtlicher Vorgaben erteilt worden sein,(vgl. aber zur Abgrenzung von kerngebietstypischen Spielhallen und der insoweit am Schwellenwert von 100 qm orientierten Betrachtung OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, KommJur 2018, 311) ändert das nichts daran, dass die hier zur Rede stehende Bauvoranfrage allein am Maßstab der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, hier der §§ 30 Abs. 1 BauGB, 6 BauNVO 1962, zu beurteilen ist (§§ 76, 73 Abs. 1 LBO).
  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, und vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, beide juris; BVerwG, Beschluss vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris; allg. auch Bitz, SKZ 2011, 147, 149] Ob diese Grundsätze auf die hier gerügten verfahrensrechtlichen "Fehler" im Sinne des § 72 Abs. 3 LBO anzuwenden sind, [Vgl. zu Art. 67 Abs. 4 BayBO etwa: Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: April 2021, Art. 67 Rn. 24] erscheint fraglich, kann fallbezogen jedoch auf sich beruhen.
  • VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Erteilung eines Bauscheins unter einer

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011 - 2 B 100/11 -, juris und vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris.
  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011 -2 B 100/11 -, juris und vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris.
  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

    Es ist hier jedoch zum einen zu berücksichtigen, dass allein die vergleichsweise geringfügige Veränderung eines Vorhabens, die sich als bloße, keine bodenrechtlich relevanten Fragen aufwerfendes "Minus" darstellt, noch nicht einmal die Notwendigkeit der erneuten Herbeiführung des gemeindlichen Einvernehmens bedingen würde (OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, Rn. 11).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 304/20

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011 - 2 B 100/11 -, vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 - und vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, jew. juris.
  • VG Würzburg, 20.12.2018 - W 5 K 17.422

    Erfolglose Gemeindeklage gegen Baugenehmigung für Spielhalle - BauNVO 1977

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