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   BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97   

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BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97 (https://dejure.org/1997,4266)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1997 - 2 B 106.97 (https://dejure.org/1997,4266)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1997 - 2 B 106.97 (https://dejure.org/1997,4266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem Inhalt einer amtsärztlichen Untersuchung - Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit der Rechtmäßigkeit einer Untersuchungsanordnung wegen Zweifeln an der Dienstfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Es ist eindeutig, daß eine Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, dann gerechtfertigt ist, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstunfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - und vom 26. September 1988 - BVerwG 2 B 132.88 - ).

    Ferner ist hinreichend geklärt, daß die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl. Beschluß vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - ).

  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Es ist eindeutig, daß eine Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, dann gerechtfertigt ist, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstunfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - und vom 26. September 1988 - BVerwG 2 B 132.88 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Die Beschwerde rügt zu Unrecht, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - und vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 - ab.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Maßgebend für die Frage, welche Umstände der Tatrichter aufzuklären hat, ist die materielle Rechtsauffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Maßgebend für die Frage, welche Umstände der Tatrichter aufzuklären hat, ist die materielle Rechtsauffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
    Die Beschwerde rügt zu Unrecht, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - und vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 - ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Dem Zweck der Ermächtigung des § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG a.F. entsprechend hat sich die gerichtliche Überprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Anordnung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 28.05.1984, a.a.O., und vom 17.09.1997 - 2 B 106.97 -, Juris).

    Maßgebend für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Untersuchungsanordnung und der Aufforderung, eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorzulegen, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1997, a.a.O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17.11.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Dem Zweck der Ermächtigung des § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG entsprechend hat sich die gerichtliche Überprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Anordnung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.05.1984, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1, und vom 17.09.1997 - 2 B 106.97 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20

    Untersuchungsanordnung

    Ein solcher Anspruch besteht, wenn sich die Untersuchungsanordnung im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als dem für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 B 106/97 -, juris Rn. 7; VGH B-W, Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 -, juris Rn. 30) als fehlerhaft erweist oder aber nach diesem - vorliegend noch nicht eingetretenen - Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Untersuchungsanordnung weggefallen bzw. Umstände eingetreten sind, die ihre Aufrechterhaltung mit dem konkreten Inhalt nicht (mehr) zulassen.
  • OVG Hamburg, 20.01.2022 - 5 Bf 152/20

    Weisung an Feuerwehrbeamten hinsichtlich Weiterqualifizierung zum

    Für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (BVerwG, Beschl. v. 17.9.1997, 2 B 106/97, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur

    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - Az.: 2 B 106.97 - zitiert nach juris.web [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07

    Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der

    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - Az.: 2 B 106.97 - zitiert nach juris.web [m. w. N.]).
  • OVG Berlin, 21.12.2001 - 4 S 5.01

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

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  • OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11

    Beamtenrechtliche Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung

    Eine Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist dann gerechtfertigt, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.1997, 2 B 106.97, juris m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2010, 1 Bs 197/10).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2008 - 5 ME 331/08

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Dienstherrn hinsichtlich einer amtsärztlichen

    Hierbei beschränkt sich der verwaltungsgerichtliche Kontrollumfang darauf, ob die Weisung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.1997 - BVerwG 2 B 106.97 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 6 f. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.5.1984 - BVerwG 2 B 295.82 -, Buchholz 237.5 § 51 Nr. 1 und Beschl. v. 26.9.1988 - BVerwG 2 B 132.88 -, Buchholz 237.1 Art. 56 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2011 - 8 A 2020/10

    Ausschluss eines ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom

    So für Bundesbeamte BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 B 106.97, juris Rn. 6, und Beschluss vom 26. September 1988 - 2 B 132.88 -, juris Rn. 5; für Landesbeamte OVG NRW, Beschluss vom 25. September 2003 - 6 B 1871/03 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 1 M 70/12

    Rechtsnatur der dienstrechtlichen Weisung, sich beobachten zu lassen;

  • OVG Sachsen, 09.09.2011 - 2 B 111/11

    Dienstfähigkeit, Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, Anforderungen an

  • VG Saarlouis, 17.02.2010 - 2 K 594/09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch den Dienstherrn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2008 - 6 B 626/08

    Antrag auf Wiedereinsetzung - Anordnung einer amtsärzlichen Untersuchung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2006 - 6 B 1717/06

    Streit über die Verpflichtung eines Beamten zu einer amtsärztlichen Untersuchung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.02.2001 - 3 M 2/01

    Weisung des Dienstherrn zur amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten bei

  • OVG Sachsen, 07.12.2011 - 2 B 310/11

    Polizeibeamter, Anordnung einer ärztlichen Beobachtung wegen Verdachts einer

  • VGH Hessen, 11.07.2023 - 1 B 415/23
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 17.12.2004 - 8/04
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 21.11.1997 - 2 B 106/97   

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OVG Brandenburg, 21.11.1997 - 2 B 106/97 (https://dejure.org/1997,20744)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.1997 - 2 B 106/97 (https://dejure.org/1997,20744)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 1997 - 2 B 106/97 (https://dejure.org/1997,20744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leitungsgebundene Abwasserentsorgung; Beitragserhebung; Beitragspflichtige Einrichtung; Kostenspaltung; Kläranlage

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