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   BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91   

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BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91 (https://dejure.org/1994,12848)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1994 - 2 B 108.91 (https://dejure.org/1994,12848)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1994 - 2 B 108.91 (https://dejure.org/1994,12848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91
    Im Falle einer derartigen mehrfachen Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 34/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    In einem solchen Fall kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (Beschluss vom 19. September 1991 - BVerwG 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16

    Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr).
  • BVerwG, 04.02.2010 - 4 BN 68.09

    Private Belange unter Drittschutz

    Das gilt auch bei Hilfsbegründungen im Verhältnis von Zulässigkeit und Begründetheit (Beschluss vom 19. September 1991 - BVerwG 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

    Dies gilt auch, wenn die Vorinstanz die Klage sowohl als unzulässig als auch als unbegründet angesehen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 11.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 BN 32.09

    Möglichkeit einer revisionsgerichtlichen Kontrolle des irreversiblen Landesrecht

    Das gilt auch bei Hilfsbegründungen im Verhältnis von Zulässigkeit und Begründetheit (Beschluss vom 19. September 1991 - BVerwG 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 18.16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.d. Erteilung einer

    Dies gilt auch, wenn die Vorinstanz die Klage sowohl als unzulässig als auch als unbegründet angesehen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.09.2011 - 4 B 31.11

    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung und Anwendung des Landesentwicklungsplans

    Das gilt auch bei Hilfsbegründungen im Verhältnis von Zulässigkeit und Begründetheit (Beschluss vom 19. September 1991 - BVerwG 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 6 ZB 11.1093

    Bundesbeamtenrecht; Klage auf Beförderung und Schadensersatz; Mehrfachbegründung;

    Wenn nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt wird (und vorliegt), kann diese Begründung nämlich hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. BVerwG vom 22.9.2011 - 4 B 31.11 - RdNr. 3; vom 19.9.1991 - 2 B 108.91 - RdNr. 3 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).
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