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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - 2 B 10840/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,14062
OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - 2 B 10840/06.OVG (https://dejure.org/2006,14062)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.09.2006 - 2 B 10840/06.OVG (https://dejure.org/2006,14062)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. September 2006 - 2 B 10840/06.OVG (https://dejure.org/2006,14062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungspflicht bei einer Negativmitteilung i.S.d. § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); Regelungscharakter einer Mitteilung der beabsichtigten Ernennung eines Mitbewerbers; Berücksichtigung des Gebotes der Bestenauslese bei Auswahl eines Bewerbers durch den ...

  • Judicialis

    GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; LBG § 10; ; LBG § 10 Abs. 1; ; LBG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 35; ; VwVfG § 35 Abs. 1; ; VwVfG § 39; ; VwVfG § 39 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 458 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 109
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - 2 B 10840/06
    Soweit jedoch zugleich die Ablehnung der Bewerbung der Antragstellerin angesprochen ist, liegt zwar eine Regelung vor (vgl. BVerwGE 80, 127).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Insoweit bedarf es hier keiner näheren Auseinandersetzung mit der abweichenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 18.9. 2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109), auf die sich die die Antragsgegnerin beruft, weil diese Entscheidung mit einer Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale des § 39 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VwVfG nicht begründet ist, sodass es ihr an der Darstellung einer Gedankenführung fehlt, auf die der beschließende Senat im Einzelnen eingehen könnte.
  • OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Gegenüber den ausgewählten Bewerbern stellt dies (noch) keinen Verwaltungsakt mit unmittelbarer Wirkung nach außen dar bzw. fehlt es gegenüber ihnen an der erforderlichen Regelungswirkung (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.2005 - NotZ 16/05 -, ZNotP 2006, 114; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109).

    Die Mitteilung an den Kläger, dass nicht er, sondern andere Bewerber ausgewählt wurden, beinhaltet jedoch eine Ablehnung seiner Bewerbung und ist daher für ihn ein belastender Verwaltungsakt mit Regelungswirkung (vgl. BVerwGE 80, 127; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109), auch wenn die Ablehnung nicht ausdrücklich erklärt worden ist; dementsprechend ergeht seitens des Beklagten nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch einen Bewerber gegenüber den unterlegenen Mitbewerbern auch kein weiterer ausdrücklicher Ablehnungsbescheid.

  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Soweit das OVG Koblenz (Beschluss vom 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -) die Auffassung vertritt, dem Begründungserfordernis sei Genüge getan, wenn nach ständiger Verwaltungspraxis bekannt und gewährleistet sei, dass dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die getroffene Auswahlentscheidung durch Auskünfte und/oder Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang bekannt gemacht würden, gibt dies zu einer abweichenden Beurteilung keine Veranlassung.
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