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OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2000 - 2 B 11219/00 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. August 2000 - 2 B 11219/00 (https://dejure.org/2000,25249)
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.06.2000 - 6 L 1266/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2000 - 2 B 11219/00
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08
Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher …
Die vom Verwaltungsgericht insofern herangezogene Rechtsprechung des Senats steht dem nicht entgegen, da sie auf das seit dem Jahre 2000 im Bereich der Vollzugspolizei angewandte "reine" Anlassbeurteilungssystem, das sich u. a. durch Bildung von Vergleichsgruppen und Richtwertvorgaben vom früheren Regel-Beurteilungssystem erheblich unterscheidet, nicht anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2000 - 2 B 11219/00.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2003 - 2 A 10795/03
Polizei, Bereitschaftspolizei, Beamter, Polizeibeamter, Beurteilung, dienstliche …
Dass es bei derart unterschiedlichen, jeweils der Quotierungsvorgabe unterworfenen Beurteilungen zu erheblichen Differenzen kommen kann (zumal dann, wenn - wie hier - die frühere Auswahl für den Dienstposten nur zwischen zwei Bewerbern stattfand), liegt auf der Hand (vgl. zu einer solchen Konstellation: Beschluss des Senats vom 4. August 2000 - 2 B 11219/00.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).