Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2007 - 3 LB 11/06
  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09  

    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen

    Die Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]) und damit gerade nicht im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG lediglich "vorübergehend vertretungsweise" übertragen wurde, stellt eine Tatsachenfrage dar, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären ist.

    Im Übrigen handelt es sich - wie bereits ausgeführt - bei der Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" übertragen wurde, um eine Tatsachenfrage, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären und damit einer fallübergreifenden Klärung nicht zugänglich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09  

    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen

    Die Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]) und damit gerade nicht im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG lediglich "vorübergehend vertretungsweise" übertragen wurde, stellt eine Tatsachenfrage dar, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären ist.

    Im Übrigen handelt es sich - wie bereits ausgeführt - bei der Frage, ob ein Dienstposten einem Beamten "dauerhaft" bzw. "ohne zeitliche Begrenzung" übertragen wurde, um eine Tatsachenfrage, die allein nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu klären und damit einer fallübergreifenden Klärung nicht zugänglich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, und Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, jeweils zitiert nach [...]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08  

    Umsetzung und amtsangemessenen Verwendung einer Bundesbeamtin bei der Deutschen

    Soweit ersichtlich gebündelte Dienstposten Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sind, betrafen diese lediglich zwei aufeinanderfolgende Statusämter derselben Laufbahngruppe (siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, veröffentlicht bei juris; Urteil vom 25. Januar 2007 - Az.: 2 A 2.06 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4; Beschluss vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 B 106.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4; Beschluss vom 8. Dezember 1999 - Az.: 6 P 10.98 -, Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39; Urteil vom 2. September 1988 - Az.: 2 C 68.85 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 34; Urteil vom 26. Juni 1986 - Az.: 2 C 41.84 -, Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1).
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06  

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Ein Anspruch des Beamten auf Beförderung kann nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält (BVerwG, Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 -, DÖD 2009, 99; Beschl. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 -, juris).
  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12  

    Beförderung; Topfwirtschaft; Binnendifferenzierung; Dienstpostenbewertung;

    in diesem Sinne BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2007 - 2 B 35.07 -, vom 24.9.2008 - 2 B 117.07 - und vom 23.10.2008 - 2 B 114.07 -, sämtlich bei juris, wobei im zweitgenannten Falle die Klägerin zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits über 14 Jahre den höher bewerteten Dienstposten erfolgreich wahrgenommen hatte; die gegen die letztgenannte Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss vom 25.6.2009 - 2 BvR 2513/08 -, n.v., ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen; wie hier außerdem Baßlsperger, ZBR 2012, 109 (110), und Möller in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder - Stand: Mai 2012 -, § 18 BBesG Rdnr. 33 m.w.N.
  • OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11  

    Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu

    im Ergebnis wie hier BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2007 - 2 B 35/07 -, vom 24.9.2008 - 2 B 117/07 - und vom 23.10.2008 - 2 B 114/07 - ferner OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.7.2007 - 3 LB 28/06 -, und OVG Sachsen, Urteil vom 20.4.2009 - 2 A 97/08 -, sämtlich Juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10  

    "Mittelbare" Planstellenzuordnung bei der Stellenführung eines Beamten in Bezug

    Im Übrigen werden Planstellen nicht in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, d.h. in deren subjektivem Interesse im Haushaltsplan ausgebracht und die Dienstposten nach diesem Grundsatz bewertet; Beides erfolgt vielmehr allein im öffentlichen Interesse (siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, zitiert nach [...] [m.w.N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12  

    Übertragung des Amtes eines Leitenden Ministerialrates (Besoldungsgruppe B 3

    Es ist ebenfalls bereits grundlegend geklärt, dass es allein der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn obliegt, zu welchem Zeitpunkt er eine Planstelle besetzt oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt (siehe: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 ; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 B 114.07 -, [...]; OVG LSA, Beschluss vom 30. Juni 2006 - 1 L 4/06 -, [...] [m. z. N.]; Beschluss vom 21. April 2009 - 1 L 33/09 -).
  • VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09  

    Beamtenrecht

    Eine analoge Anwendung oder eine über den Wortlaut hinausgehende erweiternde Auslegung besoldungsrechtlicher Vorschriften ist wegen des Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht grundsätzlich nicht zulässig (§ 2 Abs. 1 BBesG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 B 114/07 - und Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 B 35/07 -, juris, jeweils m.w.N zur st. Rspr. des BVerwG).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2012 - 2 M 15/12  

    Ausgleich eines statusbedingten Beurteilungsvorsprungs eines im höheren Statusamt

    Dementsprechend stellt auch die Einstufung eines Dienstpostens kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2008 - 2 B 114.07 -, zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.).
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