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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 2 B 11472/06 OVG   

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https://dejure.org/2007,16880
OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 2 B 11472/06 OVG (https://dejure.org/2007,16880)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.02.2007 - 2 B 11472/06 OVG (https://dejure.org/2007,16880)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 2 B 11472/06 OVG (https://dejure.org/2007,16880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zugang zu einem Besetzungsverfahren für die Teilzeitstelle einer Gleichstellungsbeauftragten ; Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Leistungsgrundsatz bzw. Gleichheitssatz; Organisationsrecht des Dienstherrn; Beachtlichkeit der Fürsorgepflicht des ...

  • Judicialis

    LGG § 15; ; LGG § 15 Abs. 1; ; LGG § 15 Abs. 1 Satz 4; ; LGG § 15 Abs. 3; ; LGG § 15 Abs. 3 Satz 1; ; GemO § 2; ; GemO § 2 Abs. 6; ; GemO § 2 Abs. 6 Satz 1; ; GemO § 2 Abs. 6 Satz ... 3; ; LBG § 10; ; LBG § 10 Abs. 1; ; LBG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; LV Art. 17; ; LV Art. 17 Abs. 1; ; LV Art. 17 Abs. 2; ; LV Art. 17 Abs. 3; ; GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Wiesbaden, 15.12.2017 - 3 L 4018/17
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine funktionsfähige Verwaltung und damit ordnungsgemäße Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben zu gewährleisten (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007 - 2 B 11472/06 -, BeckRS 2007, 21241; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v.19.01.2015 - OVG 4 S 43/14 -, BeckRS 2015, 46579; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016 - 3 L 1540/15.WI -, BeckRS 2016 -, 110776).

    Auch aus dem Umstand, dass die Stelle zuletzt mit einem Beamten besetzt war oder in anderen Gemeinden eine Besetzung vergleichbarer Stellen mit einem Beamten üblich sei, lässt sich keine Verpflichtung des Dienstherrn herleiten, dies künftig weiter so respektive ebenso zu handhaben (OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO; VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO).

    Allein aus dem Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle im Beamtenverhältnis folgt keine Verpflichtung, die Stelle im Beamtenverhältnis zu besetzen (VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.11.2016, aaO; VGH Kassel, Beschl. v. 12.12.2013 - 1 TG 2749/03 -, n. juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO).

    Die streitbefangene Stelle wurde von der Antragsgegnerin als reine Angestelltenstelle ausgeschrieben, so dass der Antragsteller als Beamter von vornherein keinen Zutritt zu dem in Rede stehenden Besetzungsverfahren hatte und die Antragsgegnerin diesen daher zu Recht von Beginn an unberücksichtigt ließ (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 08.02.2007, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2007 - 2 B 10807/07

    Zulässigkeit funktionsgruppenspezifischer Bewirtschaftung von

    Erst wenn eine frei gewordene oder neu geschaffene Stelle auf der Grundlage der zuvor getroffenen organisatorischen Entscheidung besetzt wird, hat der Dienstherr die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz - GG - und § 10 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz - LBG - im Rahmen der sich gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (vgl. BVerwGE 101, 112; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2007 - 2 B 11472/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Braunschweig, 15.12.2020 - 1 B 236/20

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerin; Beanstandung; Einstellung; Erforderlichkeit;

    Welche und wie viele Planstellen im Stellenplan ausgebracht werden, entscheidet aber der für die Aufstellung des Haushalts zuständige Kreistag im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 -, juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8.2.2007 - 2 B 11472/06 -, juris Rn. 3 f.; Wefelmeier, in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, 51. EL, § 107 Rn. 21).
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