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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92   

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https://dejure.org/1992,7906
OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92 (https://dejure.org/1992,7906)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.1992 - 2 B 11509/92 (https://dejure.org/1992,7906)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 1992 - 2 B 11509/92 (https://dejure.org/1992,7906)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92
    Welchen sachlichen Umständen und Auswahlgesichtspunkten der Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung letztlich das größere Gewicht gibt, ist dann grundsätzlich seinem Ermessen überlassen, sofern nur das Leistungsprinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - und Beschluß vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - siehe auch BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1986, DVBl 1986, 1156, und vom25. August 1988, BVerwGE 80, 123).

    Auch dieser Umstand hat im Rahmen des Leistungsprinzips Bedeutung, weil ein dienstälterer Beamter typischerweise eine umfassendere Berufserfahrung mitbringt (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, BVerwGE 80, 123, Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1991 - 2 A 10866/91

    Beamter; Ablehnung einer Bewerbung; Beförderungsdienstposten; Vorläufiges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92
    Welchen sachlichen Umständen und Auswahlgesichtspunkten der Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung letztlich das größere Gewicht gibt, ist dann grundsätzlich seinem Ermessen überlassen, sofern nur das Leistungsprinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - und Beschluß vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - siehe auch BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1986, DVBl 1986, 1156, und vom25. August 1988, BVerwGE 80, 123).

    Auch dieser Umstand hat im Rahmen des Leistungsprinzips Bedeutung, weil ein dienstälterer Beamter typischerweise eine umfassendere Berufserfahrung mitbringt (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, BVerwGE 80, 123, Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92
    Welchen sachlichen Umständen und Auswahlgesichtspunkten der Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung letztlich das größere Gewicht gibt, ist dann grundsätzlich seinem Ermessen überlassen, sofern nur das Leistungsprinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - und Beschluß vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - siehe auch BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1986, DVBl 1986, 1156, und vom25. August 1988, BVerwGE 80, 123).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, an der er auch im vorliegenden Fall festhält (vgl. nur Beschluß vom 17. Januar 1992 - 2 B 10408/92.OVG - m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92
    Begehrt ein Beamter, daß die umstrittene Beförderungsstelle einem Mitbewerber nicht endgültig übertragen wird, hat er glaubhaft zu machen, daß - zum ersten - die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und - zum zweiten - er selbst bei deren ordnungsgemäßer Wiederholung möglicherweise zum Zuge käme (ebenso OVG NRW, Beschluß vom 30. August 1985, NVwZ 1986, 773; vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis,2. Aufl., Rdnr. 36).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1992 - 2 B 11509/92
    Welchen sachlichen Umständen und Auswahlgesichtspunkten der Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung letztlich das größere Gewicht gibt, ist dann grundsätzlich seinem Ermessen überlassen, sofern nur das Leistungsprinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (st. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - und Beschluß vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - siehe auch BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1986, DVBl 1986, 1156, und vom25. August 1988, BVerwGE 80, 123).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

    Dem steht nicht entgegen, dass sich auch im Bereich der Hilfskriterien das Auswahlermessen zuerst am Leistungsprinzip zu orientieren hat (vgl. z.B. die Beschlüsse des 2. Senats des Gerichts vom 25. August 1992 - 2 B 11509/92.OVG - und vom 17. Januar 1995 - 2 B 13372/94.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95

    Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese

    Des weiteren ist vorab hervorzuheben, daß der Gesichtspunkt der größeren Berufserfahrung schon allgemein leistungsindizierend ist; deswegen muß er auch sonst, d.h. unter den sog. Hilfskriterien vorrangig herangezogen werden; denn das Auswahlermessen hat sich auch im Bereich der Hilfskriterien zuerst am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. z.B. die Beschlüsse des 2. Senats des Gerichts vom 25. August 1992 - 2 B 11509/92.OVG - und vom 17. Januar 1995 - 2 B 13372/94.OVG -).
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