Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1115
OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93 (https://dejure.org/1993,1115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.1993 - 2 B 11694/93 (https://dejure.org/1993,1115)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93 (https://dejure.org/1993,1115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild; Anlaßbeurteilungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1971 - 2 D 3/71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß im Falle veränderter tatsächlicher Umstände, die insbesondere im Erstellen aktueller dienstlicher Beurteilungen liegen könnten, ein Antrag auf Abänderung oder Aufhebung der einstweiliger Anordnung gestellt werden kann (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 20. Oktober 1971, NJW 1972, 303).
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen und vor der Auswahlentscheidung abwarten (Beschluß des Senats vom 24. Juni 1991 -2 B 10865/91.OVG - OVG Hamburg, Beschluß vom 13. August 1991, DÖD 1991, 257; HessVGH, Beschluß vom 10. Oktober 1989, ZBR 1990, 185; Wittkowski, NJW 1993, 817 [821]).
  • BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Der Senat bemerkt dazu allerdings, daß diese Auslegung nicht von vornherein zwingend ist; liegen - anders als hier - Regelbeurteilungen von (noch) hinreichender Aktualität vor, ist nach allgemeinen Grundsätzen der Dienstherr zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, anläßlich des Beförderungsvorgangs die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der konkurrierenden Bewerber im Wege einer Anlaßbeurteilung zeitnah festzustellen (Beschluß des Senats vom23. Juni 1989 - 2 B 23/89 -).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
    Ist letzteres der Fall, muß der Dienstherr die Erstellung aktueller dienstlicher Beurteilungen veranlassen und vor der Auswahlentscheidung abwarten (Beschluß des Senats vom 24. Juni 1991 -2 B 10865/91.OVG - OVG Hamburg, Beschluß vom 13. August 1991, DÖD 1991, 257; HessVGH, Beschluß vom 10. Oktober 1989, ZBR 1990, 185; Wittkowski, NJW 1993, 817 [821]).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Sie ist nach Art. 33 Abs. 2 GG auch nicht erforderlich, solange auf Regelbeurteilungen zurückgegriffen werden kann, die für das zu vergebende Amt hinreichende Aussagekraft haben und weder von erheblich unterschiedlicher noch von ganz mangelnder Aktualität sind (OVG Rheinland-Pfalz 23. August 1993 - 2 B 11694/93 - DÖD 1994, 269; Hamburgisches OVG 13. August 1991 - BS I 27/91 - DÖD 1991, 257).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Sofern zu festen Stichtagen Regelbeurteilungen stattgefunden haben - was gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SLVO alle fünf Jahre zu geschehen hat - muss die jeweils letzte für den Bewerber gefertigte Regelbeurteilung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwG, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 15; OVG Hamburg, DÖD 1991, 257; OVG Koblenz, ZBR 1994, 83; Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 79).

    Liegt eine zeitnahe Regelbeurteilung jedoch nicht vor oder wurde eine solche wegen zwischenzeitlicher Beförderung nur bezüglich eines niedrigeren Statusamtes erstellt, als desjenigen, das der Bedienstete bei seiner erneuten Bewerbung innehat, so ist eine Anlassbeurteilung vor der Auswahlentscheidung unerlässlich (vgl. OLG Hamm, NVwZ-RR 1998, 535 (536); OVG Koblenz, ZBR 1994, 83; VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 350; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1999, 652 (653); Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 79).

    Eine Beurteilung, die älter ist als 10 Jahre ist jedenfalls nicht mehr geeignet (vgl. OVG Koblenz, ZBR 1994, 83).

    Dasselbe gilt von Beurteilungen, die nahezu neun Jahre zurückliegen (vgl. OVG Koblenz, ZBR 1994, 83 (84)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    vgl. etwa Hamburgisches OVG, Beschluss vom 13. August 1991 - Bs I 27/91 -, DÖD 1991, 257; in diesem Zusammenhang auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG -, ZBR 1994, 83: jedenfalls nach Ablauf von nahezu neun Jahren fehlt die Aktualität gänzlich.

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - 2 B 11694/93.OVG -, a.a.O.; OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, a.a.O.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht